Gibt es im Islam eine Pflicht zum Tragen einer Vollbedeckung für Frauen?

8 Antworten

Gesicht und Hände dürfen frei sein, den Rest sollte man bedecken:

Unsere Mutter Aischa (r.a.) überliefert,
"dass Esma' Bint Ebu Bekr beim Gesandten Allahs (s.a.w.s.) eintrat und (nur) mit einem dünnen Stoff bekleidet war. Da wandte sich der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) von ihr ab und sprach: ,O Esma, wenn (eine Frau) das Alter der Geschlechtsreife erreicht hat, dann darf sie nur das und das zeigen.' Dabei deutete er auf sein Gesicht und seine Hände."
Die islamischen Gelehrten sind sich darin einig, dass alle Körperstellen der Frau, außer ihren Händen, ihrem Gesicht und - nach einer Meinung - ihre Füßen, Awreh sind und bedeckt werden müssen.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 57.

canapril 
Fragesteller
 04.04.2020, 01:35
Gesicht und Hände dürfen frei sein, den Rest sollte man bedecken:

Das ist dann aber keine Vollbedeckung mehr🤔

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Der Koran ist die einzige Quelle im Islam, von der man - wenn überhaupt - davon ausgehen könnte, dass sie göttlichen Ursprungs wäre. Da aber nur Allah etwas verbieten darf im Islam, müsste eine solche Vorschrift, die es verbietet unverschleiert rumzulaufen, zwingend im Koran stehen.

Da steht sowas aber nicht. Insofern ist der gesamte Koran Quelle und Beweis. Wenn Du den lesen möchtest, um festzustellen, dass darin an keiner Stelle ein Kopftuchgebot steht, dann findest Du ihn hier:

http://www.ewige-religion.info/koran/

Darüber hinaus:

Sowohl Koran als auch Sunna besagen, daß alle Körperteile, die der rituellen Waschung zu unterziehen sind, nicht unter das Verhüllungsgebot fallen. Bestätigt wurde diese Auffassung von Abu Hamid al-Ghazali 1111 n. Chr., Ibrahim en-Nehai 714 n. Chr., Tabari Tafsir 18/120., Imam abu yusuf 798 n. Chr., Imam es-serahsi 1090 n. Chr., Abdullah el mawsili 1285 n. Chr., Ibn Nudscheym 1563 n. Chr., Razi Tafsir 23/206.

Es ist zu erwähnen, dass zur Zeiten des Propheten bei der Gebetswaschung keine Geschlechtertrennung gab. Frauen und Männer haben zusammen die rituelle Waschung vollzogen; Vgl. Buhari, vudu 43 – Ebu Davud, taharet 39 – Ä bni Mace, taharet – 36 Nesai, taharet 56. Da die Haare bei der Waschung befeuchtet werden, ist es selbstverständlich, dass sie nicht bedeckt waren. Wenn die Haare der Frau bedeckt werden müsse, weshalb gab es dann keine Geschlechtertrennung? Wieso haben Frauen und Männer gemeinsam diese Waschung vollzogen?

Ansonsten lies dies hier:

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/Sonstiges/Wielandt_Kopftuch.pdf?__blob=publicationFile

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, es ist keine Pflicht im Koran.

Jedoch kreieren die verschiedenen Rechtsschulen eine Pflicht.

Dabei reicht das Spektrum vom Kopftuch, über Niqab, zu Gesichtsmaske ("osmanische Burka), über Augenklappe bis hin zur Burka.

Viele Muslime lesen aber auch überhaupt keine Verschleierungspflicht dort raus.

Aber da du Quellen wolltest (Achtung! Wird lang!)

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Nein, das Kopftuch ist (und war nie) eine Pflicht. Erst sehr viel später haben die Fukhaha (Gesetzgeber) das Wort HIJAB zum heutigen Kopftuch umgewandelt.

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"Es ist kein Zwang im Glauben" - Koran 2:256

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"Wir gaben euch Kleidung, eure Scham zu bedecken, und zum Schmuck" - Koran 7:26

Also Kleidung zum Bedecken des Schambereichs (also kein Bedecken der Haare) - und außerdem sogar auch als Schmuck. Die Kleidung soll also zur Zierde sein - und kein Versteck.

