Geringwertiger Ladendiebstahl gemacht in Kaufland?
Hey ich bin 18 Jahre alt und schäme mich Abgrundtief dafür ich habe Sachen im Kaufland für weniger als 10€ geklaut ich weiß wirklich nicht warum. Ich würde erwischt und habe freiwillig 100€ Fanggebühr bezahlt weil ich mich so geschämt habe der Ladendetektiv meinte es kann sein das ich von der Polizei ein Brief bekomme. Was sind die Folgen dieser Tat ich hätte noch nie in meinem Leben was mit der Polizei zutun und würde eigentlich anders erzogen. Ich heule jeden Tag deswegen und schäme mich so hart.
Was wird passieren? Wie lange dauert es bis die Polizei mir ein Brief schickt.
Ich habe gelesen man bekommt ein Fragebogen wo man ankreuzt ich gebe alles zu ich möchte verhört werden und so weiter was sollte ich ankreuzen wenn das ankommt? Kommt sowas überhaupt an?
Es tut mir so leid, und schäme mich sogar die Frage zustellen
3 Antworten
habe freiwillig 100€ Fanggebühr bezahlt
Die Betonung liegt hier auf freiwillig. Gerichtlich wäre eine derart hohe Summe gegen dich nicht durchsetzbar gewesen.
Was wird passieren?
Sofern Strafantrag gegen dich gestellt wurde (geringwertiger Diebstahl ist ein Antragsdelikt, eine Strafanzeige seitens des Ladens reicht allein nicht), wird dir Polizei dich entweder vorladen oder dir Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme geben. Du bist als Beschuldigter nicht verpflichtet, dem Folge zu leisten. In ersterem Fall ist dir auch dringlichst davon abzuraten, dieser nachzukommen.
Eine schriftliche Stellungnahme ergibt hier durchaus Sinn. Normalerweise wäre die Empfehlung, sich auch schriftlich nicht zu der Sache einzulassen, solange dir bisher keine Akteneinsicht gewährt wurde und du keine Rücksprache mit einem Verteidiger gehalten hast, allerdings ist der Sachverhalt hier derart simpel, dass grundsätzlich auch nichts dagegen sprechen würde, wenn du einfach den Vordruck der Polizei ausfüllst oder selbst ein Schreiben an die StA aufsetzt.
Zu erwarten hast du, sofern du bisher nie wegen einer ähnlichen Tat in Erscheinung getreten bist, eine Einstellung gem. § 153 StPO. Auch eine Einstellung gegen Geldauflage gem. § 153a StPO wäre theoretisch möglich, allerdings wird, solange man sich noch unter der Schwelle der Geringwertigkeit bewegt, beim ersten Mal regelmäßig noch ohne Auflagen eingestellt.
LG
Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden, allenfalls ein Strafantrag. Und sofern dieser bereits gegen dich gestellt wurde, bringt ein klärendes Gespräch auch wenig. Wenn der Laden ein Interesse daran hatte, diesen zu stellen, gibt es jetzt auch keinen Grund, ihn wieder zurückzunehmen.
Denkst du das Sie die Strafanzeige direkt gestellt haben? Also Vorort? Wenn ich ein Brief von der Polizei erhalten sollte ich ankreuzen das ich alles zugebe und zum Verhör möchte oder soll ich nur alles zugeben ankreuzen und das wars?
Denkst du das Sie die Strafanzeige direkt gestellt haben?
Relevant ist der Strafantrag. Nicht jeder Laden nimmt den Verwaltungsaufwand auf sich, um sich hiermit zu bemühen, insbesondere wenn jemand bereits eine Fangprämie entrichtet hat. Wie genau Kaufland dies handhabt weiß ich aber nicht, zumal es hier mit Sicherheit auch regionale Unterschiede gibt.
sollte ich ankreuzen das ich alles zugebe und zum Verhör möchte
Erneut, von einer mündlichen Einlassung ist dir dringlichst abzuraten. Fordert man dich zur schriftlichen Stellungnahme auf (egal ob mit Vordruck oder ohne), ist einzig relevant, ob du mit einer Einstellung gegen Auflagen einverstanden wärest oder nicht. Darüber hinaus kannst du, wenn du möchtest, der StA mitteilen, dass du die Tat bereust. Eine umfassendere Einlassung zum Sachverhalt ist nicht notwendig und eigenständig auch nicht ratsam.
