Entlassung wegen Augenflimmern als Staplerfahrer möglich?
Ich hatte in den vergangenen zwei Jahren hin und wieder Augenflimmern, so 2-3 mal im Jahr, bin auch schon beim Augenarzt gewesen und der Augenarzt meinte, solange es nicht mehr als dreimal im Jahr vorkommt, ist es noch in Ordnung.
Das Problem ist, dass ich seit Anfang des Jahres als Fachkraft für Lagerlogistik arbeite und in diesem Job nun seit 3 Wochen auch Gabelstapler fahre. Ich hatte deswegen bereits im März die G25-Untersuchung, wo ein Hör- und Sehtest gemacht wurde, da war aber alles weitestgehend in Ordnung und das Augenflimmern hatte ich bis dahin für längere Zeit nicht mehr gehabt.
Vor einigen Wochen hatte ich aber nun wieder Augenflimmern gehabt und ich überlege, wieder zum Augenarzt zu gehen. Ich vermute mal, dass das Augenflimmern von dem Stress kommt, denn ich mache mir immer Druck auf der Arbeit und habe Angst davor, den Job zu verlieren, weil ich ihn sehr gerne mache und meine Kollegen sehr mag. Das Problem ist aber, dass ich nicht so gerne und nicht so gut Stapler fahre und es gibt auf meiner Arbeit einen Gabelstaplerfahrer, mit dem ich überhaupt nicht zurecht komme und der mir das Staplerfahren erschwert mit seiner merkwürdigen Art.
Es sollen noch weitere Kollegen nach und nach zum Gabelstapler ausgebildet werden, aber aktuell sind es mit mir nur eine Handvoll Staplerfahrer, und je mehr Staplerfahrer wir haben, umso besser.
Nun zum eigentlichen Problem: Könnte mir der Augenarzt bei meinem nächsten Augenarzt-Termin wegen dem Augenflimmern das Staplerfahren verbieten? Also einen Attest ausstellen? Und wenn ich dann nicht mehr Stapler fahren darf, könnte mir die Entlassung drohen? Weil wir aktuell keine vielen Staplerfahrer haben und außerdem könnten die Vorgesetzten denken, dass ich einfach keine Lust auf das Staplerfahren habe? Das kommt bestimmt so oder so schlecht rüber, aber kann ich da etwas dafür, wenn mein Körper reagiert? Das Augenflimmern ist nun mal aufgetreten.
Ich bin ehrlich, ich habe keine Lust auf Staplerfahren und bin aber trotzdem schon gefahren. Aber die Angst ist da, dass die Vorgesetzten Hintergedanken haben und mit einer Entlassung liebäugeln, wenn ich plötzlich einen Attest vorlege.
Es tut mir leid für den langen Text und ich bedanke mich trotzdem für das Lesen und die Geduld und wünsche euch einen schönen Abend.
6 Antworten
wenn das Staplerfahren zu deinem Job gehört und du das nicht mehr machen kannst, dann solltest du mit dem Chef sprechen ob du anderweitig eingesetzt werden kannst, ist das nicht der Fall und man ist auf dich als Fahrer angewiesen, ja dann kann es wirklich sein das man sich von dir trennen muß.
sprich offen und ehrlich mit dem Chef über dieses Problem
Die G25 ist eine freiwillige Untersuchung das Ergebnis darf den Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden.
Es kann nur Ausnahmen geben wenn es eine Betriebsvereinbarung mit den Betriebsrat und Arbeitgeber gibt oder du in Arbeitsvertrag unterschrieben hast das der Arzt die Ergebnisse mitteilen darf und ob dort vereinbart ist das du hingehen musst.
ich würde auch nicht sagen das ich ungern Stapler fahre, sag das mit den Augenflimmern, oder sprich doch erst einmal mit deinem Augenarzt, wenn du ein wenig Zeit gewinnst, dann sind vielleicht schon andere Mitarbeiter mit einem Staplerschein ausgestattet und du brauchst nicht mehr fahren.
