Grundstück (teilweise) als Gewerbe ummelden?
Werte Gemeinde!
Mittlerweile habe ich mich selbst im Quarz- und Mineralienmarkt gefestigt. Da dass Quarzvorkommen unterhalb meines Gartens liegt, möchte ich die Förderung und Verwertung lokal spezialisieren.
Mein Nachbar hat davon Wind bekommen und Beschwerde bei der Stadt eingelegt, woraufhin ein Begutachter kam und mir die Erzförderung untersagt hat.
Er meinte es wäre nur mit Sondergenehmigung auf einem Gewerbegrund möglich.
Nun möchte ich einen Teil meines Grundstücks (den Garten mit dem Quarzvorkommen) auf eine Gewerbe-Immobilie ummelden lassen. Bei wem muss ich mich für solche Anliegen melden? Und ab wie viel Schöpfungsmenge gilt es als ein Gewerbe?
3 Antworten
Um ein Grundstück teilweise als Gewerbebetrieb zu nutzen, müssen Sie eine Nutzungsänderung beantragen und Ihr Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde ummelden. Die Ummeldung erfolgt in Zb.Frankfurt am Main beim Gewerberegister des Ordnungsamtes.
1. Nutzungsänderung:
- Sprechen Sie mit der zuständigen Baubehörde (z.B. Stadtplanungsamt, Bauamt) Ihres Wohnortes, um die genauen Vorschriften für Nutzungsänderungen zu erfahren.
- Je nach den örtlichen Bauordnungen kann eine Nutzungsänderung erforderlich sein, wenn Sie einen Teil Ihres Grundstücks gewerblich nutzen möchten.
- Es kann notwendig sein, einen Bauantrag einzureichen, der die gewünschte Nutzungsänderung beschreibt und die Bauordnungsbehörde ein Antragsverfahren durchführen.
2. Gewerbeummeldung:
- Zuständige Behörde:
- Das Gewerbeamt (als Teil des Ordnungsamtes) ist zuständig für die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung.
3. Verfahrensablauf:
- Nutzungsänderung beantragen: Wenn eine Nutzungsänderung erforderlich ist, stellen Sie den entsprechenden Antrag bei der zuständigen Baubehörde.
Hinweis: Es ist ratsam, sich vor Beginn der Umstellung mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen, um die genauen Anforderungen und den Ablauf zu kläre
Formular:
Verwenden Sie das Formular „Gewerbe-Ummeldung“ (GewA 2).
Ummeldungsmöglichkeiten:
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (per Post oder Fax) oder online ummelden.
Online-Ummeldung:
In vielen Städten, darunter Zb.Frankfurt am Main, ist eine Online-Ummeldung möglich.
Persönliche oder schriftliche Ummeldung:
Wenn Sie das Formular persönlich oder schriftlich einreichen, müssen Sie es ausfüllen und unterschreiben.
Fristen:
Die Gewerbeummeldung sollte unmittelbar zum Zeitpunkt der Änderung erfolgen.
Gewerbe ummelden: Melden Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde an.
Unterlagen: Erstellen Sie alle notwendigen Unterlagen für die Nutzungsänderung und die Gewerbeummeldung.
Gebühren: Für die Gewerbeummeldung werden Gebühren erhoben.
Weiterleitung: Die Gewerbebehörde leitet die Gewerbeummeldung an andere zuständige Stellen wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer weiter.
Quelle : Google Generative KI ist experimentell.
Joooo böddö böddöööö :) Immer gerne.Ich danke auch, Lg und ein schönes WE.Meine neugier, was bedeutet Gandal?Indische Wort? Danke
😊 Gandalf ist der Zauberer aus dem Buch "Der Herr der Ringe" und das ist mein alter "Nickname" den ich mir vor 20 Jahren ausgesucht hatte.... 😉
Das "AwA" dahinter ist frei erfunden, weil ich das schöner fand, als eine Nummer dahinter...
Auch Dir ein schönes Wochenende hsvfan! 👍
Dankeee, und auch für die erklärung für dein Nickname.:) Ich habe fertig.
Alles was du hier zur "Gewerbeummeldung" geschrieben hast, hat absolut nichts mit der Frage zu tun.
Quelle: § 6 GewO (Google Generative KI hat eben doch keine Ahnung ;-)
Nein. Aber man kann so einen Quark doch nich nicht unkommentiert stehen lassen. Mag sein, dass du es gut gemeint hast, das Ergebnis ist jedoch falsch.
- Wenn dir die Behörden sagen, dass du nur auf Gewerbegrund Mineralien fördern darfst, dann hat das absolut nichts mit einer Gewerbeanmeldung zu tun. Damit ist ein Grundstück gemeint, das planungsrechtlich - also laut Bebauungsplan - als Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Und das kannst du nicht beim Gewerbeamt beantragen.
- Du könntest deinen Betrieb auch gar nicht als Gewerbe anmelden, denn nach § 6 GewO fällt der Bergbau gar nicht unter den Regelungsbereich der GewO.
Wenn man in einem reinen Wohngebiet wohnt, dann kann man kein Gewerbe anmelden. Selbst in einem Mischgebiet kann man sicher keinen Bergbaubetrieb oder eine Quarzgrube anmelden. Frag mal bei deinem Bürgermeisteramt nach.
Gute Antwort und DANKE für die Quellenangabe. 😊👍