Dürfen Stachelhalsbänder noch verkauft werden?
Hallo
Bevor es falsch aufgefasst wird: Ich möchte keins kaufen, benutzen oder sonst wie haben oder benutzen. Bin da absolut kein Freund von.
Frage es mich weil im Geschäft meines vertrauens noch welche angeboten werden mit der Begründung für Privat Gebrauch sind die noch erlaubt...
Dachte dass neue Tierschutzgesetz sagt da was anderes... dachte auch die Leute haben dort Ahnung aber leider haben die mich da echt enttäuscht..
Liebe Grüße
10 Stimmen
5 Antworten
Verkauf ja, Teletaktgeräte dürfennauch verkauft werden aber nicht angewendet, selbiges gilt für Stachler.
Soweit ich weiss ist der Gebrauch verboten. Google sagt dazu
"Obwohl die Anwendung nach dem Tierschutzgesetz verboten ist, sind die Halsbänder im Handel erhältlich. ... Juni 2021 der Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung zugestimmt und sich für ein Verbot von Stachelhalsbändern und anderer für Hunde schmerzhafte Mittel positioniert."
Die Frage ist, ob das Verbot der Nutzung auch automatisch den Kauf verbietet. Theoretisch könnte man sich die Dinger ja an die Wand hängen.
Teletakt sind auch verboten und trotzdem kann man sie kaufen.
Ja das ist klar. Es ging ja darum ob sie trotzdem noch verkauft werden dürfen. Das ist halt unklar. Das Gesetz verbietet ja nur die Nutzung.
Ja das ist ja m.M.n. das dumme daran. Der Verkauf ist erlaubt…nur wenn ich es nicht nutze so kaufe ich es ja auch nicht… es sei denn ich will es nutzen und ehrlich, manche erkennen gar kein Teletakt und da wo kein Kläger da auch kein Richter… weißt hoffentlich was ich meine.
Das ist wohl wahr. Ist halt wie mit so vielen Gesetzen. Zu viel grau, zu schwammig.
Ja genau, wenn man sowas wirklich verbieten will, also komplett wäre es auch sinnvoll, dass sowas gar nicht mehr verkauft werden darf.
Kannst du ein Bild einblenden ? Es kommt darauf an welche Stachelhalsbänder es sind
Natürlich die, wo Stacheln nach innen gerichtet sind und in den Hals drücken ... meinte keine "Schmuck" halsbänder mit Nieten außen
Weil sie illegal sind, dem entsprechend verboten.
Die Benutzung eines Teletakts ist aber tierschutzrechtlich definitiv verboten für Privatpersonen und selbiges gilt für Stachelhalsungen.