Inkassobüro beauftragt ohne vorherige Mahnung?


21.05.2020, 08:43

Aufstellung der Kosten des Inkassobüros:

3,20 Hauptforderung

38,15 Nebenforderung der Gläubigerin

39 Auskunftsgebühren

Inkassogebühren 83,54

Summe 163,90

ewigsuzu  21.05.2020, 07:54

Nur mal so, war das DEINE Karte? Oder gehörte die tatsächlich deinem SOHN?

FragerHH 
Fragesteller
 21.05.2020, 08:00

es ist die Karte meines Sohnes, extra eine "Jugendkarte" der Bank die nicht überzogen werden kann

ewigsuzu  21.05.2020, 08:01

Weißt du ob es ein Verfahren mit Unterschrift war, was wie geheim meinte nicht Rechtskräftig wäre? Denn ansonsten wäre die Karte einfach abgelehnt worden.

FragerHH 
Fragesteller
 21.05.2020, 08:02

ja, war mit seiner Unterschrift in so ein Terminal an der Kasse

17 Antworten

Ich würde einen Anwalt fragen. Inkassobüros sind sehr hartnäckig und kennen alle Kniffe. Schließlich ist es ihr täglich Brot. Oft bekommen sie ihre Ansprüce durchgesetzt, auch wenn es ein niedrigerer Betrag wird als zuerst gefordert - die meisten lassen mit sich verhandeln.

Vielleicht auch mal bei der Bank nachfragen warum die Zahlung abgelehnt wurde. Wenn man einen guten Kundenberater hat, kann er hier vielleicht auch weiterhelfen.

Ansonsten fällt mir noch der Verbraucherschutz ein. Die geben eigentlich immer recht gute Auskünfte

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
EXInkassoMA  21.05.2020, 11:21

Du überschätzt die Branche etwas. Die kennen keine besonderen Kniffe und sind nicht unbedingt klagefreudig da Gerichte bekanntermaßen nicht unbedingt inkassofreundlich urteilen.

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Woher sollte wir den sonst wissen, dass da noch etwas zu bezahlen ist?

Falls tatsächlich via Karte und Unterschrift ein Lastschrift-Mandat erteilt wurde, dann hätte der Kontoinhaber über die Rückgabe der Lastschrift durch das Geldinstitut informiert werden müssen.

Vielleicht solltet Ihr zunächst die Kontoauszüge des jungen Mannes aus dem entsprechenden Zeitraum prüfen! Falls sie nicht mehr vorhanden sein sollten, kann man beim Geldinstitut (evtl. gebührenpflichtig) Duplikate anfordern.

Ändert es etwas an der Sachlage, dass mein Sohn minderjährig ist

Mit 14 ist er beschränkt geschäftsfähig und 3,20 € dürften im "Taschengeldrahmen" eines 14-jährigen liegen.

170 € Inkassoforderung sind "nett". Ich an Eurer Stelle würde die zunächst nicht zahlen und mich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Also wenn es seine Bankkarte war und die Zahlung nicht erfolgreich gewesen sein soll, müsste das nicht was auf dem Kontoauszug stehen.

Ich würde zur Klärung des Sachverhaltes mal die Bank ansprechen, ob sie dazu einen Vorgang haben und warum die Karte bei Zahlung (Konto kann nicht überzogen werden) nicht gleich abgelehnt wurde.

Denke so klärt es sich am schnellsten, ob die Forderung echt ist und ob man sie zu verantworten hat. Letzteres halte ich für unwahrscheinlich, aber es muss geklärt werden. Also Bank kontaktieren.

Rolf42  21.05.2020, 08:47
... warum die Karte bei Zahlung (Konto kann nicht überzogen werden) nicht gleich abgelehnt wurde.

Die Frage lässt sich leicht beantworten: Weil bei dieser Art der Zahlung üblicherweise keine Online-Autorisierung durchgeführt wird.

Die Bank erfährt von der Zahlung erst, wenn (vermutlich Tage später) die Lastschrift bei ihr eingeht (und dann entweder eingelöst oder mangels Deckung abgelehnt wird).

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OpaSteve  21.05.2020, 09:02
@Rolf42

Sinn und Zweck der Frage ist doch das Unverständnis des Kunden darzulegen, nicht hier eine Antwort zu geben.

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die Inkassogebühren sind für die geringfügige offene Rechnung ganz einfach zu hoch. Ich würde da höchstens 20 euro für ansetzen

Gibt es denn das Konto noch?

Es war/ist ein Konto Deines Sohnes? Dann würde ich mal checken, warum die Lastschrift nicht eingelöst wurde. Mangelnde Deckung auf dem Konto? Oder war die Karte ungültig? Oder das Konto bereits aufgelöst/gekündigt?
Die Bank dürfte nach Lastschriftrückgabe eine Nachricht an den Kontoinhaber geschickt haben.....auch wenn 170 Euro Inkassokosten unverschämt sind - bitte zur Verbraucherzentrale gehen - es hat SICHER Nachrichten an Deinen Sohn bzw. den Kontoinhaber gegeben, da hat jemand etwas verpennt.

cheerio

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
FragerHH 
Fragesteller
 21.05.2020, 08:15

es ist das Konto meines Sohnes und vermutlich war das Konto nicht gedeckt aber da er mit seiner Unterschrift bezahlt hat wurde das Konto wohl nicht geprüft (Lastschrift) - wie ich hier erfahren habe dürfen minderjährige Kinder aber gar nicht mit einem solchen Verfahren bezahlen.

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gromio  21.05.2020, 08:17
@FragerHH

Doch, minderjährige dürfen das:

https://www.taschengeldkonto.org/geschaeftsfaehig.html

Lass Dir hier nicht solchen Unsinn erzählen.
Aber Ihr MÜ?T eine Nachricht von der Bank bekommen haben, da gibt es keine Entschuldigung.

Ich würde zunächst unverzüglich die 3,20 Euro bezahlen und wegen der Inkassogebühren die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt kontaktieren.

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FragerHH 
Fragesteller
 21.05.2020, 08:39
@gromio

Danke für die Info, aber gilt der Taschengeldparagraph auch bei Kreditgeschäften (Lastschrift), denn um so eines scheint es sich ja im Falle meines Sohnes zu handeln da er mit seiner Unterschrift an der Kasse bezahlt hat?

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gromio  21.05.2020, 08:44
@FragerHH

ja, hast die Informationen des von mir geposteten links vollständig gelesen? Steht da......

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