Prüfbescheinigung für Motorrad gültig?
Moin,
habe vor ein paar Wochen meine A2 Prüfung gemacht, und habe diese bestanden. Der TÜV hat mir da dann so einen Zettel mitgegeben, wo drauf steht „Prüfbescheinigung“ . Nun ist es soweit, der 18te Geburtstag ist durch, und ich würde gerne schon Motorrad fahren, allerdings habe ich das Kärtchen (der richtige Führerschein) noch nicht abgeholt.
Kann ich rechtlich trotzdem fahren? Oder ist das illegal?
Weil die Prüfung bestanden habe ich ja schon
2 Antworten
Nein - kannst du nicht. Du musst deine Originalfahrerlaubnis haben.
Also erst Führerschein abholen, dann fahren - andernfalls könnte die Fahrerlaubnis ganz schnell wieder gesperrt / eingezogen werden.
Verlass dich nicht darauf, was ich dazu schreibe, weil das nicht im Einklang ist mit dem, was andere schreiben. Aber deine Situation stellt sich für mich so dar:
Dir wurde zwar die Fahrerlaubnis zum Führen des Mopped erteilt, allerdings verfügst du nicht über einbe Führerausweis, dem Nachweis davon (aka "Führerschein") - damit wäre dies lediglich eine Ordnungswidrigkeit, welche mit irgendwas um die 10 bis 20 € geahndet werden könnte. Das Entziehen der bestehenden Fahrerlaubnis sehe ich damit nicht als drohendes Szenario.
Ja, das macht Sinn, danke.
Aber dann kann sie - ebenso logischerweise - aber auch nicht wieder entzogen werden, wie andere schreiben. Es kann ja nicht wieder entzogen werden, was noch gar nicht erteilt wurde. Vielleicht dann eher "kann dann dazu führen, dass sie nicht erteilt wird"?
Die Prüfung wird widerrufen und die Fahrerlaubnis nicht erteilt
Falsch. Die Fahrerlaubnis wird erst durch Aushändigen des Führerscheins erteilt. Da der Fragesteller zum Prüfungszeitpunkt erst 17 war, konnte die Fahrerlaubnis logischerweise noch nicht erteilt werden