Eltern Weniger Geld vom Jobcenter?

2 Antworten

Wenn wird dein Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet, also von deinen Leistungen abgezogen, die deine Eltern für dich bekommen.

Seit Juli 2023 bleibt für Kinder unter 25 Jahren, die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen, Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze ohne Anrechung auf den Bedarf des Kindes.

Darüber hinaus gehendes Erwerbseinkommen wird unter Berücksichtigung von weiteren Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Muss aber dennoch beim Jobcenter gemeldet und nachgewiesen werden.

Für Schüler gilt zusätzlich, in einem Ferienjob darf das Kind ohne Begrenzung verdienen.

Solange Du Schüler unter 25 bist, ist der Minijobverdienst anrechnungsfrei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.