Erhalte ich dann Bürgergeld?

3 Antworten

Wenn Du noch bei den Eltern wohnst, würdest Du mit ihnen eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Dann könntest Du nur gemeinsam mit deinen Eltern einen Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn sie den Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen oder Vermögen decken könnten.

Selbst wenn Du einen eigenen Haushalt hättest, müsste ein evtl.vorrangiger Anspruch auf Bafög - geprüft werden.

Unterhalt von den Eltern käme bei Leistungsfähigkeit und Erstausbildung oder Studium in Betracht, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, stünde dir längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommen würdest.

Würdest Du Bafög - für Schüler erhalten, wäre unter Umständen auch eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter möglich, wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht decken könntest, was bei Bafög - im Studium im Normalfall ausgeschlossen ist, da könnte in Härtefällen Leistungen in Form eines zinslosen Darlehens erbracht werden.

Unter 25-jährige, die noch bei den Eltern leben, bilden mit diesen eine Bedarfsgemeinschaft und erhalten kein Bürgergeld, wenn die Eltern gut verdienen.

Du hast ggf. Anspruch auf BAföG.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Nö, bekommst du nicht.

Mit 23 sollte man mal anfangen Erwachsen zu sein und mit beiden Beinen im Leben zu stehen.