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Zur Zeit Mohammeds wurde die Gebetswaschung gemeinsam vollzogen. Also Männer und Frauen zusammen. Der 4. Teil der Waschung sagt, das "Haupthaar befeuchten". Also trug man hier kein Kopftuch. Und die Männer waren dabei, während die Frauen ihre Haare wuschen.

siehe dazu auch: Buhari, vudu 43 – Ebu Davud, taharet 39 – Ä bni Mace, taharet – 36 Nesai, taharet 56

Quelle: http://tavhid.de/?p=1416

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Sowohl Koran als auch Sunna besagen, daß alle Körperteile, die der rituellen Waschung zu unterziehen sind (also auch die Haare), nicht unter das Verhüllungsgebot fallen. Bestätigt wurde diese Auffassung von:

- Abu Hamid al-Ghazali 1111 n. Chr.

- Ibrahim en-Nehai 714 n. Chr.

- Tabari Tafsir 18/120.

- Imam abu yusuf 798 n. Chr.

- Imam es-serahsi 1090 n. Chr.

- Abdullah el mawsili 1285 n. Chr.

- Ibn Nudscheym 1563 n. Chr.

- Razi Tafsir 23/206.

Quelle: http://tavhid.de/?p=1416

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Nur Freie Frauen (also Höhergestellte) dürften überhaupt ein Kopftuch tragen.

Alle anderen (Unfreie, Sklaven) dürften kein Kopftuch tragen.

"Das von allen Rechtsschulen anerkannte Werk "El-Mebsut" besagt, dass der Weggefährte des Propheten und zweiter Khalif Omar ibn al Khattap sogar eine Sklavin (unfreie) schlug, weil sie ihre Haare bedeckte."

Aber selbst die Höhergestellten hatten keine Pflicht dies zu tun:

Said b. Cubeyr (gest. 713) sagte das Nichtbedecken der Haare von Freien Frauen sei nicht verboten (haram), sondern lediglich “makruh” (nicht empfehlenswert). Siehe Ahkamul Kuran – Band 3/ S. 461

Said b. Cubeyr gehörte zu den ersten 3 Generationen (Tabiun).

Quelle: http://tavhid.de/?p=1416

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"...sie sollen die Augen niederschlagen, und sie sollen darauf achten, dass ihre Scham bedeckt ist, den Schmuck, den sie tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht sichtbar ist, ihren himār (Im Originaltext steht der Plural dieses Wortes, humur.) über den Schlitz ziehen und den Schmuck, den sie tragen, niemandem offen zeigen, außer ihrem Mann..." - Koran 24:31

Die Aufforderung des Koranverses lautet also nicht, die Frauen sollten ihren Kopf mit dem himār bedecken - sondern sie sollen ihre Schamzonen (in diesem Fall: den Schlitz an der Seite ihres Kleides der Altarabischen Frauenkleidung) mit dem Schleiertuch (himār) bedecken, damit man dort hindurch keine aufreizenden Blicke auf ihren Busen werfen kann. Außerdem sollten sie getragenen Schmuck (Ohrringe, Armreife) und auch anderen Schmuck (wie Henna) bedecken.

Quelle: http://www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/Magazin/SchwerpunktKopftuch/Koran/koran-node.html

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Damals sollte die Frau "ihre Keuschheit wahren und schmückende Stellen" bedecken - Koran 24:31

Damit waren Busen und Intimbereich gemeint. Nicht aber ein Kopftuch, das war nämlich den "gewöhnlichen" Muslimen verboten. Nur Höhergestellte durften überhaupt ein Kopftuch tragen.

Wären hier die Haare hier gemeint gewesen, müßten außerdem die Männer auch ihre Bärte verhüllen, denn "der Bart ist die Schönheit des Mannes".

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"Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren, den Schmuck, den sie tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht normalerweise sichtbar ist, und ihre Tücher über ihre Busen ziehen." - Koran 24:31

In dieser Übersetzung wird sogar direkt gesagt, daß man die Tücher über den Busen ziehen soll und nicht über den Kopf.

