Deutsche Bahn Betrug?
Nehmen wir mal folgenden Fall an: Person A fährt ohne Wissen des B mit dem Semesterticket des B. Es fällt dem Kontrolleur auf und die Polizei macht eine Anzeige wegen Betrugs. Person A behauptet, dass sie nicht gewusst habe, dass sie nicht mit dem Ticket des B Fahren kann, B auch nichts davon gewusst habe, dass sie sein Ticket nutzt. Kommt das ganze vors Amtsgericht? Was für eine Strafe kann erwartet werden, wenn A 17 Jahre ist?
5 Antworten
Person "A", die das Ticket unberechtigt benutzt hat, bekommt eine Strafe wegen Schwarzfahrens.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sonst kann ja Jede(r) immer und bei allem behaupten "habe ich nicht gewusst". Man hat die Pflicht sich vorher selber schlau zu machen.
Schwarzfahren ist eine Leistungserschleichung und fällt auch unter Betrug. Wärst du einfach nur ohne Ticket gefahren, hättest du nur das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt, zumindest beim 1. Mal, weil du aber ein falsches Ticket gezeigt hast, hast du die Anzeige obendrauf bekommen.
Ja, stimmt, sorry.
Die Bahn hat ja erst einmal Rechte gegen Dich wegen Schwarzfahrens (Vertragsstrafe die Du mit Benutzung der Bahn akzeptiert hast). Zusätzlich kommt ja noch der Staat dazu, wegen der Betrugs-Anzeige.
Musst Du halt abwarten, da kommt irgendwann Post vom Staat, da wird drinstehen, was die daraus machen. Im Zweifel einfach mal ins Gesetz schauen, da steht, was an Strafen drin ist: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Schwarzfahren ist eine Leistungserschleichung und fällt auch unter Betrug.
Naja...
Die Aussage mag zwar dahingehend korrekt sein, dass beides im Kapitel "Betrug und Untreue" steht. Allerdings hat das Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) nicht umsonst einen eigenen Tatbestand. Denn unter den Betrug (§ 263 StGB) kann man die "normale Schwarzfahrt" eben nicht subsumieren.
Entweder wird es von der Staatsanwaltschaft nach § 45 JGG eingestellt (wahrscheinlich mit Auflage von Sozialstunden) oder - falls nicht- landet es beim Jugendrichter am Amtsgericht.
Unwissen schützt vor Strafe nicht.
Wird wohl ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" fällig.
Vorwurf lautet ja Betrug der 17-jährigen Person... Kommt das ganze überhaupt vors AG?
Ey! Du kannst doch nicht Stammtischparolen anzweifeln oder gar widerlegen! 😵
Da gegen junliche ein Strafbefehl mit Gelstrafe nicht möglich ist, landet ie Sache vermutlich vor Gericht. Die "Strafe" wird keine Strafe sein, sondern eine sog. Erziehungsmaßregel, wie Sozialstunden. Möglich ist auch eine Verwarnung oder Einstellung gegen Auflage, die wiederum eine Erziehungsmaßregel sein kann, also Sozialstunden z.B.
Okay, aber wird so eine "Kleinigkeit" echt vor dem AG behandelt?
Betrug ist keine Kleinigkeit. Du hast ja bewußt versucht, zu täuschen, entscheiden ist die kriminelle Ernergie, die du gezeigt hast. Und erzähl nicht dass du nicht wußtest, dass personalisierte Tickets nicht für Dritte gelten, den Blödsinn glaubt dir keiner. Falls es vor Gericht geht, gib zu, dass es blöd von dir war und zeig Reue.
B kann das alles egal sein, weil A die scheiße am Schuh hat. A hat von B das Ticket geklaut (oder ungefragt geliehen)
A kann also wegen versuchten Betrug angezeigt werden. B ist hier das Opfer.
Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ab 16 Jahren ist man vollständig strafmündig
Aber keine Sorge, denke haft wird es für so etwas nicht geben. Aber sozialstunden, nen Eintrag ins strafregister und eine Geldstrafe, sowie die gerichtskosten sind realistisch
Für Jugendliche gibt es keine Geldstrafe, und man ist ab 14 strafmündig, und ab 18 ist Erwachsnensttrafrecht möglich, aber ncht zwingen.
Stimmt 😅 hier greift ja noch das JGG. Aber denke Sozialarbeitsstrafen sind trotzdem realistisch
@bitterkraut Was ist denn eine realistische Strafe, angenommen der Fall landet wegen Betrug durch die 17-jährige Person vor dem AG?
Sozialstunden, das ist aber keine Strafe nach Strafrecht, sondern eine sog. Erziehungsmaßrgel, taucht nie im Führungszeugnis auf.
Anzeige ist ja wegen Betrugs, nicht wegen Schwarzfahrens