Eure Reaktion auf eine schriftl. Abmahnung?
Nehemen wir einmal an, ihr arbeitet in einem mittelständischen Unternehmen und seid dort seit nunmehr über 8 gar fast 9 Jahren als normaler Angestellter/Arbeiter in Dauernachtschicht zum Mindestlohn beschäftigt. In all diesen Jahren gab es weder Fehlzeiten bedingt durch Krankheit (also keine Abgabe der AU-Bescheinigung/Krankenschein) oder ein Zuspätkommen zum Arbeitsantritt. Nun kam es, wie es kommen mußte, ihr wurdet nach fast 9 Jahren doch einmal Krank (beispielsweise eine Grippe) und habt den Krankenschein für 1 Woche abgeben müssen. Nach dieser Woch habt ihr eure Arbeit wieder aufgenommen und festgestellt, daß euch der Chef hat eine sog. Abmahnung zukommen lassen, in der die Fehlzeiten (1 Woche, Mo-Fr) bedingt durch eure Krankheit abgemahnt worden ist. In dieser Abmahnung wurde geltend gemacht, daß das Fehlen im Betrieb kontraproduktiv zum Betriebsablauf beigetragen hat und es daher als grobe Pflichtverletzung seitens der Firmenleitung angesehen wird, was zukünftig zu unterlassen ist, da ansonsten die Kündigung ausgesprochen werden wird. Wie würdet ihr in diesem speziellen Fall darauf reagieren?
7 Antworten
Eine Abmahnung wg krank sein ist grundsätzlich nicht möglich, da Du ja dafür nichts kannst. Hört sich aber auch irgendwie an, als würde er ein unentschuldigtes Fehlen rügen.
Hast Du Dich denn korrekterweise krank schreiben lassen und Deinen Arbeitgeber auch sofort darüber informiert, dass er die eAU bei der Krankenkasse einsehen kann? Falls ja, widerspreche der Abmahnung sicherheitshalber (schriftlich!), damit er sie nicht irgendwann gegen Dich verwendet, um Dich eiskalt lächelnd loszuwerden.
Ein schlechtes Gewissen brauchst Du in diesem Fall auch keine Sekunde haben, nur weil er seine Firma nicht managen kann und die Schuld dafür auf andere schiebt, die jedoch absolut nichts dafür können. Aber vielleicht solltest Du Dich besser mal nach was neuem umsehen, um Dir selbst mal einen Gefallen zu tun.
Lass Dich unbedingt rechtlich beraten, denn wenn ich hier so alles lese, was für einen absolut falschen Blödsinn er Dir so alles einredet (z.B.:"...Wenn also kein Nachfolger gestellt werden kann, ist eine Kündigung gegenstandslos und unwirksam...."), ist das offenbar unbedingt notwendig!
Und wg Deinem geringem Einkommen kannst Du dafür üblicherweise eine Beratungshilfe kostenlos nutzen.
Wie läuft das denn, wenn andere Mitarbeiter krank sind? Wird ja nicht dir als ersten Mitarbeiter passiert sein.
Die anderen Mitarbeiter sind im Schnitt jeden 2. Monat "Krank", da ist das inzwischen als Normal angesehen.
Ach du grüne Neune, ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll.
Um ehrlich zu sein würde ich an solch einem Ort garnicht erst arbeiten wollen. Ich würde kündigen und möglicherweise sehen welche rechtlichen Schritte man erwirken kann um zukünftig Leute zu schützen.
seid dort seit nunmehr über 8 gar fast 9 Jahren als normaler Angestellter/Arbeiter in Dauernachtschicht zum Mindestlohn beschäftigt.
Hier sollte man sich aktiv bei anderen Unternehmen bewerben. Wichtig ist es vorher die in der Branche üblichen Löhne anzuschauen. Je nach Fähigkeiten und Fertigkeiten ist eine Gehaltsverdopplung aber durchaus realtisch.
Eine Abmahnung wegen Krankheit ist völlig sinnlos und kann einfach ignoriert werden. Für eine krankheitsbedingte Kündigung wären ohnehin keine Abmahnungen nötig. Aber die Schwelle für eine Krankheitsbedingte Kündigung ist sowieso viel viel höher. Da reden wir von 3 Monaten pro Jahr und nich von mal einer Woche.
Ja, kündigen geht allerdings nicht ohne Auflage, die da wäre einen Ersatzmitarbeiter für seine dann freiwerdende Stelle zu suchen und auch zu finden.
