Führerschein noch nicht abgeholt, trotzdem fahren?
Hallo Community,
ich habe vor Kurzem meine A2-Prüfung bestanden. Meine Frage ist nun, ob ich an meinem 18. Geburtstag meinen Führerschein mit dem Motorrad abholen darf oder dieses erst fahren darf, wenn ich den Führerschein in der Hand halte?
Ich weiß, dass Fahren ohne Führerschein 10 Euro kostet, jedoch wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis dann doch unnötig, nur wegen einer Fahrt zur Führerscheinstelle. Deshalb die Frage.
Vielen Dank.
MfG
Luis
8 Antworten
Erst wen man das Dokument abgeholt hat gilt es als erteilt vorher ist das fahren ohne gültige Fahrerlaubnis was eine Haftstrafe nach sich ziehen kann
da bei Kontrolle die Polizei erfährt das du nicht im Besitz bist den der wird erst mit dem Abholen eingetragen
und vorher nicht durfte das auch nicht nach der Fahrprüfung bin zur Führerscheinstelle um die Klasse 1 eintragen zulassen danach durfte ich fahren hat der Prüfer extra gesagt erst wen man da war darf man fahren .
Dieser Tatbestand stellt im Recht eine Straftat dar – auch hier greift der § 21 StVG.
Deshalb folgt entweder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Als ich meinen FS bestanden habe hat der Prüfer ausdrücklich gesagt, dass ich mit der Bescheinigung nicht fahren darf. Aber es ist wohl so, dass falls du angehalten wirst nur ein Bußgeld zu befürchten hast, als hättest du deinen Führerschein eben nicht dabei. Aber warte doch einfach bis du in in den Händen hälst und gehe kein Risiko ein.
Nein, auf dem Zettel zur bestandenen Prüfung steht doch sogar das es kein Führerschein ist und erst wen du ihn abgeholt hast, darfst du fahren.
Die Fahrerlaubnis gilt erst ab Abholung und Unterschrift, sonst währe es fahre ohne
Fahrerlaubnis.
Ob das kommen würde steht auf einem anderem Blatt.
Mit Gruß
Bley 1914
das gilt trotzdem als Fahren ohne FS da du ihn offiziell noch nicht bekommen hast. Bestanden heisst nicht erhalten!