Die Schule im Jahr abbrechen?

Johannax32  11.03.2023, 15:51

Bundesland?

Feli777451 
Fragesteller
 15.03.2023, 18:57

Sachsen-Anhalt

4 Antworten

Das geht nicht da du eine Schulpflicht hast und musst die klasse auch beenden. Aber du kannst dann direkt zu deine ausbildung wechseln.

Ich hatte die selbe idee wie du und wurde leider enttauscht :/

aber immerhin zieh das jahr einfach noch durch und wechsle direkt :)

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-SchulGST2018pP40

(1) Die Schulpflicht endet zwölf Jahre nach ihrem Beginn.
(2) Alle Schulpflichtigen besuchen zunächst mindestens neun Jahre Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I (Vollzeitschulpflicht).
(3) Sofern sie nicht anschließend allgemeinbildende Schulen besuchen, erfüllen sie ihre Schulpflicht durch den Besuch einer berufsbildenden Schule.
(4) Wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht mindestens ein Jahr lang besucht, so ist deren Schulpflicht erfüllt. Sie ist auch erfüllt, wenn mindestens ein Jahr lang ein von der Schulbehörde genehmigtes kooperatives Bildungsangebot besucht wird. [...]

Bzw.: https://schuba-saw.de/wp-content/uploads/Zw%C3%B6lf-Jahre-zur-Schule-gegangen-mit-Abitur-1.pdf

Die Schulpflicht (Vollzeitschulpflicht) endet zwölf Jahre nach ihrem Beginn und stellt die maximal mögliche Vollzeitschulpflicht
dar. Grundsätzlich wird die allgemeine Schulpflicht (Vollzeitschulpflicht) erreicht, wenn die Schüler/-innen den Schulgang zum
Erwerb des Realschulabschlusses oder des Abiturs absolviert haben. Die Vollzeitschulpflicht beträgt mindestens 10 Jahre bzw. maximal 12 Jahre.

Du hast deine Schulpflicht erfüllt.

Es ist jedoch nicht empfehlenswert, wenn du in der Zwischenzeit nur jobbst. Hast du bereits eine Ausbildungsstelle? Wenn nein, dann bemühe dich lieber um Praktika in den kommenden Schulferien und brich erst dann ab, wenn du eine Ausbildungsstelle sicher hast. Wir haben bereits Mitte März und viele Ausbildungsstellen sind bereits seit Herbst besetzt. Je nach Wunschrichtung, Region und deiner Mobilität kann es ggf. eng werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Medizinstudium
Feli777451 
Fragesteller
 11.03.2023, 15:04

Ich beginne ja aber eine Ausbildung, wie Ist das also geregelt?

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Wechselfreund  11.03.2023, 15:09
@Feli777451

In der Ausbildung hast du ja Berufsschule. Wie es zwischen Schulabbruch und Ausbildungsbeginn gehandhabt wird weiß ich auch nicht.

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Johannax32  11.03.2023, 16:03

Habe ich irgendwo das Bundesland überlesen?

In Bayern ist man nach dem bestandenen Realschulabschluss frei. Eine Berufsschulpflicht bis zum 21. Lebensjahr gibt es hier jedoch für diejenigen, die diesen nicht besitzen. Wann die Schulpflicht also endet, regelt jedes BL für sich^^

Ein FSJ darf erst nach abgeschlossener Schulpflicht begonnen werden.

Ergeben sich aufgrund eines Schulabbruchs oder Abschluss der 9. Klasse ohne nahtlosen Übergang in eine Ausbildung Lücken (hierzu zählen nicht die regulären Sommerferien) vor Abschluss der Schulpflicht, so ist man berufsschulpflichtig. Hierfür gibt es an Berufsvorbereitungsklassen an Berufsschulen.

Falls eine Berufsausbildung oder eine weitere schulische Ausbildung begonnen wird, fordert die folgende Schule den Schülerbogen der zuletzt besuchten Schule an. Bleibt der Schülerbogen trotz noch bestehender Schulpflicht liegen oder wird die Schule trotz Schulpflicht abgebrochen, wandert der Schülerbogen automatisch zur zuständigen Berufsschule, die die schulpflichtigen Schüler postalisch informiert.

