Erlaubnis Katze in Mietwohnung?

6 Antworten

Sprich dich am besten mit deinen Nachbarn ab, ob die etwas gegen die Katze hätten. Ich denke- mal nicht Da hast du dem Vermieter gegenüber schon mal ganz gute Karten, dass die Nachbarn nichts gegen sie haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kleintierhaltung ist im Normalfall erlaubt. Falls im Haus noch andere Mieter wohnen, würde ich aber wg. einer möglichen Nachbarschaft dort fragen. Wäre das in unserem Hause, wäre ich gegen Katzenhaltung, weil meine Frau und ich eine starke Katzeallergie (Atemnot) haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Prinzessle  06.11.2022, 13:39

Aber doch sicher nicht durch Wände hindurch, sonst könntet ihr mit Garantie überhaupt nirgendwo sein.

Denn jeder Katzenbesitzer trägt irgendwo so ein Haar von denen mit in die Aussenwelt und somit wimmelt es in Läden, am Arbeitsplatz, im ÖV nur so von dem, was du dann eben auch im Treppenhaus oder auf der Terrasse mitbekommst.

Allergie und deren Not darin, stet ausser Frage bei direkter Begegnung in höheren Dosen aber nicht, wenn eine Katze nur in der Nachbarschaft lebt.

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Nach meiner Meinung hat er keine befristete Erlaubnis erteilt, es sei denn, er wusste daß die Katze schon alt oder krank war.

Eine junge Katze braucht Beschäftigung und Abwechslung, damit sie nicht aus Langeweile das Inventar beschädigt.

Giwalato

Solange es keine Klagen von anderen Mietern gibt, wird er es längstens vergessen haben oder sonst sagen, warum er bei euch eine Ausnahme machte.

Denn er denkt sicher, das wäre noch die Katze, die ihr damals übernommen habt, zu der er euch ja das okay gegeben hat.

Es ist einfach so, Schäden die an der Wohnung entstehen durch die Katze, wie zerkratzte Türen oder Tapeten müssen beim Auszug von euch bezahlt werden. Auch Teppiche oder Parkett das Schaden nahm durch Urin oder eben Kratzer Beschädigungen aufweisen.


Peachy999 
Fragesteller
 06.11.2022, 13:41

Habe aber nichts schriftlich wir haben das am Telefon besprochen und habe damals gesagt wahrscheinlich auch nur ein paar Wochen. Aber es ist ja eig egal wie lange oder

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Prinzessle  06.11.2022, 14:07
@Peachy999

Ich bin selbst Vermieterin und bin froh, wenn einfach die Miete kommt und ich wenig mit allem zu tun habe. Das heisst, seit 10 Jahren nichts, ausser mal eine Reparatur an Geräten, was normal ist und reibungslos geht. Er bestellt den Handwerker, macht den Termin und die Rechnung geht an uns.

So sagte uns ein Vermieter, dass im Moment seine Mutter im Haus lebt und er bei seiner Freundin. Nun wohnt er wieder da, denn er wollte das Objekt, ein kleines Schloss, man findet das nicht einfach so wieder, behalten.

Das ist uns echt egal. Wir wissen auch, dass er dort Events macht. Swingerclub mit geladenen Gästen, Pokerabende etc. Das Gebäude bietet die Kulisse dafür aufs edelste, das ist mir auch klar und wir waren eingeladen, winkten aber ab.

Doch ist es gut, wissen wir das alles, denn es gibt auch Dienstbarkeiten...so wird unser, also sein Rasen gemäht und im Winter der Schnee zur Einfahrt geputzt. Das ist so, weil für wichtige Dinge vom Nachbarn unsere Ländereien gebraucht wurden.

Und doch geht es mit allen gut und nur das ist uns wichtig.

Ein guter Mieter ist vieles Wert auch wenn ich das Objekt nur ein Mal ausschrieb, seit wir es haben und in fünf Minuten exakte Bewerbungen mit allen Daten, gar Lebensläufen bekam.

Da wäre mir eine Schlosskatze herzlich egal, nur nicht ein armer Schlosshund der da alleine vor sich hinfristet im Turmverlies.

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Soweit ich weiß, geht das klar.

Für Hunde besteht die Zustimmungspflicht des Vermieters.


critter  06.11.2022, 13:23

Katzen gehören nicht zu den Kleintieren.

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neinxdochxoh  06.11.2022, 18:18
@critter

"Gemäß des überwiegenden Teils der Rechtsprechung zählen Katzen im Mietrecht zu den Kleintieren. Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs darf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht pauschal verboten werden (BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06). Die Haltung von Kleintieren stellt in der Regel einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung dar, sodass dies üblicherweise keiner Erlaubnis bedarf. Allerdings kann diese Auslegung auch immer einzelfallabhängig sein." https://www.mietrecht.com/katzenhaltung-mietwohnung/

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