Es geht also um diesen Teil: sie sollen "ihre Tücher - arabisch: khumur - über ihre Busen ziehen". Früher haben die Frauen ihre Schleiertücher (so eine Art Schal) über die Schultern nach hinten fallen lassen, so daß Nackenpartien, Hals und Gesicht sichtbar blieben. Sure 24:31 soll nun sicherstellten, dass die Brust zusätzlich bedeckt wird.

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Auszug aus dem Buch "Ilahi Hikmette kadin":

Verweist darauf, dass das Wort “Khimar” in vielen Koranübersetzungen als “Kopftuch” falsch übersetzt wird. Wenn im Vers 31 der Sure 24 von “gläubigen Frauen” die Rede ist, dann sind die unfreien Frauen nicht ausgeschlossen (und die durften ja gar kein Kopftuch tragen obwohl sie Muslime sind).

Quelle: Ilahi Hikmette kadin

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Sturmtaucher2  02.04.2020, 19:23

Es gibt unzählige Artikel und Texte mit dem Titel "Hijab nach Koran und Sunna". Tatsache ist aber, daß der Begriff Hijab (Kopftuch) im Koran gar nicht direkt mit Frauen in Verbindung gebracht wird. Es gibt sogar nur einen einzigen Vers, der überhaupt mit Hijab und bestimmten (!) Frauen zu tun hat.

["Und wenn ihr die Gattinnen des Propheten um etwas bittet, das ihr benötigt, dann tut das hinter einem hijāb hervor! Auf diese Weise bleibt ihr und euer Herz rein."] - Koran 33:53

Es ist also klar ersichtlich, daß dieser Vers nichts mit einer Kopfbedeckung zu tun hat - und auch nicht auf alle Frauen angewandt werden kann, da es sich hier nur um die Frauen des Propheten handelt. “Frauen des Propheten! Ihr seid nicht wie irgendeine von den Frauen” - Koran 33:32

Im Gegenteil: "Und wenn ihr sie um etwas bittet, dann tut dies hinter einem Hijab hervor" - sollen jetzt alle Männer, wenn sie etwas von Frauen wollen, ein Kopftuch anlegen?

Quelle: http://www.meine-islam-reform.de/index.php/artikel/fiqh/336-hijabkoran.html

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Aus demselben Grund (es galt nur für die Frauen Mohammeds) folgte zu Lebzeiten des Propheten keine andere Frau aus der Umma der Vorschrift des Hidschab. Es lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, wann der Schleier von der gesamten Umma als BRAUCH übernommen wurde, vermutlich jedoch erst lange nach dem Tod des Propheten.

Doch erst nach Mohammeds Tod, als männliche Schrift- und Rechtsgelehrte ihre religiöse und politische Autorität dazu benutzten, die gesellschaftliche Dominanz wiederzugewinnen, die sie im Zuge der egalitären Reformen des Propheten Eingebüßt hatten, wurde der Schleier zum ZWANG und zu einer allgemein verbreiteten Sitte.

Quelle: https://antikezukunft.de/2010/08/28/die-verschleierungkopftuchder-frau-im-islam/

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Das arabische Wort "hmar" bedeutet einfach ‚Bedeckung‘. Wenn jedoch der Kopf das Ziel gewesen wäre, hätte der Ausdruck „hmar-ur-ras“ lauten müssen, was so viel wie "Bedeckung des Kopfes" bedeutet.

Das Wort "tasattur" welches die Verschleierung einer Frau bedeutet, ist im Koran nicht vorhanden. Es wurde erst später auf die Weise verwendet, wie es heute gebraucht wird.

Die Wörterbücher

- Al Mudscham ul Vasif

- Al Mundschid

- Lisan-i Arab

- Tadschul Arus

können nachgeschlagen werden. Die Konnotation von hmar im Sinne von Kopftuch ist erst viel später aufgetaucht.

Der Koran spricht von der Brust als ein Körperteil, das bedeckt werden muss, und nicht vom Kopf. Die Wörter die dem Kopftuch entsprechen, die von den Arabern getragen werden, sind mikna und nasif und nicht hmar, für welche in jedem Wörterbuch der arabischen Sprache nachgeschlagen werden kann.

