Führerschein Motorrad?

2 Antworten

Siehe Anlage 8 FeV:
I. Allgemeiner Führerschein
2.2 Seite 2 (Rückseite)
Seite 2 enthält:
10. Das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse. Das Erteilungsdatum einzelner oder mehrerer Fahrerlaubnisklassen kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nummer 10 eingetragen sein. In diesen Fällen wird in der Spalte 10 mittels „*)“ darauf verwiesen.

Erteilungsdatum für Klasse A beschränkt nach altem Recht war also der 15.11.2012.

Seit dem 15.11.2014 darfst du daher alle Fahrzeuge der Klasse A fahren.

Würdest du deinen Führerschein gegen einen neuen umtauschen, würdest du A inkl aller Unterklassen erteilt bekommen, siehe Anlage 3 FeV:

II. Fahrerlaubnisse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (Erteilungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013)
Lfd.Nr: 2
Fahrerlaubnisklasse (alt): A (beschränkt)
Fahrerlaubnisklassen (neu): A 4 , A2, A1, AM
4 Amtliche Anmerkungen: Die Zuteilung der Klasse A erfolgt nur, sofern der Antragsteller zuvor mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) war.

Vor 2013 den A beschränkt gemacht, dann darfst nach 2 Jahren "offen" fahren. Es muß dafür nicht ein Datum im "alten" Führerschein eingetragen sein. Trotzdem würde ich mir mal einen neuen "Lappen" besorgen, vor allem im Ausland gibts sonst Streß.