Motorrad fahren ohne Führerschein abgeholt zu haben?
Hallo liebe User,
Ich habe vor kurzem die praktische Prüfung für den A1 Führerschein bestanden und natürlich auch die theoretische. Musste noch einen Monat warten bis ich fahren darf. Allerdings muss ich jetzt länger auf meinen Schein warten, weil die Führerscheinstelle vorher keinen Termin frei hatte. Jetzt ist meine Frage ob ich nicht auch ohne die Karte fahren könnte, weil ich ja an sich bestanden habe alles. Kann ja auch per offizieller Email des tüv nachweisen daß ich beide Prüfungen absolviert habe. Geht das nun oder mache ich mich da strafbar? Zur Info, ich bin 16 also darf ich offiziell fahren und das Motorrad ist auch angemeldet.
Vielen Dank im voraus für die Antworten
6 Antworten
Nein, du musst schon warten auf deinem Führerschein.
Ansonsten kann es tierischen Ärger bekommen
Die Fahrerlaubnis wird erst durch Aushändigung des Führerscheins erteilt (§ 22 Abs. 4 Satz 6 Fahrerlaubnisverordnung - FeV), vorher schon Fahren wäre dementsprechend eine Straftat (§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis). Dass die Prüfung schon bestanden ist, ist dabei rechtlich komplett egal.
Ohne Schein fahren ist nicht erlaubt.
Mindestens eine Ordnungswidrigkeit, eventuell sogar eine Straftat da du ja zur Zeit noch keinen Führerschein hast.
Ich würde das nicht empfehlen.
Du hast erst dann offiziell die Fahrerlaubnis, wenn dir der Führerschein gegen Unterschrift ausgehändigt worden ist. Solange mußt Du halt noch warten.
Was macht denn dein vorläufiger Führerschein. Mit dem darfst du fahren.