Also könnte ich schreiben z.B es tut mir leid und bereue es und schäme mich dafür ich mache eine Ausbildung und möchte nicht das sie durch diesen Fehler eingeschränkt wird... Und so weiter? Wenn ich Einstellung gegen Auflagen ankreuze wieviel wird mich erwarten ich verdiene nichts zurzeit...
Und dazu schreibt das ich noch nie etwas mit der Polizei zutun hatte etc...
Also könnte ich schreiben z.B es tut mir leid und bereue es
Das ist möglich, ja. Entscheidend ist dein Beruf und ob du mit einer Einstellung gegen Auflagen einverstanden bist; die Äußerung, dass du die Tat bereust, kann darüber hinaus hilfreich sein.
wieviel wird mich erwarten
Sofern es zu einer Einstellung gegen Geldauflage kommen sollte, wäre die Hälfte von dem erwartbar, was die StA bei einer Verurteilung fordern würde, hier also rund EUR 150,-- (entspricht 10 TS à EUR 15,--). Wie bereits gesagt kann es aber gut sein, dass man das Verfahren sowieso gem. § 153 StPO ohne Auflagen einstellen wird.
Und dazu schreibt das ich noch nie etwas mit der Polizei zutun hatte
Das weiß die StA auch. Mit Anlage einer Akte wird auch ein Auszug aus dem zentralen Verfahrensregister angefordert.
Okay ich danke dir vielmals!
Also nochmal zur Sicherheit, ich soll nicht zum Verhör wenn ich nicht zwingend eingeladen werde und Stellung nehmen mit einem Schriftlichen Dokument in der ich mich entschuldige und es bereue etc. Wie lange dauert ungefähr das ganze, ich weiß es ist schwer zusagen aber ungefähr bis alles abgeschlossen ist.
Und wie lange dauert es bis ich Post von der Polizei erhalten das ganze war am Freitag passiert
Eine zwangsweise Vorladung ist nicht möglich. Als Beschuldigter wärest du nur auf Ladung der StA zum Erscheinen verpflichtet und dass diese sich dafür die Zeit nimmt, ist weniger wahrscheinlich, als im Lotto zu gewinnen.
Wie schon gesagt, wenn du zur schriftlichen Äußerung aufgefordert wirst, wäre es sinnvoll, deinen Berufsstatus mitzuteilen und, sofern hiernach gefragt wird, mitzuteilen, ob du mit einer Einstellung gegen Auflagen einverstanden bist.
Wie lange das Verfahren dauert, lässt sich leider nicht vorherbestimmen und ist von der zuständigen Behörde, der zuständigen Abteilung in dieser und deren aktueller Arbeitsauslastung abhängig. Bei kleineren Vergehen kannst du aber im Regelfall nach rund zwei Wochen mit einer Nachricht der Polizei rechnen.
Sollte ich einverstanden sein gegen eine Auflage? Und sollte ich sagen das ich momentan kein Geld verdiene? Weil ich kann die Auflage nicht bezahlen wenn die hoch ist soll ich sagen ich könnte z.b 50€ bezahlen weil das alles ist was ich habe?
Individuelle Rechtsberatung ist hier in diesem Umfeld nicht möglich, insofern möchte ich dir hier auch nicht zu einem konkreten Vorgehen raten. Erklärst du dich einverstanden, besteht natürlich das geringe Risiko, dass die StA gegen Auflagen einstellt, obwohl sie es sonst auch ohne getan hätte, andersherum besteht aber ebenso das geringe Risiko, dass man Strafbefehl beantragt, wenn der zuständige Sachbearbeiter nur eine Einstellung gegen Auflagen als angemessen erachtet hat.
Wahrscheinlich ist wie bereits gesagt in deinem Fall so oder so eine Einstellung gem. § 153 StPO, wenn bisher nie wegen einer ähnlichen Tat gegen dich ermittelt wurde.
Okay also wäre es "Schlau" wenn ich einverstanden bin gegen einer Auflage und in dem Brief schreibe ich bin in einer Ausbildung und habe nicht soviel Geld vielleicht nehmen die dann kein Geld von mir oder wenig Geld.. kann das sein?
Sofern du mittellos bist, wäre o. g. Summe erwartbar. Für einen geringwertigen Diebstahl sind bei Verurteilung rund 20 TS zu erwarten, entsprechend wird als Geldauflage regelmäßig das Äquivalent von 10 TS gefordert. Bei einer mittellosen Person sind dies pro TS EUR 15,--. Aber wie gesagt, eine Einstellung würden die meisten Sachbearbeiter der StA bei geringwertigem Diebstahl ohne Auflagen verfügen.
