Freundin meint, sie akzeptiert die Scharia?

7 Antworten

Freundin meint, sie akzeptiert die Sharia?

Schön für sie.

Aber ist die Sharia nicht mit Gewalt verbunden?

Ja, doch.

Die Scharia sieht keine Gleichstellung von Frauen oder Nichtmuslimen vor und das Strafrecht beinhaltet drakonische Strafen, die brutal sind, etwa das Amputieren der Hand bei Diebstahl (5:38). Die Scharia sieht auch so etwas vor:

Die Verleumdung wegen Unzucht
Sie soll nach Sure 24,2-3 mit 80 Peitschenhieben bestraft werden. Diese vermutlich zum Schutz vor Verleumdung gedachte Regelung kann sich auch gegen das Opfer einer Vergewaltigung wenden, wenn eine Frau diese zwar zur Anzeige bringt, aber keinen Beweis führen kann. Als Beweis werden in diesem Fall ausschließlich vier männliche Augenzeugen oder ein Geständnis gewertet. Da dieser Beweis bei Vergewaltigung kaum je zu führen sein wird, droht dem Opfer nach seiner Anzeige eine Gegenklage für die Verleumdung wegen Unzucht. Die Frau kann dafür ausgepeitscht werden und wird ein zweites Mal zum Opfer. Dies ist nicht nur graue Theorie. In Pakistan soll es häufiger solche Fälle geben, und ein konkreter Bericht liegt auch aus dem Bundesstaat Zamfara in Nigeria vom September 2000 vor.

Quelle: Die Scharia von Prof. Dr. Christine Schirrmacher, S. 51

Korrespondierend zum Delikt der zina wird die falsche Beschuldigung der Unzucht (qadf) unter Strafe gestellt. Die Grundlage hierfür findet sich in Sure 24,4. Fehlt es an vier tauglichen Zeugen mit entsprechender Aussage, so soll der Beschuldiger mit 80 Peitschenhieben bestraft werden. In Sure 24,19 und 23 werden daneben jenseitige Strafen in Aussicht gestellt.
Der Straftatbestand des qadf kann einerseits "neutralisierend" wirken im Hinblick auf denjenigen der Unzucht, da entsprechende Anzeigen mit Risiken eigener Bestrafung behaftet sind, wenn sich keine hinreichende Zahl von Zeugen findet (was bei diesem Delikt ohnehin nicht selbstverständlich erscheint). Andererseits zeigen dokumentierte Fälle aus der Gegenwart, wie zum Beispiel Frauen in Pakistan oder Somalia nach erfolgter Vergewaltigung zusätzlich wegen fälschlicher Beschuldigung belangt werden, wenn sie - wie zu erwarten - keine Zeugen für das an ihnen begangene Verbrechen beibringen können. Hier wird offensichtlich das Opfer bestraft. Im Übrigen lässt sich die Beschuldigung der zina - falsche Zeugen lassen sich finden - zu erpresserischen Zwecken nutzen, um scheidungswillige oder ansonsten renitente Frauen einzuschüchtern.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, Verlag C.H.Beck oHG, München 2009, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 126

Die Scharia besteht aber nicht nur aus Gesetzen, sondern auch aus dem religiösen Kult. Natürlich akzeptieren das alle Muslime.

Die Sharia ist mit brutalster Gewalt verbunden, erniedrigt und unterdrückt sämtliche Frauen und ist klipp und klar grundgesetzwidrig. Hierzulande Werbung für die Sharia zu machen, ist für mich ein Straftatbestand und gehört hart geahndet. LG

Fantho  14.04.2024, 15:25
Hierzulande Werbung für die Sharia zu machen

Religionsfreiheit...

ist für mich ein Straftatbestand und gehört hart geahndet

Man muss nicht immer stets mit der Keule hausieren gehen. Aufklärung ist wichtig!

Gruß Fantho

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Lamanini  14.04.2024, 15:27
@Fantho
Hierzulande Werbung für die Sharia zu machen
Religionsfreiheit...

Das Töten von Schwulen und Lesben zu fordern hat nix mit Religionsfreiheit zu tun. Wobei, wozu mach ich mir eigentlich die Mühe und erzähl dir das.

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Fantho  14.04.2024, 15:33
@Lamanini

Solange sie dazu nicht öffentlich aufrufen, gilt dies noch unter Religonsfreiheit und somit als nicht justiziabel. Schau Dir doch die Urteile hierzulande an. Selbst Mehr- und Zwangsehen scheinen nicht justiziabel zu sein, solange diese innerhalb islamischer Gemeinschaften gegeben sind...

Die Scharia gilt als Teil des Islam, und der Islam steht nun einmal unter Religionsfreiheit...in diesem Fall ist das leider so...

Aber ich bin immer wieder dankbar, von Dir eine andere Sichtweise zu hören ;-)

Gruß Fantho

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Lamanini  14.04.2024, 15:38
@Fantho
Solange sie dazu nicht öffentlich aufrufen, gilt dies noch unter Religonsfreiheit 

Ja? Du könntest es ja drauf anlegen und mir das privat schreiben. Ich zeigs an. Dann probieren wir mal aus.

