Deutsche Bahn bucht Beträge ab und medet sich nicbt was tun?


06.08.2023, 21:49

Die Kündigung damals erfolgte per webformular, ich schrieb dem aboservice eine nachricht betreff kündigung in der ich die kündigung aussprach und ich kann es belegen (da man bei dem kontaktformular eine eingangsbestätigung der nachricht mit dem wortlaut des textes bekommt)

2 Antworten

Das Zurückbuchen einer Lastschrift löst gewöhnlich einen Vertrag, Insofern widersprichst du jeder der Abbuchung der DB.

Und wartest ab.

Meldet sich die DB, dann hängst du die Mail mit der KDG Bestätigung an die Nachricht.

Deepspace69 
Fragesteller
 06.08.2023, 23:17

Das dachte ich mir auch, nur was ist wenn die mie dann Mahnungen schicken und das Inkasso auf den Hals hetzen? Iwie hab ich inzwischen einfach nicht den Glauben daran, dass sie meine nachrichten überhaupt lesen und intern gecheckt haben dass ich gekündigt habe...

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MarSusMar  06.08.2023, 23:55
@Deepspace69

So schnell geht es mit Inkasso nun gar nicht und mit dem Lesen der Mails hast du recht. Statt den Vertrag bei dem Verkehrsbetrieb/Verbund vor Ort zu schließen haben es wie du Mliliarden bei der DB gemacht.

Die haben aber nicht die Ressourcen an Menschen um die Abo hotline von 0:00 bis 0:01 auf das das 100fache aufzustocken, die müssen ja erstmal angelernt werden.

Es ist also nachvollziehbar das Mails gar nicht beantwortet werden. Wie ich das finde ist ne andere Sache.

Und die KDG über dein Kundenportal, bei deinem Anbieter abgeschickt, geht automatisch, da sitzt kein Mensch dran.

Als Brief/mail ist das was anderes, da kann es passieren, das es nie eigetragen wird. Ist halt der falsche Weg.

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Also zieh die Buchungen Zurück

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Lastschriften können je nach Bank in einem Zeitraum von 4 bis 8 Wochen zurückgebucht werden auf Kosten des abbuchenden. Das könntest du erstmal tun bis die Rechtslage und Berechtigung eindeutig geklärt ist.

Deepspace69 
Fragesteller
 06.08.2023, 23:16

Nur ich hab iwie schiss, dass die mie dann mahnungen schicken und dann später einfach das inkasso vorbeischicken :/

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MariaMitchell  07.08.2023, 12:57

Die 1. Mahnung ist eine Zahlungserinnerung und mann muss keine Mahngebühr zahlen. Aber der 2. und 3. Mahnung werden Gebühren fällig. Das Inkasso Unternehmen fordert dich auch erstmal auf den Betrag zu begleichen plus saftige Gebühren und kann nicht einfach abbuchen. Du kannst dir einen Rechtsbeistand suchen bspw. gibt es günstig eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzantrale.

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