Darf meine Mutter mein Geld in der Ausbildung behalten?

7 Antworten

ja, auch wenn du dein Geld selber verdienst: Du bist noch minderjährig, deswegen hat deine Mutter immer noch die Vermögensfürsorge für dich. Und zwar bis zu deinem 18. Geburtstag. Sie darf das Geld für dich verwalten und sollte es so gewinnbringend wie möglich anlegen. Oder einfach nur auf dem Sparbuch/Girokonto lassen. Was sie nicht darf, ist es zu verbrauchen, es sei denn es tritt eine echte finanzielle Notlage ein, die sie nicht selbst veschuldet hat.


Oponn  15.01.2020, 10:45

Nö, sie darf auch einen angemessenen teil für seinen Unterhalt verwenden.

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Nordseefan  15.01.2020, 10:47
@Oponn

ja ok, dass muss dann aber mit dem Kind abgespsrochen sein. und der Betrab muss angemessen sein. Was angemessen ist, dafür aber gibt es keine klaren Regeln

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Deine Mutter darf bestimmen, in welchem Rahmen du bis zur Volljaehrigkeit ueber dein Geld selbst frei verfuegen darfst. So lange darf sie dein Geld auch treuhaenderisch fuer dich verwalten. Sie darf es dir aber natuerlich nicht wegnehmen sondern muss dir spaetestens an deinem 18. Geburtstag den vollen Zugang ermoeglichen. Es ist schliesslich dein Geld.


Artus01  15.01.2020, 10:29

Das ist nicht richtig.

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Oponn  15.01.2020, 10:44
@DerCaveman

Ich zitier da mal:

"Heute sind sie verpflichtet, die Einkünfte in erster Linie für die Kosten der V. und für den Unterhalt des Kindes zu verwenden."

Insofern darf sie durchaus einen Teil "wegnehmen".

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DerCaveman  15.01.2020, 10:57
@Oponn

Ja natuerlich. Fuer den Unterhalt des Kindes duerfen die Mittel sehr wohl verwendet werden (allerdings nur fuer Unterhaltsleistungen, die die Unterhaltspflicht der Eltern ueberschreiten). Das ist aber doch kein "Wegnehmen".

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DerCaveman  15.01.2020, 11:32
@Oponn

Anscheinend meinen wir beide das Gleiche, verstehen nur den Begriff "Wegnehmen" in diesem Zusammenhang unterschiedlich. Ich verstehe darunter die Schmaelerung fremden Eigentums zur eigenen Bereicherung oder zur Bereicherung Dritter. Das waere bei Unterhaltsleistungen fuer das Kind ja nicht der Fall.

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Artus01  15.01.2020, 16:39
@DerCaveman

Na steht doch in dem Link ganz klar drin:

§ 1649, Abs. 1 BGB:

(1) Die Einkünfte des Kindesvermögens, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Vermögens nicht benötigt werden, sind für den Unterhalt des Kindes zu verwenden. Soweit die Vermögenseinkünfte nicht ausreichen, können die Einkünfte verwendet werden, die das Kind durch seine Arbeit oder durch den ihm nach § 112 gestatteten selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts erwirbt.

Natürlich ist jedes Kind, sofern es dazu in der Lage ist, verpflichtet sich an den laufenden Kosten des Haushalts zu beteiligen. Was die Höhe dieses Beitrags angeht. so kommt es letztlich darauf an was von dem "Kostgeld" alles getregen wird und darauf wieviel das "Kind" überhaupt verdient.

Die Forderung der Mutter des Fragestellers ist somit grundsätzlich vollkommen legal und auch richtig.

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Solange du unter 18 bist, hast du leider die A.karte. So sollte es aber nicht sein.

Warum läasst sie das Konto sperren? Gibt es einen Grun? Hat sie (berechtigte) Angst, dass du das Geld raushaust (wobei, selbst das ist deine Sache, du verdienst es ja). Warum lässt sie es jetzt erst sperren?

Falls der Rest Kostgeld wäre, ist es schon happig viel. Friewillig sollte man aber etwas abgeben.

Vielleicht spart sie es für dich oder legt es an etc. Hast du siemal gefragt?

Falls das alles grundlos geschieht, ist es mies.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Da Du selbst Geld verdienst, kann sie von Dir verlangen dass Du Dich an den laufenden Kosten zum Lebensunterhalt beteiligst. Über die Höhe der Beteiligung musst schon mit ihr verhandeln. 600 € erscheinen schon recht hoch, es kommt aber auch darauf an was davon alles bezahlt wird und welche Kosten Du von den übrigen 400 € bestreiten musst.

Jein.

“Wirst du nicht mehr sehen“... ab 18 schon. Vorher hat deine Mutter die Vermögenssorge (Teil des Sorgerechts), das heißt, sie entscheidet, ob und für was du etwas vom Gehalt (und auch Geldgeschenken) ausgeben darfst. Lediglich Taschengeld steht zur freien Verfügung.