Einspruch gegen § 23 Ia S. 1 StVO?
Ein Einspruch kann ja dazu führen, dass eine nachteiligere Entscheidung getroffen wird.
Dies ergibt sich aus § 66 II Nr. 1 b) OWiG.
Was heißt hier nachteiligere Entscheidung?
Kann etwa die Geldbuße erhöht werden oder es mehr "Punkte in Flensburg" geben?
Bei § 23 Ia S.1 StVO ist ja 246.1 BKat anzuwenden.
100€ + 1 Punkt.
Was wäre hier eine nachteiligere Entscheidung?
Danke!
4 Antworten
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Ein Einspruch lohnt sich wann? Wenn die greifbare Möglichkeit besteht, dass das Verfahren eingestellt werden könnte.
Wenn du wegen eines Handys am Steuer angezeigt wurdest, wie willst du das entkräften? Es gibt in solchen Fällen immer ein Beweismittel oder eine Zeugenaussage, die das bestätigt.
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Der Richter ist bei der OWI-Verhandlung in seinen Entscheidungen frei. Und damit ist es ein EINZELFALL, das Ergebnis kann man nie sagen. Es kommt auch auf das Verhalten vor Ort und vieles mehr an. Die Frage ist insofern absolut und die Antwort kann das nicht beinhalten.
Es kommen auch zusätzliche Kosten dazu. Wird derjenige "verurteilt", kostet das mindestens 50 Euro + die zusätzlichen Verwaltungskosten davor.
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Kann er denn z.B. auch mehr Punkte "in Flensburg" verhängen? Das ist bei § 23 Ia S.1 StVO immer erstmal 1 Punkt.
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Ja, es kann sein, dass das Gericht die Tat anders wertet als zuvor die Behörde, z. B. nicht nur als einfaches Falschparken sondern als schwerer wiegendes Verhalten, etwa Nötigung. Das kommt selten vor, ist aber nicht ausgeschlossen, dann gibt's entweder ein höheres Bussgeld oder eventuell sogar eine Strafe.
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Der Richter kann Bußgelder außerhalb des Bußgeldkatalogs erteilen.
Ich hatte schon Gerichtsverhandlung in denen sich der Richter verarscht gefühlt hat und das dreifache Bußgeld erteilt hat.
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Ich habe eine Dame mal wegen eines Vorfahrsverstoßes mit Unfall angezeigt. Auswendig weiß ich nicht, wie viel € das waren.
Sie legte Einspruch ein und begründete, dass sie die Vorfahrt beachten wollte, das Auto aber wegen dem Schnee gerutscht hat und sie nicht mehr bremsen konnte.
Wie hielten den Bescheid aufrecht und der Richter entschied z. N. der Betroffenen und verhing eine Geldbuße wegen nicht angepasster Geschwindigkeit mit Unfall, was etwa 20€ mehr gekostet hat.
Hätten wir gescheit gearbeitet, hätten wir die fehlenden Winterreifen auch anlasten können.. Naja. Hoffe das hat dir eingeleuchtet. Es kann also zu einem ganz anderen Vorwurf werden.
Tatsächlich wird es ihm vorgeworfen. Aber er hat gute Argumente (rechtliche), warum das nicht so ist.
aber was wäre eine Verschlechterung?