Quelle: https://www.alrahman.de/die-erfundene-religion-und-die-koranische-religion-kapitel-22-kopftuch-und-verschleierung/

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Dschilbab = irgendeine Bekleidung wie ‚Frauenhemd‘ oder ‚Kleid‘

Von diesem Wort im Koran wird oft die Vollverschleierung abgeleitet. Diese reicht von der Bedeckung der Augen bis hin zur vollständigen Körperbedeckung. Aber wäre Gottes Absicht gewesen, Frauen von Kopf bis Fuß verhüllt zu sehen, hätte Er es ausdrücklich gesagt.

Beispielsweise hat Gott jeden Bereich der Glieder ausführlich beschrieben, die während der Waschung gewaschen werden sollen.

Quelle: https://www.alrahman.de/die-erfundene-religion-und-die-koranische-religion-kapitel-22-kopftuch-und-verschleierung/

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Sturmtaucher2  02.04.2020, 19:25
@Sturmtaucher2

"Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen sich etwas von ihrem Gewand (ğilbāb - im Originaltext steht hier der Plural ğalābīb) herunterziehen. So ist am ehesten gewährleistet, dass sie erkannt und daraufhin nicht belästigt werden." - je nach Übersetzung steht dort "sie sollen ihre Tücher tief über sich ziehen" oder ähnliches - Koran 33:59

Dieser Vers sagt nicht, wie das Herunterziehen der Gewänder geschehen und was damit verhüllt werden soll.

Wie kommt man hier also zum Schluß, daß ein Kopftuch gemeint sei?

"ihr Gewand herunterziehen"?

"Tücher tief über sich ziehen"?

"Übergewänder reichlich über sich ziehen"?

"Überwurf über sich herunterziehen"?

Wenn man hier irgendeine Verschleierungspflicht herauslesen will, dann spricht dieser Vers von einer Burka und nicht von einem Kopftuch.

Denn, wie zuvor erwähnt, wird hieraus von Muslimen meist die Vollverschleierung abgeleitet und nicht das Kopftuch. Die Bezeichnung für das herunterzuziehende Kleidungsstück ğilbāb wird in der klassischen islamischen Kommentarliteratur überwiegend als Ausdruck für ein weites umhangartiges Gewand identifiziert, das bei den alten Arabern nur freie Frauen, nicht jedoch Sklavinnen außerhalb des Hauses trugen und das mithin zugleich ein Merkmal ihres sozialen Status war.

Also im Grunde dasselbe wie beim Kopftuch: nicht alle Muslima dürften es tragen, vielen Muslima war es verboten.

Quelle: http://www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/Magazin/SchwerpunktKopftuch/Koran/koran-node.html

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Der hijāb im Koran ist keinesfalls ein Kleidungsstück, sondern eine Trennwand / Vorhang. Er wird auch an anderen Stellen im Koran erwähnt:

- zwischen den Bewohnern des Paradieses und der Hölle ist ein hijāb (7, 46)

- Maria zieht sich richtung Osten zurück und verbirgt sich hinter einem hijāb (19, 16f)

- zwischen Mohammed und den Ungläubigen besteht ein trennender hijāb (17, 45 und 41, 5)

- Gott spricht zu Menschen nur hinter einem hijāb (42, 51)

Quelle: http://lynxx-blog.blogspot.de/2011/06/kopftuch-im-koran.html

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Dann gibt es da noch einen Hadith, der das auch "vorschreibt".

Abû Dawûd überliefert:

„Aischa berichtet: ‚Asmâ bint Abî Bakr erschien in freizügiger Kleidung vor dem Propheten. Dieser wendete sich von ihr ab und sprach: ‚O Asmâ! Wenn die Frau ihre Geschlechtsreife erlangt hat, dann sollte nichts von ihr zu sehen sein, außer diesem! ’ Und er zeigte auf sein Gesicht und seine Hände.“

Jetzt tut sich natürlich die Frage auf, warum "zweiter Khalif Omar ibn al Khattap sogar eine Sklavin (unfreie) schlug, weil sie ihre Haare bedeckte." (das ist von allen Rechtsschulen anerkannt). Kalif wurde er erst nach dem Tod des Propheten, also war diese "Regel" schon längst verkündet. Warum handelt der Khalif also dagegen?