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Klar darfst du, Pflichtschule ist ja vorbei.

Wechselfreund  11.03.2023, 14:52

Pflichtschule ist ja vorbei.

Wirklich?

Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II endet für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen

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RealTyLee  11.03.2023, 14:57
@Wechselfreund

Die Pflichtschule beträgt 9 Jahre. Eine weiterführende Schule kann man jederzeit abbrechen. Sieht in Deutschland aber anscheinend anders aus, da gilt es anscheinend nicht für die Sekundarstufe 2 und demnach das Schulgesetz NRW.

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Habkenname  11.03.2023, 15:20
@RealTyLee

In Deutschland, sofern sich nichts in den letzten 20 Jahren geändert hat, ist man bis zum Erreichen des 18 Lebensjahres dazu verpflichtet die Schule zu besuchen.

Sollte man sich nicht in einer Ausbildung befinden, muss trotzdem eine Berufsschule o.ä. Einrichtung regelmäßig besucht werden.

Man kann allerdings seine Schulpflicht verkürzen, indem man am sogenannten Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) teilnimmt. Nach dem Abschluss des BVJ ist man nicht mehr an der Schulpflicht gebunden, selbst wenn man noch 16 Jahre alt sein sollte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsvorbereitungsjahr

Wir hatten mal einen in der Berufsschulklasse, der nicht mal das BVJ durchgezogen hatte, er wurde daraufhin vom Staat dazu verdonnert regelmäßig den Blockunterricht zu besuchen. Teilgenommen hatte er nicht, er hatte ein Kissen ausgepackt und während des Unterrichts geschlafen.

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Johannax32  11.03.2023, 16:19
@Habkenname

In Bayern ist man nach dem bestandenen Realschulabschluss frei. Eine Berufsschulpflicht darüber hinaus gibt es hier jedoch für diejenigen, die diesen nicht besitzen. Wann die Schulpflicht also endet, regelt jedes BL für sich^^

Ergeben sich aufgrund eines Schulabbruchs oder Abschluss der 9. Klasse ohne nahtlosen Übergang in eine Ausbildung Lücken (hierzu zählen nicht die regulären Sommerferien) vor Abschluss der Schulpflicht, so ist man berufsschulpflichtig. Hierfür gibt es an Berufsvorbereitungsklassen an Berufsschulen.

Falls eine Berufsausbildung oder eine weitere schulische Ausbildung begonnen wird, fordert die folgende Schule den Schülerbogen der zuletzt besuchten Schule an. Bleibt der Schülerbogen trotz noch bestehender Schulpflicht liegen oder wird die Schule trotz Schulpflicht abgebrochen, wandert der Schülerbogen automatisch zur zuständigen Berufsschule, die die schulpflichtigen Schüler postalisch informiert.

Universitäten fordern den Schülerbogen nicht an. Indirekt kann man also davon ausgehen, dass alle BL zumindest die Abiturienten entlassen. Ansonsten könnten 17-jährige Abiturienten kein Studium beginnen^^

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-39

Anm.: Aus den vorherigen Seiten geht hervor, dass sich die Schulpflicht auf 9 Vollzeitpflichtjahre + Berufsschulpflicht erstreckt.

PS: Wer sich wirklich dafür interessiert, sollte sich die entsprechenden Seiten durchlesen, damit es zu keinen Missverständnissen kommt... Um die genauen Einzelheiten geht es hier jedoch nicht.

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Johannax32  11.03.2023, 16:27
@Habkenname

Wer in Bayern seiner berufsschulpflicht nicht nachkommt (=nicht krperlich anwesend ist), kann juristisch belangt werden. I.d.R. werden Geldstrafen verhängt, die stetig steigen.

Als "anwesend" zählt jeder, der körperlich anwesend ist. Die BVK muss jedoch bestanden werden.

In Bayern muss zudem strikt zwischen Vollzeitschulpflicht (=9 Jahre; Ausnahme nur, wenn Klassen übersprungen wurden) und Berufsschulpflicht unterschieden werden. Ein 6. Klässler, der bisher keine Klasse wiederholen musste, kann also nicht einfach ein BVJ machen.

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