Mit Prüfungsbescheinigung vom Tüv fahren?

2 Antworten

Tatbestandsnummer 205100:

Sie führten beim Führen eines Mofas/geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeuges die Prüfbescheinigung oder den Führerschein nicht mit.
§ 5 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 168 BKat
10,00€

Nein darfst du nicht, sollte auch eigentlich drauf stehen , zumindest stand das bei mir groß drauf

migebuff  14.04.2023, 12:22

Bei dir stand der Hinweis drauf, weil du eine Fahrerlaubnisprüfung abgelegt hast und die Fahrerlaubnis erst mit Aushändigung des Führerscheins erteilt wird.

Der Fragesteller hingegen hat lediglich eine Prüfung für ein fahrerlaubnisfreies Mofa abgelegt. Voraussetzung, um ein solches fahren zu dürfen, sind das Mindestalter von 15 Jahren und das Ablegen einer Prüfung. Beides erfüllt er.

Er darf somit fahren, kann es allerdings mangels Prüfbescheinigung nicht nachweisen. Ihm droht das Gleiche, wie wenn du versehentlich deinen Führerschein zuhause liegen lässt.

0
Aure86  06.07.2023, 21:27
@migebuff

Was mich Mal interessieren würde ist ob man eine verlegte oder verlorenen Bescheinigung irgendwo neu beantragen kann.

Ist zwar durch den Pkw Führerschein eigentlich egal aber wenn der Mal angenommen wird behält die prüfbescheinigung ihre Gültigkeit

0