darf wirklich jeder bürgergeld beantragen?

Rubezahl2000  14.05.2024, 23:31

Du erwartest, dass ich und die anderen Steuerzahler jeden Tag arbeiten gehen und wir von UNSEREM Gehalt DEINE Wohnung bezahlen, während du - ohne Not - faul auf dem Sofa liegst?

TobiasMaine 
Fragesteller
 14.05.2024, 23:32

wenns funktioniert, safe

Rubezahl2000  14.05.2024, 23:33

Würdest du für mich arbeiten gehen und meine Wohnung bezahlen?

TobiasMaine 
Fragesteller
 14.05.2024, 23:34

nö ich will ja nicht mal für mich selbst arbeiten

Rubezahl2000  14.05.2024, 23:35

Und du hoffst, dass das Geld vom Himmel fällt?
Bist du so naiv? Oder asozial? Oder beides?

TobiasMaine 
Fragesteller
 15.05.2024, 00:53

ich bin sehr asozial, ich verdiene mein geld nur nicht gerne mit gewöhnlicher arbeit, ist mir einfach zu wenig

Rubezahl2000  15.05.2024, 01:08

Wie wär's denn mit: Unter Brücken schlafen und aus Mülltonnen essen?
Das liefert einen ganz neuen Blickwinkel auf "gewöhnliche Arbeit".

TobiasMaine 
Fragesteller
 15.05.2024, 01:13

ne, ich mach einfach nur lieber anders geld als du es zum beispiel tust, darf ich doch wohl

6 Antworten

Beantragen kann man Bürgergeld ab der Vollendung des 15 Lebensjahres, ab da gilt man als arbeitsfähige Person.

Wenn man die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, kann es auch Bürgergeld geben.

Mit einer vorherigen Beschäftigung hat ein möglicher Anspruch auf Bürgergeld nichts zu tun.

Das ist nur beim ALG - 1 von der Agentur für Arbeit relevant, um die sogenannte Anwartschaftszeit zu erfüllen, muss man innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Dann hätte man einen Anspruch von min. 6 Monaten und bei min. 24 Monaten mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung unter 50 Jahren max. 12 Monate Anspruch.

Wenn Du aber ohne wichtigen Grund selber kündigst oder für deine Kündigung selber verantwortlich bist, kann es eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen geben.

Diese würde dir dann vom gesamten Anspruch abgezogen und dein Anspruch würde sich entsprechend verringern.

Da könntest Du dann für die Sperrzeit Bürgergeld beim Jobcenter beantragen, aber auch da kann es dann eine Sanktion des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt von bis zu 30 % geben, die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom wäre davon nicht betroffen.

Wenn du gearbeitet hast und dann gekündigt wirst, giltst du zuächst als Arbeitsloser mit prinzipiellem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn du aber von dir aus kündigst erhältst du erst mal eine Sperre und bekommst deshalb kein Arbeitslosengeld und die Voraussetzungen für das Bürgergeld liegen dann auch nicht vor.

Beantragen darf es jeder. Bekommen tun es nur die, die Anspruch darauf haben.

mir wird meine wohnung bezahlt?

Das macht man selbst. Das Jobcenter erstattet Dir ggf. die Miete.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Beantragen darf jeder Bürgergeld. Obs auch genehmigt wird, ist eine zweite Frage. Kündigst du, hast du erst mal drei Monate keinen Anspruch.

Stell dich schon mal drauf ein, dass du deine Wohnung verlireren wirst, wenn du einfach so in den Sack haust.

Also ich lebe ja auch vom amt man kan auch easy mal ntag chilln und so aber ich habe auch noch hobbys wie trading und ngiht traden jetzt habe ich auch ab und zu geld für trinken und essen aber für die wohnung langt dat noch lange ned.
gruss Antworteproi


TobiasMaine 
Fragesteller
 15.05.2024, 00:53

aber ich dachte die bezahlen einem auch die wohnung?

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solid3  16.05.2024, 15:57
@TobiasMaine

Machen sie auch. Plus 563 Euro. Ist schon recht lukrativ. Daher wollen viele nicht mehr arbeiten.

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AntworteProfi  21.05.2024, 23:00
@solid3

Ja ich lebe auch im südtirolischen unten dort ist das ganze etwas anders aber jetzt auch egal, seits iha von hambuich?

gruss profi

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