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Sunnyday1981  14.04.2024, 15:43
@Fantho

Scharia ist aber keine Religion, gehört also nicht zur Religionsfreiheit

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Fantho  14.04.2024, 15:43
@Lamanini

Ich rufe ja nicht öffentlich dazu auf. Was in meinem Kopf spukt oder was in einem Religionsbuch steht, steht ja nicht zuur Disposition...

Gruß Fantho

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Fantho  14.04.2024, 15:45
@Sunnyday1981

Aber Teil des Islam, Teil der islamischen Religion...wie auch die Hadithen und die Idschma Teile des Islam sind und somit zur Religion gehören...

Gruß Fantho

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Lamanini  14.04.2024, 15:45
@Fantho

„Also ich bin vielleicht ein Nazi, aber ich erzähl ja nur im Geheimen von meinen Judenvernichtungsträumen“.

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Sunnyday1981  14.04.2024, 15:49
@Fantho

Die Scharia in Deutschland zu praktizieren ist aber illegal und somit steht es nicht unter dem Schutz der Religionsfreiheit!
Sonst dürfte ja hier keiner mehr irgendwas tun ohne gleich Aufgeknüpft zu werden.

Zum Glück hab ich mit dem ganzen Religionsmärchen nix zutun. Gibt Orte da sollte man als Frau nicht leben ... dank Religionen ...die von Menschen gemacht sind.

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Fantho  14.04.2024, 15:50
@Lamanini

Kann man da belangt werden, was einem im Kopf so schwurbelt? Und unter Gleichgesinnten wird es wohl keinen geben, der einen dann hinhängt...

....außer der VS hört mit ;-)

Im Übrigen gehört das Nazitum - mag sie auch eine religiöse Anhaftung besitzen - nicht zu den religiösen Ideologien und unterliegt somit nicht einer Religionsfreiheit...

Gruß Fantho

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Fantho  14.04.2024, 15:58
@Sunnyday1981
Die Scharia in Deutschland zu praktizieren ist aber illegal und somit steht es nicht unter dem Schutz der Religionsfreiheit!

Leider gibt es Urteile, welche zB Mehr- und Zwangsehen durchlassen.In der Scharia festgelegte Gesetze...nach unserem Verständnis nach Bigamie, welche für Nichtmuslime bestraft wird...

Solange dieses Gesetz innerhalb islamischer Gemeinschaften ausgeübt und praktiziert wird, mischt sich der Staat hier nicht ein....

Zum Glück hab ich mit dem ganzen Religionsmärchen nix zutun. Gibt Orte da sollte man als Frau nicht leben ... dank Religionen ...die von Menschen gemacht sind.

Jep...

Nur 'dank Religionen' würde ich das jetzt nicht so pauschaliert zum Ausdruck bringen, denn bzgl. Deiner Sorge würde diese im Judentum, Christentum, Buddhismus, Alevitentum usw. in unserer westlichen Welt entfallen...

Diese Sorge und Ängste der Frauen in unserem Lande besteht ja erst mit der unkontrollierten Öffnung unserer Grenzen...und heute noch mehr...

Gruß Fantho

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Wie alt ist Deine Freundin?

Alle Menschen haben zu lernen. Daraus haben sie dann Erkenntnisse zu gewinnen, um geistig zu reifen und das Bewusstsein zu erweitern.

Viele von diesen Menschen stecken noch in den Anfängen ihres Lernpfades fest.

Bei Deiner Freundin gilt folgendes zu klären:

Kennt sie die Scharia zur Genüge und akzeptiert sie dann dennoch all die gewalthaltigen Strafmaßnahmen, dann ist sie geistig noch unreif...

Kennt sie dagegen die Scharia nicht zur Gänze, dann weist sie eine Naivität auf, denn etwas zu be-urteilen, über das man keine Kenntnisse besitzt, zeugt nicht von Klugheit...

Gruß Fantho

Sholi47 
Fragesteller
 14.04.2024, 15:30

Sie sagt, die Sharia habe nichts mit der IS zu tun und sei friedlich und nur an die Muslime gerichtet

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Fantho  14.04.2024, 15:39
@Sholi47

Dann hat sie wenig verstanden, denn a) die Gesetzgebung der IS beruft sich auf die Scharia, bei der dann viele gewalthaltige Strafmaßnahmen durchgeführt werden und b) wurden von der IS auch sog. 'Ungläubige' - also Nichtmuslime - geköpft...

Die Scharia richtet sich auch gegen Nichtmuslime; als Beispiel: In vielen radikalislamischen Staaten, welche die Scharia als ihre Gesetzgebung betrachten, dürfen abtrünnige Muslime, also Muslime, die sich vom Islam abgewendet haben und keine Muslime mehr sind, getötet werden (Apostasie)...

Gruß Fantho

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Wer so Scharia so möchte, wie man sie in Saudi-Arabien, Afghanistan oder dem Iran angewendet, den sollte man so bald wie möglich ausweisen.

Damit Platz für Muslime entsteht, die einfach nur in Ruhe und Frieden leben wollen und die freiheitlich-demokratischen Grundwere akzeptieren.