Dies ist die Erklärung dazu:

Als der Prophet in Richtung seines Gesichts zeigte, könnte er genauso gut nur die Nasen-Spitze oder auch den ganzen Kopf gemeint haben. Weiterhin könnte er nicht nur die Hände, sondern auch die Unter-Arme gemeint haben.

Außerdem handelte es sich bei dem Zeige-Vorgang um keine Allah-Offenbarung, sondern um die individuelle (und für andere Menschen letztendlich unmaßgebliche) Meinung einer Einzel-Person.

Unklar ist, warum der Prophet nicht auch auf die Füße und Waden zeigte, denn das würde bedeuten, dass zwar die Hände (und vielleicht auch die Unterarme) frei sein dürften, nicht aber die Füße und Waden.

Denn zur Zeit des Propheten durften nur die Frauen der Oberschicht ein voluminöses Kopftuch tragen, damit sie sich deutlich von den Sklavinnen unterschieden. Es ist unwahrscheinlich, dass die leicht bekleidete Frau, die sich beim Propheten vorstellte, zur Oberschicht gehörte.

Ausserdem merkt Dawud selbst an, dass die Überliefererkette unterbrochen ist.

Quelle: http://www.parkfach.de/Sure33-Vers59.htm

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Also alles, worauf auch immer man das Kopftuch als eine Pflicht begründen will, kann man widerlegen.

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Hier noch 3 Kommentare, die ich als sehr eindrucksvoll empfand:

"Viele Frauen fliehen aus den Islamischen Ländern und reissen sich hier angekommen dann als erstes das Kopftuch runter."

"Manche Frauen in Nicht-Islamischen Ländern hingegen, ohne Zwang und Not, romantisieren eben dieses Kopftuch und tragen es freiwillig - und sagen dann man wird dadurch nicht unterdrückt, ohne je in solch einem Land mit diesem Kopftuchzwang gelebt zu haben"

"Das Kopftuch ist ein Symbol, wie wenn Rechtsradikale Springerstiefel tragen"

"Ich lehne sowohl das Frauen- als auch das Männerbild ab, das hinter dem Kopftuch steht. An uns Frauen ist nichts Unsittliches. Und Männer sind nicht alle Triebtäter. Nur weil sie Haare oder Brüste sehen, werden sie nicht zu Vergewaltigern. So sieht mein Männerbild nicht aus"

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Danke721  02.04.2020, 19:42

Ohne auf Alles einzugähen basiert glaube ich vieles auf dem Vers dass es keinen Zwang im Glauben gibt. Man sollte aber schon weiter lesen. Da steht nähmlich auch das Gott den Weg eindeutig erkennbar gemacht hat.

Es gibt keinen Zwang im Glauben. Der richtige Weg ist nun klar erkennbar geworden gegenüber dem unrichtigen. Wer nun an die Götzen nicht glaubt, an Allah aber glaubt, der hat gewiß den sichersten Halt ergriffen, bei dem es kein Zerreißen gibt. Und Allah ist Allhörend, Allwissend. [2:256]

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Sturmtaucher2  02.04.2020, 19:50
@Danke721

Das beredest du besser mit einem Aleviten, die haben sich diesen Grundsatz ganz oben auf die Fahne geschrieben :)

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 Allah (gepriesen sei Er) sagte:

„Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen (wal-jadribne bi khumurihinna ˈala juyubihinna) und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!“

[An-Nur 24:31]

Allah (swa) sagte auch:

„O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt und so nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.“

[Al-Ahzab 33:59]

Aus den Koranversen lässt sich also eindeutig ableiten, dass die Kopf-und Ganzkörperbedeckung für Muslimas Pflicht ist! Ich kann auch nicht nachvollziehen, was die ungebildeten Meinungen hier sollen. Erstmal informieren und dann kommentieren (danke).

Darüber gibt es zwei anerkannte Meinungsverschiedenheiten im Islam.

  1. Einige Gelehrte sagen, es ist keine Pflicht,
  2. andere eben sagen, es ist eine Pflicht.

Beide Parteien haben ihre Argumente dafür. Jede Muslima muss für sich entscheiden, welche Argumente für sie die stärkeren sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid