Frage zur Kirche?

7 Antworten

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Ja, ein Papst darf von sich aus von seinem Amt zurücktreten. Dies ist im Kirchenrecht festgelegt, insbesondere in Canon 332 § 2 des Codex Iuris Canonici (CIC).

Der Verzicht muss freiwillig erfolgen und der Rücktritt muss öffentlich bekannt gegeben werden.

Ein Rücktritt muss nicht von jemandem erlaubt und angenommen werden, da der Papst der oberste Gerichtsherr und Gesetzgeber der Kirche ist. 

Historisch gesehen war Papst Coelestin V. der erste Papst, der 1294 freiwillig zurücktrat und Papst Benedikt XVI. war der zweite, der 2013 seinen Rücktritt bekannt gab.

Grundsätzlich darf der Papst das. Aber es gibt Stimmen die sagen, ein Papst sollte (so wie Christus gelitten hat) sein Amt bis zum Tod ausführen, schließlich ist er dem Glauben nach der Stellvertreter Gottes.

Vor Papst Benedikt dem XVI. hat das auch Jahrhunderte kein Papst gemacht, sodass für den Rücktritt nicht so richtig klar war, was jetzt eigentlich gilt und sich die Kirche teils schwergetan hat, Umgangsformen dafür zu finden.

Dürfen ja. Es ist nicht so üblich.

Papst Benedikt XVI z.B. hat es gemacht. Jedoch nicht, weil es ihn nicht erfüllt hat, sondern, weil der menschliche Leib in ihm erschöpft war. Er hat sich nicht mehr fit genug gefühlt.

Gottes reichen Segen.

natürlich. Wäre nicht das erste Mal. Sogar aktuell wohnt ein zurückgetretener Papst aus Bayern noch im Vatikan.


Flitzpiepje  03.04.2025, 19:39

Silvester 2022 verstorben

einandereruser  03.04.2025, 19:45
@Flitzpiepje

au weia. Da zeigt sich einmal, dass ich nicht der katholischen Kirche angehöre. Nun denn, aber er war zumindest als Beispiel gut zu gebrauchen.

Pille599penny 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 19:38

Stimmt, hätte ich auch selber drauf kommen können

BaumMax  03.04.2025, 19:39
@Pille599penny

Papst Benedikt XVI. ist tatsächlich 2022 gestorben. Aktuell lebt nur Papst Franziskus

Ja, hat es bisher dreimal gegeben, zuletzt Benedikt XVI.