Gibt es einen Unterschied zwischen Rettungs-und Krankenwagen?

7 Antworten

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hi,

Eigentlich heißt es Rettungstransportwagen (rtw) und Krankentransportwagen (ktw) der rtw hat mehr Equipment dabei und zwei Rettungssanitäter als Besatzung und hat demnach ein größeres Einsatzspektrum als der ktw, der eigentlich nur (wie der Name schon sagt) Krankentransporte tätigt. auf dem ktw müssen nicht unbedingt zwei personen sitzen und die müssen auch nicht Rettungssanitäter sein(einfacher Sanitäter oder Rettungassistent) . natürlich hat der ktw auch medizinische Utensilien dabei aber um einen richtigen Notfall zu meistern braucht es schon einen rtw

hoffe das beantwortet deine frage MfG Justus

Reiswaffel87  22.09.2011, 17:37

Kann es sein, dass du die Begriffe Rettungssanitäter und Rettungsassistent nicht kennst?

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BlackCloud  22.09.2011, 20:49
@Mandek

Scheint so ... bei uns wird der RTW nur selten mit einem RS besetzt ...

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baertl  23.09.2011, 06:42

Diese Antwort ist leider sowas von falsch...

  1. Es heisst NICHT "Rettungstransportwagen", auch wenn man es mit RTW abkürzt.

  2. Die Besatzung eines RTW besteht in D in keinem Bundesland regelkonform aus nur "zwei Rettungssanitätern".

  3. Auch auf einem KTW sind in jedem Bundesland in D zwei Personen vorgeschrieben.

  4. Ein Rettungsassistent ist die höchst-qualifizierte nicht-ärztliche Position im deutschen Rettungsdienst.

  5. Und die Formulierungen des restlichen Textes zeugen auch von Unwissen.

Bei der Bewertung einer solchen Antwort als "hilfreichste" will ich gar nicht mit der richtigen Antwort rausrücken. Nur mal ein Tip: die entscheidende Antwort findet man in der DIN EN 1789 und den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen.

Siehe auch die Antwort von Reiswaffel.

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Terahertz  29.11.2018, 21:17
@baertl

baertl: Schwachsinn.

Es heißt ganz klar Rettungstransportwagen.

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derdorfbengel  26.09.2011, 23:06

Man kann sich kaum vorstellen, dass in einer Antwort so viel falsch sein kann und sie dennoch die Auszeichnung als HA bekommt.

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Ich weiß, die Frage ist zehn Jahre alt und ob meine Antwort noch jemanden erreicht, dass weiß ich nicht. Da sich im Rettungsdienst allerdings in den letzten Jahren etliche Neuerungen ergeben haben, unter anderem im Jahr 2014 das neue Berufsbild des Notfallsanitäters eingeführt worden ist, hier meine Antwort auf die Frage.

Der Rettungswagen (RTW) ist das primäre Rettungsmittel für die Notfallrettung. RTW sind dementsprechend medizinisch- technisch für die Versorgung, Überwachung und den Transport von Patientinnen und Patienten, bei denen Lebensgefahr besteht, zu erwarten oder zumindest nicht auszuschließen ist (Notfallpatient/innen) ausgerüstet und mit entsprechend qualifiziertem Rettungsfachpersonal besetzt. Als Transportführer/in kommen Rettungsassistenten mit zweijähriger Berufsausbildung (2.800 Stunden) und zunehmend Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mit dreijähriger Berufsausbildung (4.600 Stunden) und umfangreicher staatlicher Prüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres zum Einsatz. Rettungsassistent/innen, können noch bis zum 31.12.2023 die neue Berufsbezeichnung erlangen, indem sie eine staatliche Ergänzungsprüfung bestehen und ggf. vorher an einer weiteren Ausbildung im Ausmaß von bis zu 960 Stunden (sechs Monaten) teilgenommen haben. Als zweite Person (Assistenzleistungen) und Fahrer des RTW's, kommen mindestens Rettungssanitäter (mindestens 520 stündige Qualifizierung) zum Einsatz.

Der Krankentransportwagen (KTW), ist ein Fahrzeug für die Durchführung qualifizierter Krankentransporte. Mit KTW werden Transporte von Patientinnen und Patienten durchgeführt, die keine Notfallpatienten sind, die aus gesundheitlichen Gründen jedoch einer qualifizierten Betreuung und/ oder der Ausstattung eines KTW während dem Transport bedürfen. KTW führen eine medizinisch- technische Ausstattung zur Erstversorgung von Notfallpatienten (Notfallrucksack oder Koffer, AED, tragbarer Sauerstoff und tragbare Absaugeinheit) mit, im Vergleich zu einem RTW, ist das wenig. Die Besatzung besteht aus einem Rettungssanitäter zur Betreuung der Patientinnen und Patienten (Transportführer) und je nach Bundesland einem Rettungshelfer (in den meisten Bundesländern 320 Stunden Ausbildungsstunden, in vier Ländern jedoch nur 160 bis 240 Stunden) oder nur einer "geeigneten Person" als zweiter Person (Assistent) und Fahrer.

