Gibt es einen Unterschied zwischen Arbeitslos und Arbeitssuchend in Sachen Kindergeld?
Ich habe erfahren, dass man mehr "Freiheiten" hat, wenn man nur arbeitssuchend ist, dafür aber wenn man sich nicht arbeitslos meldet, keine Rentenbeiträge bekommt.
Wenn ich also arbeitslos bin, aber in keiner berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme gesteckt werden möchte, sollte ich mich dann nur als Arbeitssuchend melden? Rentenbeiträge sind mir egal, die kriege ich eh nicht mehr.
6 Antworten
Ich habe erfahren, dass man mehr "Freiheiten" hat, wenn man nur arbeitssuchend ist, ...
Nein - das Gegenteil ist der Fall: bei arbeitsuchend gibt es Einschränkungen wegen dem Kindergeldanspruch gegenüber "Ausbildungssuchend" 😢
Ja klar gibt es da einen Unterschied - bei "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es Alters- und Verdiensteinseinschränkungen: Kindergeldanspruch nur bis zu 21. Lebensjahr und Hinzuverdienst max. 450€ laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 unter dem Punkt: 4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz
Unabhängig von den unter Nr. 4.5 erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland oder ... als Arbeitsuchender gemeldet ist. Für ein Kind, das nur Arbeitslosengeld II bezieht, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 450€ betragen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
dumme Frage - natürlich "Ausbildungssuchend", da keine Einschränkungen: Ki-geldanspruch bis zum 25. Lj. und keine Hinzuverdiensteinschränkungen 😂
4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz
"Arbeitssuchend" kannst du auch sein, wenn du noch ganz normal in einem Anstellungsverhältnis bist.
Um den Kindergeldanspruch zu realisieren, musst du ERNSTHAFTE Bemühungen zeigen, eine Ausbildung zu finden. Also Bewerbungen und ggfs. Absagen vorlegen.
Einfach um "deine Freiheiten" zu genießen, bekommen deine Eltern NICHTS
Wenn du nur Arbeitssuchend, nicht Arbeitslos bist, hast du keine Ansprüche auf ALG geld weder 1 noch 2 und musst zudem auch noch deine KK aus eigener Tasche bezahlen.
Dann bist du Privatie und zahlst alles aus eigener Tasche.
In Sachen Kindergeldanspruch gibt es sehr wohl einen Unterschied - bei "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es Alters- und Verdiensteinseinschränkungen: Kindergeldanspruch nur bis zu 21. Lebensjahr und Hinzuverdienst max. 450€ laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 unter dem Punkt: 4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz
Für Kindergeld solltest du dich Ausbildungssuchend melden, das reicht der Familienkasse aus
Es ist dasselbe. Arbeitssuchend klingt nur positiver.
was wäre denn dann schlauer? Arbeitssuchend oder ausbildungssuchend?