Fahrpreisnacherhebung erhalten - Rechtslage?
Hallo,
ich kam vorhin von einer Studentenfahrt zurück und habe das nötigste Zuhause gelassen, darunter auch mein Ticket. Ich hätte es aber jederzeit mit meinem Handy vorzeigen können, da ich ein Semesterticket habe. Nur heute war mein Akku leer als ich in der Bahn saß konnte ich von mir aus mein Ticket nicht vorzeigen. So unfreundlich man es von Deutschen irgendwie gewohnt war, war niemand dazu bereit ein Handy für ne Minute auszuleihen und ich hätte mein Ticket problemlos vorzeigen können. Nun habe ich ein Zettelchen bekommen, auf dem draufsteht, dass ich mein Ticket nachreichen muss.
Daher die Frage: kostet das Nachreichen trotzdem noch etwas oder ist das kostenlos? Weil ich hatte ja ein Ticket, hätte nur ein Internetfähiges Handy benötigt und der Kontrolleur war sehr ungeduldig, hätte nur ein paar andere Personen fragen müssen, das hätte sich geklärt. Aber nein, er muss mir ja direkt den Zettel geben und jetzt muss ich bestimmt unnötig Geld zahlen oder?
P.S.: bezieht sich auf Deutsche Bahn!
Wie hättest Du denn Dein Ticket auf einem fremden Handy vorgezeigt?
Ich hätte mich von meiner Uni in eCampus eingeloggt, dort kann man problemlos übers Internet sein Semesterticket vorzeigen
4 Antworten
ich kann nichts dafür, dass ein zuvor zu 22% geladene Handy nach einem Neustart auf 0% fällt, zumal ich keine wirklichen Akkufresser auf meinem Handy habe.
Die aussage ist der absolute Hammer.
ES IST DEIN HANDY!_______________________________
Niemand anderes will, dass jemand fremdes sein Handy anfasst, ich wette du auch nicht. Man steckt das Ticket einfach in die Handyhülle. Oder ins Portmonee.
Ist das Ticket dem Örtlichen Verkehrsbetrieb bekannt (z.B. Bei Abokunden). Dann ist ja sicher, dass ein Ticket vorhanden ist und das auch deines ist. Kostet das 7€ statt 60€.
Bei Semestertickets könnte das schwierig werden. Deutschland hat 55 Verkehrsverbünde und noch mehr städtische Verkehrsbetriebe.
Also versuchst du es im Kundenbüro des Verkehrsanbieters.
Du kannst innerhalb von einer Woche Dein Ticket nachzeigen, dann entfällt das erhöhte Beförderungsentgelt, es wird aber ein Bearbeitungsentgelt von 7 € fällig.
Wenn du nachweisen kannst, dass du zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen Tickets warst (sollte bei einem personalisierten Semesterticket zweifelsfrei möglich sein), kostet es statt der üblichen 60€ nur eine Bearbeitungsgebühr (oder wie auch immer es deklariert wird) von 7€.
reich es doch einfach nach.
und mal für dich. Die Kontrolleure machen nur ihren Job- und Du der eine Dienstleistung von der Deutschen Bahn bekommst- muss dann auch sicherstellen das Du dich an die AGB hälst. Die können nichts dafür , Das Du dein Ticket vergisst. die können auch nichts dafür , das Du es nicht anders nachweisen kannst. Da muss auch niemand sein Privates händy dir leihen oder dir irgendwas leihen.
Sowas wirst du noch ganz oft im Leben erkennen.
du hast deinen Ausweis bei dir zu haben
du hast wenn du ein Auto steurst, dienen Führerschein bei dir zu haben , du musst die Fahrzeugpapiere bei dir haben.
sorry, wer vergesslich ist- zahlt
sorry, dein Handy =dein Problem - Sorry, wenn es heißt( der fahrgast muss jederzeit sein Ticket vor zeigen können ( in Paierform oder Online) ) . Dann ist es dein Problem wie du das machst und wenn DU in irgendeiner form es nciht kannst, dann ist es dein Problem.
Du konntest es nicht, also ist der Zettel gerechtfertigt- Wie sollte denn für dich eine Regel aussehen ? JEder der sein Tiket nicht vorzeigen kann, weil sein Handy leer ist- darf kostenlos fahren. ( mhh, dann sind bei allen die Handys leer)
Ich mag vielleicht vergesslich sein ab und zu, aber in diesem Falle hat es in meinen Augen nichts mit Vergesslichkeit zu tun, zumal ich mir bewusst war mein Ticket aus Sicherheitsgründen zuhause zu lassen und nur auf mein Handy zuzugreifen und ich kann nichts dafür, dass ein zuvor zu 22% geladene Handy nach einem Neustart auf 0% fällt, zumal ich keine wirklichen Akkufresser auf meinem Handy habe.