Habe ich 2 Jahre Garantie?

3 Antworten

Fraglich ist natürlich ob der Hersteller dir zwei Jahre Garantie gibt. Meistens sind es nur 12 Monate.

Und was du beschreibst klingt sehr nach einem Softwareproblem. Würde zuerst das Tablet zurücksetzen, und dann kann man es immernoch zur Reparatur schicken.

Wie gesagt wenn der Hersteller fir zwei Jahre Garantie gibt

Beim Kauf eines Neugerätes hast du immer 2 Jahre Herstellergarantie!

Sollten in der Zeit Probleme entstehen kannst du von dieser Garantie Gebrauch machen, vorausgesetzt der Defekt ist auf einen technischen Defekt oder eines Produktionsfehler zurückzuführen.

Sollte sich herausstellen das dieses Problem auf eine unsachgemäße Behandlung oder auf Eigenverschulden zurückzuführen ist, greift diese Garantie nicht bzw. erlischt die Garantie gänzlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

TobiasKoski  22.05.2024, 23:22

Sorry aber das ist völlig falsch...

Garantie ist freiwillig, viele Hersteller geben nur 12 Monate Garantie.

Bitte nenne mir den Paragraphen, der besagten das der Hersteller 2 Jahre Garantie geben muss?

Einige Hersteller geben auch keine Garantie

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Dg31one  22.05.2024, 23:47
@TobiasKoski

"Laut EU-Recht hat der Verbraucher außerdem Anspruch auf eine mindestens 2-jährige Gewährleistung (gesetzliche Garantie), die ihn schützt, wenn Waren fehlerhaft sind oder nicht die in der Werbung beschriebenen Eigenschaften aufweisen. In einigen Ländern schreiben nationale Gesetze einen längeren Garantiezeitraum vor."

"Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeit­punkt des Kaufs hatte. Stellst Du einen Mangel fest, kannst Du vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder nachbessert."

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Dg31one  22.05.2024, 23:52
@TobiasKoski

Naja aber die gängigsten Hersteller geben einem eine 2 Jahres Garantie! Diese ist letztendlich verbindlich! Ansonsten wäre das ganze nur Augenwischerei!

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TobiasKoski  22.05.2024, 23:54
@Dg31one

Achso du meinst die Gewährleistung....

Sag das doch gleich... Naja Äpfel sind Birnen...

Wichtig ist nur das der Fragesteller beweisen muss, dass das Tablet schon vor dem Kauf Probleme gemacht hat.

Die Gutachterkosten müsste er selber tragen... Nur wenn der Gutachter es feststellen konnte, kann er es vom Händler einklagen.

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TobiasKoski  22.05.2024, 23:56
@Dg31one

Sorry ich kann dir eine Menge Hersteller nennen, die es nicht machen...

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TobiasKoski  22.05.2024, 23:56
@Dg31one

Also findest du Apple als kein gängiger Hersteller? Oder Epson, HP in einigen Produkten.

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Dg31one  23.05.2024, 00:03
@TobiasKoski

Dann haben wir wohl ein wenig aneinander vorbei geredet😅

Ja das stimmt, allerdings können auch äußerliche Merkmale darauf hinweisen ob diese Problematik vom Endverbraucher erzeugt wurde, beispielsweise Schäden am Display oder am Gehäuse.

Einge Hersteller haben nachgerüstet und haben in ihren Geräten Erschütterungs und Feuchtigkeitsdetektoren eingebaut die sich rot verfärben wenn eben ein Sturz oder Wasserschaden stattfand, um eben Eigenverschulden zu erkennen wenn es keine erkennbare äußerliche Merkmale gibt.

Möglicherweise ist auch ein fehlerhaftes Betriebssystem oder eine Schadsoftware schuld an dem Problem, auch dies kann ein Hersteller oft selbst unschwer erkennen.

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SirKermit  23.05.2024, 07:22
@Dg31one

Leider werden umgangssprachlich die Begriffe Garantie und gesetzliche Sachmängelhaftung nicht sauber getrennt. Sie sind aber grundverschieden.

Eine Garantie kann jeder geben, sie ist an keine besonderen Bedingungen gebunden.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung bedeutet, dass die Ware bei Übergabe keine Mängel im juristischen Sinne aufweist. Die ersten 12 Monate gibt es eine Beweislastumkehr, der Verkäufer muss beweisen, dass keine Mängel vorlagen. Danach ist es dann so wie üblich, der Käufer muss den Beweis antreten.

Die Sachmängelhaftung bedeutet daher niemals, dass der Verkäufer die Ware 24 Monate funktionsfähig halten muss, er muss nur den bei der Übergabe vereinbarten Zustand herstellen.

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Habe ich nicht 2 Jahre Garantie?

Kommt auf die Garantiebedingungen der Herstellers an.

Was du hast ist eine gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler von 2 Jahren ab Kauf, wobei nach einem Jahr die Beweislastumkehr greift, ergo du beweisen musst, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung