Heirat ohne Erlaubnis meines Vaters?

12 Antworten

Du brauchst auf jeden Fall das Einverständnis deines Vaters. Nach islamischen Recht übrigens auch dann, wenn du älter bist als 18.

In Deutschland darf man nach § 1303 (BGB) erst mit Eintritt der Volljährigkeit heiraten.

Eine Ehe mit einem/einer Minderjährigen kann gerichtlich aufgehoben werden.

Eine religiöse oder traditionelle Handlung, die darauf gerichtet ist, eine der Ehe vergleichbare dauerhafte Bindung mit einem Minderjährigen zu begründen, ist verboten (§11 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes).

Früher war das anders geregelt:

Gemäß der bis 21. Juli 2017 geltenden Regelung ermöglichte § 1303 BGB a. F., bereits im Alter von 16 Jahren die Ehe einzugehen. Voraussetzung dafür war, dass

  • ein Ehepartner volljährig (d. h. mindestens 18 Jahre alt) war und das
  • das zuständige Familiengericht eine Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit erteilt hatte.

Vor 1974 war das nochmal anders geregelt. Männer waren erst mit 21 Jahren ehemündig. Sie konnten vom Vormundschaftsgericht ausnahmsweise mit 18 Jahren für ehemündig erklärt werden. Frauen waren schon mit 16 Jahren ehemündig, bedurften aber bis zur Volljährigkeit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Vater, ersatzweise Mutter oder Vormund). Diese Zustimmung konnte vom Vormundschaftsrichter ersetzt werden, wenn sie vom gesetzlichen Vertreter (Vater) ohne wichtige Gründe verweigert wurde (§ 3 Ehegesetz).

In der DDR betrug ab 1955 das Ehemündigkeitsalter für beide Geschlechter ausnahmslos 18 Jahre.

Hör nicht auf den, der dich heiraten will und abhauen will, sowas ist einfach nur typisch kindisch, wenn er ein Mann wäre dann würde er mit deinem Vater sprechen (auch wenn er kein Muslim ist)

Hau weder ab, noch sonstiges. Du musst dir einen islamischen wali finden, solltest aber dennoch mit deinen leiblichen Eltern abklären. Solche Männer nehmen in der Regel die Ehe nicht ernst und am Schluss hast du dir deine Beziehung mit der Familie zerstört und dann kannst du nicht wieder zurück falls er dich dann blitzen lässt. Allah hat Regeln für die Frau, damit sie nicht sitzen bleibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Praktiziere den Islam und gehöre Ahlussunnah wal Jamah an

Mit 15 Jahren kannst Du Dir eine juristisch gültige Eheschließung aus dem Kopf schlagen. Und jemand, der Dir vorschlägt, zusammen abzuhauen und nach islamischem Recht zu heiraten, ist nicht ganz dicht.

Von was wollt ihr leben? Arbeitet er überhaupt?

Mach Deine Schule fertig und danach ein Studium oder eine Ausbildung. Danach bist Du finanziell unabhängig und kannst heiraten, wen Du willst.

Giwalato

Selam Aleykum,

Du darfst in DE erst ab 18 Jahren heiraten davor bist du wie du sagst richtig minderjährig und diese Person scheint wohl keine Ahnung vom Grundgesetz zu haben wenn sie dir sagt man darf heiraten ja vielleicht aus Sicht der Religion aber nicht vom Staat aus.

Im Islam ist die Nikah verpflichtend und daher musst du auch die Einwilligung des Wali (Vormund) einholen. Der Wali ist meist der Vater oder Onkel-Bruder-Cousin sofern die vorherigen Familienmitglieder nicht vorhanden sind. Sollte dieser jetzt einen unislamischen Grund oder aufgrund von Rassismus etc. die Heirat nicht akzeptieren dann muss ein anderer Mann in der Familie die Stellung des Wali übernehmen sollten alle anderen männlichen Familienmitglieder dies ablehnen ohne richtigen Grund dann kann auch dein Imam als Wali fungieren in dieser Sache.

97tukaa 
Fragesteller
 24.01.2023, 06:54

Danke, Alahumma barik.

Also es wäre haram, wenn ich einfach sozusagen abhauen würde um eine Heirat zufinden, oder?

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97tukaa 
Fragesteller
 24.01.2023, 08:09
@Umweltfreund753

Er hält nichts von Religionen. Er hält es für eine Märchengeschichte und meint, dass man nur gläubig ist, wenn man Probleme im Leben hat

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Umweltfreund753  24.01.2023, 08:12
@97tukaa

Und auf gar keinen Fall mit ihm weglaufen

Gibt es Muslime in deiner Familie?

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Dein Vater ist kein Muslim, also hat er nicht viel zu melden. Schariarechtlich kann man auch unter 18 schon heiraten, in Deutschland nicht. Prof. Schirrmacher schreibt unter anderem:

Wichtigster Bestandteil der islamischen Eheschließung ist der Vertrag, der zwischen den beiden beteiligten Familien geschlossen wird. Die Braut handelt dabei in der Regel nicht selbstständig, sondern lässt sich durch ihren Vormund vertreten.
Die Eheschließung (aqd oder mithaq) kommt zustande, wenn vor zwei erwachsenen, in der Regel männlichen Zeugen, der Ehevertrag unterzeichnet wird und auch die Zeugen ihn unterschreiben. Die malikitische Rechtsschule fordert außerdem den Eintrag der Brautgabe in den Ehevertrag als Bedingung für seine Gültigkeit.
Die Braut kann, muss aber bei der Eheschließungszeremonie nicht anwesend sein, ihr rechtlicher Vertreter - in der Regel ihr Vater - wird dann den Ehevertrag für sie unterzeichnen (in Ägypten muss sie ab dem Alter von 21 Jahren selbst ihre Unterschrift leisten). (...)
Der Vormund einer Frau ist immer ein Mann; eine Frau kann für eine andere Frau und erst recht nicht für einen Mann eine Vormundschaft übernehmen.

Quelle: Frauen und die Scharia von Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann, S. 92

SturerEsel  24.01.2023, 07:44

Also alle Nicht-Muslime haben nichts zu melden. Nicht einmal die Eltern. So so...

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BelfastChild  24.01.2023, 07:48
@SturerEsel

Der Vater ist immer Muslim und darf nur Muslimas, Jüdinnen und Christinnen heiraten. Auf Apostasie steht nach Konsens der Gelehrten die Todesstrafe.

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Midgardian  13.03.2023, 11:33

Solange sie minderjährig ist, hat ihr Vater eine ganze Menge zu melden. Nichts zu melden hat hingegen die Sharia.

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Aylamanolo  19.12.2023, 15:29

hier gibt es aber die Sharia nicht! Und so eine isl Ehe ist doch nur die Entschuldigung für Halal Vögeln. Und das junge Mädchen fällt da auch noch drauf rein,

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