Führerschein bestanden und erhalten aber Prüfer hat vergessen an Führerscheinstelle zu melden?
Als ich damals den Führerschein bestanden und ausgehändigt bekommen habe, hat der Prüfer vergessen die bestandene Prüfung an die Führerscheinstelle zu melden, sodass vorerst keine Fahrerlaubnis beim zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrtbundesamt eingetragen wurde. Zum Glück merkte ich das nach einer Auskunft aus dem Register und die Fahrerlaubnis wurde nachträglich eingetragen. Was wäre passiert wenn ich das nie gemerkt hätte und man hätte bei einer Polizeikontrolle dann durch die Abfrage angezeigt bekommen, dass für mich (natürlich fälschlicherweise) keine Fahrerlaubnis vorliegt?
Das Ganze konnte ich nur durch den Zufall verhindern bzw. da ich gerne Auskünfte aus verschiedenen Datenspeicherungen über meine Person einhole.
3 Antworten
Nichts, ist ja nicht deine Schuld. Die Fahrerlaubnis wurde mit Aushändigen des Führerscheins erteilt
Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist Aufgabe der lokalen Fahrerlaubnisbehörde. Das hat sie in deinem Fall auch getan.
§22 FeV:
(...)Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.
Dir wurde also eine Fahrerlaubnis erteilt. Die Eintragung ins Zentralregister ist keine Voraussetzung für die Erteilung. Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat, ist bis heute nicht im Register eingetragen.
Anzeige wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Aber da passiert nichts weiter, der Sachverhalt wird aufgeklärt und du wirst nicht verurteilt.