Ich stehe auf dem schlauch, soll ich gegen eine Auflage akzeptieren oder nicht?
Müsste ich dann auch eine Bestätigung senden das ich in einer Ausbildung bin oder so? Oder woher wissen die das ich kein Geld habe...?
soll ich gegen eine Auflage akzeptieren oder nicht?
Wie bereits gesagt, ich erteile über gutefrage keine individuelle Rechtsberatung und kann dir entsprechend nur die Rechtslage schildern, dir aber kein konkretes Vorgehen anraten. Beide Optionen können als taktische Erwägung sinnvoll sein; die jeweiligen Vor- und Nachteile habe ich oben bereits benannt.
Müsste ich dann auch eine Bestätigung senden das ich in einer Ausbildung bin oder so?
Nein, eine einfache schriftliche Angabe genügt. Sofern man diesbezüglich Zweifel hätte, würde man sich schon bei dir melden.
Tut mir leid das ich Sie so nerve, eine letzte Frage wenn ich gegen Auflagen akzeptiere kann es sein das Sie mir trotzdem nichts bezahlen lassen wenn ich sage das ich in der Ausbildung bin und kein Geld habe oder muss ich dann den Betrag 100% bezahlen?
Wenn du einer Einstellung gegen Auflagen zustimmst, heißt dies nur, dass diese möglich ist. Die letztendliche Entscheidung der StA, ob man mit oder ohne Auflagen einstellt – oder theoretisch auch die Tat weiter verfolgt – ist davon aber nicht abhängig.
Deine wirtschaftlichen Verhältnisse sind hier auch nicht von Bedeutung, diese wären nur dann relevant, wenn man sich für eine Einstellung gegen Auflagen entscheiden würde. Würdest du bspw. in Vollzeit als Immobilienmakler arbeiten, wäre die Auflage entsprechend höher anzusetzen.
Erwartbar ist wie gesagt eine Einstellung gem. § 153 StPO. Eine Einstellung gegen Auflagen gem. § 153a StPO ist unwahrscheinlich; hier müsstest du schon an einen sehr strengen Sachbearbeiter geraten. Die Beantragung eines Strafbefehls (also die nächst höhere Eskalationsstufe) ist dagegen so gut wie ausgeschlossen.
Jungejunge, da bist du aber mächtig verarscht worden. Der Hausdetektiv darf dir überhaupt kein Geld abnehmen.
Er darf noch nichtmal in deine Tasche gucken. Wenn der Verdacht eines Diebstahls vorliegt, musst du ins Büro des Geschäftes, dann wird die Polizei gerufen und erst die darf deine Tasche kontrollieren.
| Meiner Meinung nach darf der Filialleiter freiwillige Fangprämien verlangen, solange er zustimmt. Es war ja schließlich keine Nötigung oder Drohung im Spiel.
Der Filialleiter war dabei und ich habe zugestimmt das er in meine Tasche gucken kann und er hat gesagt ich kann dir 100€ bezahlen wenn ich möchte das ich mir die Anwaltskosten für den Brief spare also wenn Kaufland mir ein Brief schickt
wenn ich möchte das ich mir die Anwaltskosten für den Brief spare
Diese musst du nicht übernehmen, wenn die Forderung unsinnig ist. EUR 100,-- kann man von dir hier nicht verlangen. Bei Rechtsanwälten die Fangprämien eintreiben wollen habe ich persönlich auch schon so einiges merkwürdiges gesehen – teils ist nicht nur die Forderung viel zu hoch angesetzt, sondern es wird auch keine sinnige Anspruchsgrundlage benannt.
EUR 50,-- wären auch schon zuviel, da der Wert der gestohlenen Sache hier banal ist. Sofern überhaupt ein Schaden eingetreten ist und das Diebesgut nicht weiterverkauft werden konnte, wären maximal EUR 25,-- durchsetzbar (vgl. BGHZ 75, 230). Und das eben vor allem auch nur gem. § 823 BGB. Rechtsanwälte von großen Ketten wollen einen oft damit einschüchtern, dass sie von einer „Vertragsstrafe” sprechen und zur baldigen Zahlung drängen, um „weitere Kosten zu vermeiden”. Eine solche kann aber von einem Dieb überhaupt nicht verlangt werden.
Das solltest du auch, jedenfalls mein Sohn dürftest nicht sein.
Denkst du ich könnte nochmal zum Kaufland gehen und mir den Filialleiter sprechen? Also wegen der Strafanzeige das er Sie zurück nimmt oder wenn er Sie noch nicht gestellt hat, nicht zustellen?