Ich bin ja nicht hauptsächlich als Staplerfahrer eingesetzt, sondern eher für das Kommissionieren und für das Scannen und Prüfen der Kommissionieraufträge.
Das Staplerfahren sollte eher nebenbei sein, aber im Moment liegt der Fokus hier und da mehr auf das Staplerfahren.
Grundsätzlich ist bri Kündigungen im Arbeitsvertragsrecht entscheidend, ob das KSchG Anwendung findet oder nicht (Paragraph 1 Abs. 1 und 23 KSchG).
Wenn nicht kann der Arbeitgeber ordentlich mit Einhaltung einer Frist kündigen. Es bedarf keines Grundes (Paragraph 622 BGB). Nur bei der außerordentlichen Kündigung bedarf es eines wichtigen Grundes und hier auch keiner Frist (Paragraph 626 ff BGB).
Wenn das KSchG uneingeschränkt Anwendung findet, also dein Arbeitsverhältnisnschon mindestens 6 Monate besteht und in der Firma wenigstens 10 Arbeitnehmer Vollzeot arbeiten, dann muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Dies wäre so, wenn sie verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt wäre (Paragraph 1 Abs. 2 KSchG). Bei Erkrankungen würde regelmäßig die personenbedingte Kündigung in Frage kommen, denn auch Krankheit schützt nicht vor Kündigung. Hierbei ist aber entscheidend, dass die Krankheit eine erhebliche Störung des betrieblichen Ablaufs darstellt und keine Besserung in Aussicht ist. Ebenso sind Interessen abzuwägen. Wenn also dein Arbeitgeber dich unproblematisch woanders einsetzen kann bzw. du nicht zwingend Stapler fahren musst, dann würde auch die personenbedingte Kündigung entfallen.
Die G25 ist eine freiwillige Untersuchung das Ergebnis darf den Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden.
Es kann nur Ausnahmen geben wenn es eine Betriebsvereinbarung mit den Betriebsrat und Arbeitgeber gibt oder du in Arbeitsvertrag unterschrieben hast das der Arzt die Ergebnisse mitteilen darf und ob dort vereinbart ist das du hingehen musst.
Dieses Augenflimmern (gewöhnliches Flimmerskotom) habe viele. Ich meine diese Erscheinung, die paar mal im Jahr auftritt und nach einer halben Stunde wieder vergeht.
Deshalb jemand vom Staplerfahren auszuschließen wäre praxisfremd.
Es hilft auch nichts, deshalb zum Augenarzt zu gehen, weil man gar nicht genau weiß woher das kommt und gibt auch keine Therapie. Außer, Stress reduzieren und genügend Schlaf. Kann aber auch unabhängig von Stress und Schlafmangel auftreten.
Die G25 ist eine freiwillige Untersuchung das Ergebnis darf den Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden.
Es kann nur Ausnahmen geben wenn es eine Betriebsvereinbarung mit den Betriebsrat und Arbeitgeber gibt oder du in Arbeitsvertrag unterschrieben hast das der Arzt die Ergebnisse mitteilen darf und ob dort vereinbart ist das du hingehen musst.
Du solltest dich beruflich nicht unbedingt auf das Staplerfahren spezialisieren, du solltest dich auf jeden fall anders fortbilden.
Wenn du merkst, dass du nicht mehr richtig gucken kannst, solltest du auf jeden fall mit deinem Chef reden. Für dich gibt es bestimmt auch andere einsatzgebiete.
Außerdem würde das auch nicht gut rüberkommen, wenn ich ehrlich und offen sage, dass ich keine Lust auf Staplerfahren habe oder einfach nicht mit dem Kollegen auskomme.
Es ist bekannt, dass der Kollege eine merkwürdige Art hat und nicht alle Kollegen mögen ihn. Aber wenn ich mein Problem schildere und sage, dass ich nicht fahren möchte, würden die Vorgesetzten dann sagen: "Aber die anderen Kollegen müssen ja auch Gabelstapler fahren lernen."