Ein Defekt Deklariertes Handy, Geld wurde zuückgezogen bei PayPal was nun?
Hallo,
ich habe über Ebay Kleinanzeigen ein defektes iPhone 7 verkauft, weil es Monate herum lag und kein nutzen mehr hatte, nachdem es kaputt ging. Davor hat es wie gewohnt funktioniert. Ich habe das Handy aber "ausdrücklich als Defekt Deklariert" und "Perfekt für Bastler geeignet" und "das es sich um ein Privat verkauf handelte und es daher in keinst erweise Gewährleistung gibt" . Da es sich nicht mehr wie normalerweise bedienen lies, weil aus meiner Sicht eigentlich nur der Homebutton defekt war. Das Handy wurde nur zurück gesetzt und danach als defekt verkaut. Der Händler meinte jetzt , dass es kein Netzt mehr findet, es schon mal geöffnet wurde und ein ganz kleinen Sprung im Display hat. Und somit für Ihn schrott ist. Jetzt hat er sein Geld zurückgezogen und stehen seit dem im Konflikt bei PayPal und bin jetzt beim überlegen PayPal mit einzuschalten, was meint ihr? Stehe ich im Recht oder nicht?
Ist das für mich nicht auch zutreffend ?
https://www.paypal-community.com/t5/Verkaufen/Deklarierte-DEFEKTE-Ware-verkauft/td-p/1468200
6 Antworten
Jetzt hat er sein Geld zurückgezogen und stehen seit dem im Konflikt bei PayPal...
Er hat nicht "sein Geld zurückgezogen", er hat einen Käuferschutzfall eröffnet und PayPal hat Dein Geld blockiert.
...und bin jetzt beim überlegen PayPal mit einzuschalten, was meint ihr?
PayPal ist durch die Falleröffnung schon längst eingeschaltet, Du solltest darauf reagieren und im geöffneten Fall antworten.
Du weißt aber schon, dass PayPal in 99,9 % aller Käuferschutzfälle auch tatsächlich für den Käufer entscheidet?
Es steht Dir dann natürlich frei, zivilrechtlich gegen den Käufer vorzugehen.
PayPal unbedingt mit einschalten, schreib den den genauen Hergang inklusive der erwähnung als Defekt Deklariert und dann werden die wahrscheinlich für dich entscheiden. Es kann auch sein das der Händler sich dann auch nie wieder meldet
Fehler #1: Du deklarierst es als voll funktionsfähig außer dem Homebutton. Wenn du Fehler definieren willst dann schreib es als dir bekannte Mängel hin aber schreib nicht dass es sonst voll funktionsfähig ist wenn du es nicht ganz genau weißt, denn du haftest für deine Beschreibung. Nennt man zugesicherte Eigenschaften. Egal ob du es als defekt und für Bastler verkaufst, der Rest ist genauso bindend.
Fehler #2: Du bietest als Verkäufer Paypal an... gibst somit die Kontrolle über dein Geld an Paypal und den Käufer.
Der Käufer hat n Schutzfall eröffnet, du müsstest eine Mail erhalten haben in welcher du gebeten wirst dich dazu zu äußern.
Hoffe du hast dir die Seriennummern etc. notiert nicht das es n unbemerkter Austausch wird. Grad n Händler der kaputte Handys repariert um sie wieder zu verkaufen kann dir sonstwas zurück schicken.
Als Privatverkäufer PayPal anbieten ... GROOOOSSER FEHLER !!!
Ich bite PayPal nur in Ausnahmefällen an.unf dann auch nur Familie&Freunde Option.
Du schreibst es ist nur der Homebutton defekt, aber es bekommt keinen Empfang?
Sag dem Käufer er soll die Ware zurücksenden und er bekommt sein Geld wieder.
Nächstes mal eBay statt eBay Kleinanzeigen.
So schlimm wie du das sagst ist das nicht.