Der Tatbestand des § 223 I StGB dürfte hier wohl kaum erfüllt sein.
Du hast die Haare nicht rausgezogen etc.
Auch von dem Versuch der Körperverletzung kann hier nicht die Rede sein, da es allenfalls strafbefreiender Rücktritt gem. § 24 StGB war, wenn du ihn losgelassen hast.
Für dich spricht ebenfalls, dass du andauernd von ihm provoziert worden bist. All das rechtfertigt das natürlich nicht, würde aber sicherlich dazu beitragen, dass dir dafür wahrscheinlich nichts passiert.