Kleinanzeige Privatkauf Geld zurück?

Elizabeth2  07.07.2025, 10:54

was ist ebay privat? Bei ebay gibt es Käuferschutz und bei Kleinanzeigen sollte man höchstens den Direktkauf wählen und bei allem niemals Paypal for friends.

Babatherealone 
Beitragsersteller
 07.07.2025, 11:02

Hab direkt überwiesen das ist das Problem

7 Antworten

Erstmal setzt man dem Verkäufer eine Frist. Nicht "Wo bleibt die Ware" sondern "Für die Lieferung der Ware setze ich Ihnen hiermit Frist bis zum ..." oder "Senden Sie mir die Ware unverzüglich zu".

Dann (nach Ablauf einer angemessenen Frist) tritt man vom Kaufvertrag zurück "Da Sie mir die Ware nicht geliefert haben, trete ich vom Kaufvertrag zurück und fordert Rückzahlung des Kaufpreises ("Erstatten Sie mir das Geld bis zum ...").

Dann (nach Ablauf der Rückzahlungsfrist) geht man zur Polizei und/oder zum Anwalt.

Zur Polizei geht man auch nicht, sondern man erstattet online Anzeige: https://portal.onlinewache.polizei.de/de/

Und zum Anwalt zu gehen ist eigentlich auch erst dann sinnvoll, wenn die Polizei den Täter ermittelt hat. Hat man die Daten des Verkäufers nicht (oder hat dieser falsche Personalien genannt), kann der Anwalt nämlich auch nichts machen.

Die Bank kann und wird da gar nichts tun. Überweisungen kann man nicht zurückholen. Man kann seine Bank bei der Empfängerbank anfragen lassen und bitten, dass die den Zahlungsempfänger bitten, das Geld freiwillig zu erstatten. Die Gebühren die man dafür zahlen muss, sollte man sich unbedingt sparen, denn der Empfänger überweist das Geld in 99,9 % der Fälle nicht zurück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

bevor man den Anwalt oder sogar Polizei einschaltet, solle man sich an den normalen Ablauf halten (Frist setzen, Ruecktritt vom Kaufvertrag). Da es schon mal vorkommt, dass beim VK etwas dazwischen gekommen ist.


ScarletWitch1  07.07.2025, 13:20

Man kann den VK anschreiben und nachfragen, wenn aber kein versicherter Versand abgemacht und gezahl wurde trägt der Käufer das Versand Risiko und beim verlust hat man leider Pech.

ant8eart  07.07.2025, 15:18
@ScarletWitch1

stimmt, bei Privatverkauf traegt der K das Versandrisiko. Ohne versicherten Versand ist ein weiteres Vorgehen ohnehin aussichtslos. Es sei denn ver Vk ist bereits bekannt fuer so etwas.

Wie lange ist es her das du die Überweisung abgeschickt hattest? Manchmal braucht man was geduld da nicht jeder die ganze Zeit vor dem PC ist und nicht jeder Online Banking macht. Und nicht jeder sitzt die ganze Zeit vor dem PC um Nachrichten zu beantworten und wenn man viele Nachrichten geschickt bekommt verliert man auch schnell die Lust darauf und antwortet erst recht nicht oder erst was später. Man wartet auf das Geld, dann wird es verschickt und dann ist es erledigt.

Beim Privatverkauft geht das Versand Risiko zum Käufer über ausser man hat versicherten Versand gewählt. Und, wenn man unversicherten Versand wählt und es verloren geht hat man leider pech.

Klar strafanzeige kannst du gerne machen. Aber das Geld ist leider wech, mit Ausnahme man klagt es zivilrechtlich ein was aber sehr teuer werden kann....

Mit freundlichen Grüßen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe viel Erfahrung mit Amazon, Ebay, kleinanzeigen gemacht

verreisterNutzer  29.01.2026, 20:44

Teuer für wen? Wenn sie keine Ware erhalten hat und der VK das Geld behält, wird der Richter ihr Recht geben. Wird sehr teuer für drn VK.

JacLift44  29.01.2026, 20:52
@verreisterNutzer

Der Verkäufer wird belangt wenn er gefunden wird und auch das Geld von ihm zu holen ist, dann muss er auch die Anwalts kosten übernehmen, ja. Aber wenn der Verkäufer nicht gefasst wird oder bei dem nichts zu holen ist bleibt der Käufer auf den Kosten leider sitzen wenn man es zivilrechtlich einklagt. Nur Strafanzeige kostet nix, aber holt das verlorene Geld nicht wieder.

verreisterNutzer  30.01.2026, 04:33
@JacLift44

Was belehren Sie mich hier? Man kann nicht gegen Unbekannt Klage einreichen. Erklären Sie mir mal wie das gehen soll? Und bei dem vermutlich geringen Streitwert braucht man vorm Amtsgericht keinen Anwalt. Und sollte es der Fall sein, dass beim Beklagten wirklich nichts zu holen ist, dann zahlt man bei geringem Streitwert halt. Kostet nicht die Welt. Der Beklagte wird dann darlegen müssen, dass er mittellos ist. Ist selten der Fall bei Bürgergeldempfängern, die dann Auskunftbüber ihre Verkäufe, Betrügeteurn, Konten geben müssen. Die riskueren dann nämlich eine Soerrevzsw.

JacLift44  30.01.2026, 08:46
@StarStarHunter

Danke StarStarHunter.

Ich hatte das nur von paar Leuten gehört mit der zivilrechtlichen einklage.

Ich wollte überhaupt niemanden provozieren oder sonstiges.

Das stimmt, das Thema hat sich auch erledigt.

verreisterNutzer  20.02.2026, 21:32
@JacLift44

Charming. Ja, manche wollen halt gesetzliche Regelungen aus diversen Gründen nicht zur Kenntnis nehmen.

Ein Überweisung kann nicht mehr gestoppt werden. Du kannst es vielleicht über Ebay versuchen. Aber im Grund hilft da nur eine Anzeige und Klage. Falls überhaupt.