Entlassung wegen Augenflimmern als Staplerfahrer möglich?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn das Staplerfahren zu deinem Job gehört und du das nicht mehr machen kannst, dann solltest du mit dem Chef sprechen ob du anderweitig eingesetzt werden kannst, ist das nicht der Fall und man ist auf dich als Fahrer angewiesen, ja dann kann es wirklich sein das man sich von dir trennen muß.

sprich offen und ehrlich mit dem Chef über dieses Problem


Brotjungfer 
Fragesteller
 25.05.2024, 22:22

Ich bin ja nicht hauptsächlich als Staplerfahrer eingesetzt, sondern eher für das Kommissionieren und für das Scannen und Prüfen der Kommissionieraufträge.

Das Staplerfahren sollte eher nebenbei sein, aber im Moment liegt der Fokus hier und da mehr auf das Staplerfahren.

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Brotjungfer 
Fragesteller
 25.05.2024, 22:28

Außerdem würde das auch nicht gut rüberkommen, wenn ich ehrlich und offen sage, dass ich keine Lust auf Staplerfahren habe oder einfach nicht mit dem Kollegen auskomme.

Es ist bekannt, dass der Kollege eine merkwürdige Art hat und nicht alle Kollegen mögen ihn. Aber wenn ich mein Problem schildere und sage, dass ich nicht fahren möchte, würden die Vorgesetzten dann sagen: "Aber die anderen Kollegen müssen ja auch Gabelstapler fahren lernen."

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Schubert610  25.05.2024, 22:32
@Brotjungfer

ich würde auch nicht sagen das ich ungern Stapler fahre, sag das mit den Augenflimmern, oder sprich doch erst einmal mit deinem Augenarzt, wenn du ein wenig Zeit gewinnst, dann sind vielleicht schon andere Mitarbeiter mit einem Staplerschein ausgestattet und du brauchst nicht mehr fahren.

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HonestFriend  09.06.2024, 20:45

Die G25 ist eine freiwillige Untersuchung das Ergebnis darf den Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden.

Es kann nur Ausnahmen geben wenn es eine Betriebsvereinbarung mit den Betriebsrat und Arbeitgeber gibt oder du in Arbeitsvertrag unterschrieben hast das der Arzt die Ergebnisse mitteilen darf und ob dort vereinbart ist das du hingehen musst.

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Grundsätzlich ist bri Kündigungen im Arbeitsvertragsrecht entscheidend, ob das KSchG Anwendung findet oder nicht (Paragraph 1 Abs. 1 und 23 KSchG).

Wenn nicht kann der Arbeitgeber ordentlich mit Einhaltung einer Frist kündigen. Es bedarf keines Grundes (Paragraph 622 BGB). Nur bei der außerordentlichen Kündigung bedarf es eines wichtigen Grundes und hier auch keiner Frist (Paragraph 626 ff BGB).

Wenn das KSchG uneingeschränkt Anwendung findet, also dein Arbeitsverhältnisnschon mindestens 6 Monate besteht und in der Firma wenigstens 10 Arbeitnehmer Vollzeot arbeiten, dann muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Dies wäre so, wenn sie verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt wäre (Paragraph 1 Abs. 2 KSchG). Bei Erkrankungen würde regelmäßig die personenbedingte Kündigung in Frage kommen, denn auch Krankheit schützt nicht vor Kündigung. Hierbei ist aber entscheidend, dass die Krankheit eine erhebliche Störung des betrieblichen Ablaufs darstellt und keine Besserung in Aussicht ist. Ebenso sind Interessen abzuwägen. Wenn also dein Arbeitgeber dich unproblematisch woanders einsetzen kann bzw. du nicht zwingend Stapler fahren musst, dann würde auch die personenbedingte Kündigung entfallen.


HonestFriend  09.06.2024, 20:45

Die G25 ist eine freiwillige Untersuchung das Ergebnis darf den Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden.

Es kann nur Ausnahmen geben wenn es eine Betriebsvereinbarung mit den Betriebsrat und Arbeitgeber gibt oder du in Arbeitsvertrag unterschrieben hast das der Arzt die Ergebnisse mitteilen darf und ob dort vereinbart ist das du hingehen musst.

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Die G25 ist eine freiwillige Untersuchung das Ergebnis darf den Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden.

Es kann nur Ausnahmen geben wenn es eine Betriebsvereinbarung mit den Betriebsrat und Arbeitgeber gibt oder du in Arbeitsvertrag unterschrieben hast das der Arzt die Ergebnisse mitteilen darf und ob dort vereinbart ist das du hingehen musst.

Du solltest dich beruflich nicht unbedingt auf das Staplerfahren spezialisieren, du solltest dich auf jeden fall anders fortbilden.

Wenn du merkst, dass du nicht mehr richtig gucken kannst, solltest du auf jeden fall mit deinem Chef reden. Für dich gibt es bestimmt auch andere einsatzgebiete.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Ich weis nicht ob der Arzt das kann, aber ich würde auf jeden Fall immer mit offenen Karten spielen bevor es nacher "hintenrum" raus kommt.

Weil dann eventuell die Gemüter erhitzter sind als vorher.

Warum hast du nicht von Anfang an gesagt das du dich unwohl fühlst beim Stabler fahren, war dies eine Voraussetzung für den Job?


Brotjungfer 
Fragesteller
 25.05.2024, 22:41

Eine richtige Voraussetzung für den Job war es jetzt nicht, aber es war schon von Anfang an das Ziel, mich als Staplerfahrer zu integrieren.

Ich habe auf der Arbeit bereits erzählt, dass ich schlechte Erfahrungen mit Staplerfahren habe, da ich vor Jahren schon eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik abgebrochen hatte, weil die Kollegen dort von mir erwartet hatten, perfekt Stapler zu fahren.

Außerdem habe ich mich am Anfang zuerst auf das Staplerfahren eingelassen, als ich die Bewerbung abgeschickt hatte, weil ich Angst hatte, den Job sonst nicht zu bekommen.

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HonestFriend  09.06.2024, 20:47

Die G25 ist eine freiwillige Untersuchung das Ergebnis darf den Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden.

Es kann nur Ausnahmen geben wenn es eine Betriebsvereinbarung mit den Betriebsrat und Arbeitgeber gibt oder du in Arbeitsvertrag unterschrieben hast das der Arzt die Ergebnisse mitteilen darf und ob dort vereinbart ist das du hingehen musst.

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