Die europaweit gültige DIN- Norm unterscheidet jedoch verschiedene Typen von KTW, vom einfachen KTW, mit dem wirklich nur Transporte durchführbar sind und der heutzutage im modernen Rettungsdienst eigentlich nicht mehr zum Einsatz kommt, über den "normalen" KTW bis hin zum sogenannten Notfallkrankenwagen (N- KTW). Der N- KTW wird fälschlicherweise häufig auch als sogenanntes "Mehrzweckfahrzeug" (MZF) bezeichnet, auch wenn es diesen Begriff offiziell überhaupt gar nicht gibt. Der N- KTW "kann beides", mit ihm können sowohl qualifizierte Krankentransporte durchgeführt als auch (niederschwellige) Notfälle eigenständig abgearbeitet werden. Die Besatzung von N- KTW entspricht entweder der Besatzung eines RTW's oder sie besteht aus zwei Rettungssanitätern, von denen mindestens einer in der Notfallrettung erfahren ist und über eine zusätzliche Ausbildung (Zusatzlehrgang) verfügt.

Neues Berufsbild Notfallsanitäter/in:

Ein Meilenstein im deutschen Rettungsdienst ist das am 01.01.2014 in Kraft getretene "Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters", abgekürzt Notfallsanitätergesetz (NotSanG). Neben einer nun dreijährigen Berufsausbildung, wie sie in anderen Bereichen des Gesundheitswesens längst Standard ist, haben Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter nun erstmals klar definierte Kompetenzen erhalten. Sie dürfen unter gewissen rechtlichen Voraussetzungen offiziell auch heilkundliche, das heißt eigentlich Ärzten obliegende medizinische Maßnahmen eigenverantwortlich anwenden, so dürfen sie zum Beispiel bestimmte Notfallmedikamente selbstständig verabreichen ("Pyramidenprozess" zum NotSanG). Das ist ein großer Fortschritt in der präklinischen Notfallversorgung der Patientinnen und Patienten.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hallo GermanSoldier. Ich mache hier mal ein Zitat rein:

Rettungswagen: Ist für die Versorgung von Notfallpatienten vorgesehen. Besetzt mit mindestens einem Rettungsassistenten, der die volle Verantwortung hat. Der Rettungsassistent ist ein eingetragenes Berufsbild...im Gegensatz zum Sanitäter. Geregelt ist das in den entsprechenden Ländergesetzen wie die Besatzung auszusehen hat. Aufgabe des Rettungswagen ist die Versorgung, Stabilisierung und der qualifizierte Transport von Notfallpatienten. Bei jedem unklaren Notfallbild wird ein Rettungswagen eingesetzt. Sollte bereits bei der Notfallmeldung deutlich werden, dass es sich um einen Notfall handelt, für den ein Arzt benötigt wird, so kommt der

Notwarztwagen ...zum Einsatz. Dieser ist analog dem rettungswagen ausgestattet, ist aber zusätzlich mit einem Arzt besetzt. Kleine Unterschiede liegen auch in der medikamentösen Bestückung und der technischen Ausstattung. Selbstverständlich darf auch der Notarztwagen einen Patienten transportieren. Wann ein Notfall einen Arzt erfordert, entscheidet ein sogenannter Notfallkatalog, der auf der entsprechenden Leitstelle hinterlegt ist. Zu Einsätzen, die ein Arzt erfordert, zählen z.B. "bewusstlose Personen" oder "Atemnot". Ein Notarztwagen wird also entweder direkt alarmiert oder von der Rettungswagenbesatzung nachgefordert, wenn dieses von Nöten ist. Quelle: yahoo.de

Der RTW zählt zu den Krankenwagen laut DIN und Vorgaben der Unterschied besteht wie schon gesagt in der besser geschulten Besatzung 1 Rettungsassistent (2800h Ausbildung) und 1 Rettungssanitäter (520h) und bei der KTW-Besatzung 1 Sanitäter (max 520h) und einem Helfer (max 80h). Die Ausrüstung richtet sich von Region zu Region anders aber ein bißchen besser is die Ausrüstung schon der Notarzt will ja im RTW auch vernünftig arbeiten(der bringt aber seine Sachen selber mit ).

RTW macht größten teils Notfallrettung kann auch Krankentransporte machen

KTW darf nur Krankentransporte machen.

Ein Rettungswagen ist ein Fahrzeug der Notfallrettung.

Er ist mir zwei Personen besetzt (wenn ein Praktikant dabei ist auch mal mit drei), von denen einer ein Rettungsassistent sein muss (höchster Ausbildungsgrad im Rettungsdienst). Der andere muss Rettungssanitäter sein, in manchen Bundesländern auch "nur" Rettungshelfer.

Ein Krankentransportwagen dienst dem Transport von überwachungs- und/oder betreuungspflichtigen Patienten, bei denen keine lebensgefährliche Verletzung der Erkrankung vorliegt und auch nicht mit einer Zustandsverschlechterung zu rechnen ist. Ein KTW fährt also beispielsweise Oma Erna, die während der Fahrt Sauerstoff benötigt, vom Seniorenheim zum Arzt. Besetzt ist ein KTW in der Regel mit einem Rettungssanitäter und einer weitern Person, idR Rettungshelfer.