Darf nach erfolgreichen bestandener praktischen Prüfung der Führerschein nachträglich zurückgezogen werden?
Hallo Zusammen,
Habe bald meine pP der Klasse A2. Mal angenommen nachdem ich die Prüfung absolviert habe erteilt mir der Prüfer meine Fahrerlaubnis. Nun macht sich der Prüfer irgendwann einfach so nochmal Gedanken oder wird auf meine Leistung in der Prüfung angesprochen und denkt sich „Mh, eigentlich ist er doch nicht so gut gefahren“ oder erinnert sich an einen Fehler oder findet einfach, dass ich den Führerschein doch nicht verdient habe. Kann der Führerschein dann nachträglich zurück gezogen werden (ohne vergehen im Straßenverkehr)...? Oder ist es so, dass wenn der Führerschein einmal ausgestellt ist, dann kann er ohne weiteres nicht mehr durch den TÜV zurückgezogen werden? (Ich meine jetzt ohne dass man sich etwas dann mit dem Führerschein zuschulden kommen lässt). Ich hoffe man kann meine Frage einigermaßen verstehen :D Bitte bedenkt: das ist nur eine Hypothetische Frage ganz nach dem Motto „Was wäre wenn“
Danke für eure Antworten
5 Antworten
das ginge effektiv nur dann, wenn NACH der bestandenen Prüfung schummeleien aufgefallen sind. das kommt aber höchst selten vor. von einem Fall weiß ich, das war aber beim PKW Führerschein (B) und es ging darum, dass die Fahrschule dem Prüfer nicht gemeldet hatte, dass der Anwärter beim Fahren ohne führerschein erwischt worden war.
fragt mich nun bitte nicht, ob die fahrerlaubnis durch die behörde oder den prüfer selbst eingezogen wurde.
lg, anna
Das geht nicht.
Der TÜV und der Prüfer ist dann eh raus.
Die Zulassungsstelle könnte was bewirken, wenn der Verdacht besteht, dass jemand ungeeignet zum Führen von KFZ ist.
Aber da müsste schon was gravierendes vorfallen.
So einfach mal willkürlich geht da gar nix.
Die Fahrprüfung ist nicht wie die B-Note im Eiskunstlauf. Da gibt es klare Kriterien, wonach ein Prüfer feststellen kann, ob jemand bestanden hat oder nicht. Es wird daher auch nicht der umgekehrte Fall eintraten, dass ein Prüfer im Nachhinein meint, der Prüfling hätte doch bestanden.
Die Fahrerlaubnis wird dir ja nicht vom TÜV erteilt. Durch den Fahrprüfer wird nur die bestandene Prüfung bestätigt, die wiederum Voraussetzung zur Erteilung der Fahrerlaubnis ist. Wenn das erfolgt ist, wird der Prüfer keine Handhabe besitzen, das zu widerrufen. Wie und warum sollte er auch? Er würde sich ja selbst dadurch unglaubwürdig machen.
Ich hab noch niemals von einem solchen Fall gehört und kann es mir auch nicht vorstellen. Ich hab damals meinen Führerschein direkt nach der Prüfung bekommen.