Habe ich ein Recht auf Geld zurück bei saturn?

5 Antworten

Nein. Du hast das Recht auf eine Reparatur durch den Hersteller und die dauert. Falls Saturn umtauscht, wäre das reine Kulanz. Probier´s.

ichweises24 
Fragesteller
 26.10.2013, 19:11

Bist Du Dir sicher? :)

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jurafragen  26.10.2013, 19:36

Recht auf eine Reparatur durch den Hersteller

Nein, es besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung gegen den Verkäufer.

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Du musst dem Lieferant die Gelegenheit geben, "nachzubessern" 2 Versuche musst du dulden. Danach kannst du den Vertrag rückgängig machen.

Wenn der Fehler im Gerät liegt, hast du Anspruch auf Reparatur, auf mehr erst mal nicht.

Danke für die schnellen antworten aber ich hab mal irgendwo gelesen dass wenn man vor 6 Monaten einen defekt hat dann hat man ein Recht auf umtausch seid ihr euch sicher?

jurafragen  26.10.2013, 19:19

Recht auf umtausch

Das BGB kennt kein "Recht auf Umtausch" (was auch immer das sein soll), sondern ein Recht auf Nacherfüllung

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Droitteur  26.10.2013, 21:12
@jurafragen

(was auch immer das sein soll)

Das weißt du doch sicher, was das sein soll^^ - ein Recht auf Umtausch eben; das BGB kennt das jedenfalls.

@ichweises24: Grundsätzlich kannst du entscheiden, dass die Nacherfüllung in Form eines Umtauschs erfolgt.

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jurafragen  26.10.2013, 21:35
@Droitteur

ein Recht auf Umtausch eben

Keine Ahnung, was du darunter verstehst. Umgangssprachlich ist etwa der Tausch einer Hose gegen einen Pullover ein Umtausch.

das BGB kennt das jedenfalls.

Nö.

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Droitteur  26.10.2013, 21:39
@jurafragen

Wenn du Ahnung von Recht hast, wovon ich eigentlich ausgehe, solltest du wissen, dass ich mit "Umtausch" die Lieferung einer mangelfreien Sache meine.

Daher empfinde ich dein Unwissendstellen als nicht besonders nett ;)

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jurafragen  26.10.2013, 22:28
@Droitteur

dass ich mit "Umtausch" die Lieferung einer mangelfreien Sache meine.

Genau das versteht der Nicht-Jurist aber gerade nicht darunter.

http://www.duden.de/rechtschreibung/Umtausch

Und der Jurist benutzt die Floskel "Umtausch" von vornherein nicht, eben weil nicht klar ist, was damit überhaupt gemeint sein soll, vom Tausch gem. § 480 BGB mal abgesehen.

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Droitteur  26.10.2013, 22:42
@jurafragen

Wesentlich ist, dass hier mehrmals der Anschein erweckt wurde, dass ausschließlich Recht auf Reparatur besteht - unter anderem durch deine Aussage, dass ein Umtausch, wie auch immer er geartet sei ("was auch immer das sein soll"), nicht bestünde. Das musste eben korrigiert werden.

Im Übrigen bin ich tatsächlich davon ausgegangen, dass der Fragesteller sein Recht richtig einschätzt und er ein mangelfreies Tauschgerät erwartet, da er ausdrücklich Wert darauf legt, dass es "halt nur sofort sein" muss. Wenn ich damit falsch liege, ist meine Irreführung durch deine Mithilfe nun zum Glück aufgelöst, danke :)

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jurafragen  26.10.2013, 23:46
@Droitteur

Spätestens wenn der Käufer sofort ein neues Gerät verlangt, wird sich der Verkäufer an § 439 (2) BGB erinnern.

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Droitteur  27.10.2013, 00:06
@jurafragen

Da kann man dem Käufer nur wünschen, dass er auch selbst den Paragraphen sehr genau liest und ein überzeugtes Auftreten an den Tag legt. Letztlich schieben die Hersteller die defekten Geräte nach kurzer Behandlung einfach nur von Kunde zu Kunde, so schwer sollte sich Saturn damit also nicht tun.

Ich glaube aber, dass oft auf Reparatur gepocht wird, um später ggf behaupten zu können, dass eine Reparatur aufgrund eines Wasserschadens uä nicht vorgenommen wird; inkl Rechnung natürlich.

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