Das ist unwirksam und kann ignoriert werden. Eine firstgerechte Kündigung des Arbeitnehmers kann nicht an Bedinungen geknüpft werden.
Gar nicht.
Die Abmahnung ist ungültig, weil Krankheit allein als Grund der Abmahnung nicht gelten kann, denn Krankheit ist unvermeidbar.
Wenn Du trotzdem, in irgendeiner Form, reagieren möchtest, mache es mit einem Anwalt.
Der Chef sagt, ich war nicht Krank und somit Arbeitsunfähig, ich wollte seiner Meinung nach nur zu Hause faulenzen und mich vor der Arbeit drücken.
Hast du dich unverzüglich krank gemeldet, als du gemerkt hast, dass du nicht zur Arbeit erscheinen kannst? Warst du beim Arzt und hast eine AU bekommen? Konnte der Arbeitgeber diese AU bei der Krankenkasse abrufen? Wenn du drei mal "Ja" antworten kannst, ist die Abmahnung ohne jede Rechtsgrundlage und hätte im Fall einer darauf folgenden Kündigung und einer Kündigungsschutzklage absolut null Beweiswert für den Arbeitgeber. Im Gegenteil, sie wäre der perfekte Beweis für dich, dass die Kündigung sehr wahrscheinlich nicht rechtmäßig war. Totales Eigentor des Arbeitgebers.
und habt den Krankenschein für 1 Woche abgeben müssen
Er glaubt an eine getürkte Gefälligkeits-AU ? Sehr dünnes Eis.
Gerade deshalb, nicht reagieren. Ist doch gut für Dich.
Er meinte nur, ich wäre ein asozialer Drückeberger.
Ich kann nur dringend raten: Nicht reagieren, einfach ignorieren. Und wenn, nur mit Anwalt. Nichts schriftliches selbst basteln.
Das sind einwandfreie Beleidigungen, wegen denen du ihm vielleicht ma androhen solltest ihn zu verklagen.
Mich fragen, warum es um das Unternehmen so schlecht steht, dass es sich offenbar nicht mal jemanden, der basic googlen kann, in der Personalabteilung leisten kann. Denn eine simple Googlesuche hätte geklärt, dass so eine Abmahnung ohne jegliche Rechtsgrundlage maximal als Toilettenpapier taugt.
Allerdings würde ich mich auch selbst fragen, was genau in meinem Leben schief gelaufen ist, dass ich 9 Jahre in einem Job mit Mindestlohn und Schichtdienst festhänge, anstatt einfach mal läppische drei Jahre in eine Berufsausbildung zu investieren und mir damit die Möglichkeit auf wesentlich bessere Jobs zu eröffnen. Und warum ich dabei auch noch so einen schlimmen Fall von Präsentismus abbekommen habe.
Ein Job mit mehr Gehalt nützt mir nichts, da ich eh alles über 950,-€ netto weggepfändet bekomme.
Alles was ich mehr als 950,-€ netto verdiene wird gepfändet!
Ist es dann nicht sinnnvoller mehr zu verdienen, damit die Person der du das Geld schuldest dieses schneller bekommt?
Denkst du nicht, dass es in diesem Fall deinem Kind / deinen Kindern gegenüber erst recht schuldig bist, diese Schulden so schnell wie möglich abzutragen und den Unterhalt, der dem Kind / den Kindern zusteht, zu zahlen? So im Sinne deiner Verantwortung als Vater?
Die Abmahnung kannst du getrost ignorieren. Eine Abmahnung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfaehigkeit kann keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben, weil eine krankheitsbedingte Arbeitsunfaehigkeit kein abmahnfaehiges Verhalten ist.
Sollte der Betrieb allerdings nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeiter beschaeftigen, wuerde ich die Abmahnung aufbewahren. Sie koennte eventuell spaeter hilfreich sein, wenn der Arbeitgeber waehrend einer erneuten Arbeitsunfaehigkeit ordentlich kuendigen sollte.
Bin an einem Montag früh zum Hausarzt (vorher telefonisch meinen Arbeitgeber informiert, daß ich nicht zur Nachtschicht kommen werde) und habe mir eine AU Bescheinigung für den Arbeitgeber geben lassen. Diese habe ich am Montag Vormittag auch beim AG abgegeben. Er meinte nur "Na, keine Lust zur Arbeit was? Faulenzer und Drückeberger!"