Darf nach erfolgreichen bestandener praktischen Prüfung der Führerschein nachträglich zurückgezogen werden?

5 Antworten

das ginge effektiv nur dann, wenn NACH der bestandenen Prüfung schummeleien aufgefallen sind. das kommt aber höchst selten vor. von einem Fall weiß ich, das war aber beim PKW Führerschein (B) und es ging darum, dass die Fahrschule dem Prüfer nicht gemeldet hatte, dass der Anwärter beim Fahren ohne führerschein erwischt worden war.

fragt mich nun bitte nicht, ob die fahrerlaubnis durch die behörde oder den prüfer selbst eingezogen wurde.

lg, anna

Das geht nicht.

Der TÜV und der Prüfer ist dann eh raus.

Die Zulassungsstelle könnte was bewirken, wenn der Verdacht besteht, dass jemand ungeeignet zum Führen von KFZ ist.

Aber da müsste schon was gravierendes vorfallen.

So einfach mal willkürlich geht da gar nix.

Die Fahrprüfung ist nicht wie die B-Note im Eiskunstlauf. Da gibt es klare Kriterien, wonach ein Prüfer feststellen kann, ob jemand bestanden hat oder nicht. Es wird daher auch nicht der umgekehrte Fall eintraten, dass ein Prüfer im Nachhinein meint, der Prüfling hätte doch bestanden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Die Fahrerlaubnis wird dir ja nicht vom TÜV erteilt. Durch den Fahrprüfer wird nur die bestandene Prüfung bestätigt, die wiederum Voraussetzung zur Erteilung der Fahrerlaubnis ist. Wenn das erfolgt ist, wird der Prüfer keine Handhabe besitzen, das zu widerrufen. Wie und warum sollte er auch? Er würde sich ja selbst dadurch unglaubwürdig machen.

Ich hab noch niemals von einem solchen Fall gehört und kann es mir auch nicht vorstellen. Ich hab damals meinen Führerschein direkt nach der Prüfung bekommen.