DHL Paket verloren? Was soll ich machen?

1 Antwort

Wird die verkaufte Sache durch den Verkäufer und auf Verlangen des Käufers an einem anderen als den Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung schon auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur oder der zur Versendung bestimmten Person übergeben wird. Erfüllungsort ist hierbei gemäß § 269 BGB prinzipiell der Wohnsitz oder der Gewerbebetrieb des Verkäufers.

https://www.bezahlen.net/ratgeber/versandrisiko-transportschaden/

Die Packstation ist nicht der Erfüllungsort! Somit hast Du den schwarzen Peter.

Logidave7 
Fragesteller
 19.09.2023, 14:14

Darf der Absender sich weigern einen Nachforschungsauftrag zu stellen?

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xSimonx3  19.09.2023, 16:09

Das gilt allerdings nur dann, wenn das kein Verbrauchsgüterkauf war.

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