Darf mein Lehrer das als Unterschleif sehen?

16 Antworten

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Es kommt auf die genaue gesetzliche Regelung an, das ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Für Hessen z.B. gilt diese Verordnung, dort § 45

http://realschule.bildung.hessen.de/Rechtliche_Grundlagen/VOBGM_19.08.2011.pdf

Danach wäre die Entscheidung nicht in Ordnung.

Es hätte die Schulleitung entscheiden müssen. Dabei ist Ermessen auszuüben. Da der Lehrer selbst entschieden hat, wurde das Ermessen nicht pflichtgemäß ausgeübt.

Allerdings ist obiges eine Regelung für Abschlußprüfungen. Einzelprüfungen im laufenden Schuljahr sind nicht justitiabel. Nichtsdestotrotz sollte hier ein Gespräch mit der Schulleitung angestrebt werden, bei dem glaubwürdig Reue vorgespielt wird ;)

Auch ein Täuschungsversuch kann mit einer Sechs geahndet werden. Wozu hatte die junge Dame denn den Spickzettel? Zum Spicken! Dass es nicht gelungen ist, liegt ja nicht an ihr, sondern daran, dass der Lehrer den Zettel rechtzeitig entdeckt hat. Oder will sie ernsthaft behaupten, sie hätte, kaum dass die Aufgabe ausgeteilt gewesen wäre, diesen Zettel runtergeschluckt und auf keinen Fall zum Schummeln benutzt?

JolieRoe  01.07.2013, 14:22

So wäre auch meine Vermutung gewesen.

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SusiSmiley 
Fragesteller
 01.07.2013, 14:26
@JolieRoe

So wie ihr es sagt, hätte mein Lehrer ja ihr auch eine 6 geben können, wenn sie in den vorherigen Stunden mit einem Spickzettel durchs Schulhaus läuft! Dann konnte es ja auch "versuchter Unterschleif" gewesen sein

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InstruFreak  01.07.2013, 14:29
@SusiSmiley

Direkt vor der Arbeit einen Spickzettel zu haben ist was anderes als mit nem Zettel durchs Schulhaus zu laufen ;-)

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Zyogen  01.07.2013, 14:34
@InstruFreak

Richtig: Und direkt vor der Arbeit einen Spicker haben ist etwas vollkommen anderes als während der Arbeit einen Spicker haben.

Zu meiner Schulzeit wurde das ganz einfach gelöst: Spicker wurde eingezogen, Schüler bekam einen Einzeltisch, Papier und Stift wurde gestellt und nun durfte der Schüler unter strenger Beobachtung zeigen, was er gelernt hat. Und wenn es sich um einen guten Spicker gehandelt hat, dann besaß der Schüler in der Regel auch genug Grundwissen, um eine zumindest ausreichende Arbeit abzugeben.

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Zyogen  01.07.2013, 14:24

Solange die eigentliche Klassenarbeit noch nicht begonnen hat, lag auch kein Täuschungsversuch vor. Und der Spicker diente dazu, die wichtigsten Infos noch einmal im Bus auf dem Weg zur Schule zu lernen. Die Täuschung und der Versuch der Täuschung kann geahndet werden - die Vorbereitung zur Täuschung jedoch nicht.

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Khazi  01.07.2013, 14:31
@Zyogen

In dem Moment wo der Lehrer die Stunde beginnt mit dem Hinweis auf den Test, liegt der Versuch der Täuschung vor, wenn da der Spicker noch in Reichweite ist.

Der Test beginnt nicht erst mit austeilen der Zettel.

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valentin301  01.07.2013, 16:40
@Khazi

Oder will sie ernsthaft behaupten, sie hätte, kaum dass die Aufgabe ausgeteilt gewesen wäre, diesen Zettel runtergeschluckt und auf keinen Fall zum Schummeln benutzt?

Hallo Schuhu, aus diesem Satz schließe ich, dass du deine Antwort gegeben hast, ohne die Frage vollständig gelesen zu haben, denn als die Aufgabe ausgeteilt gewesen wäre, wäre der Zettel mitsamt dem Mäppchen weg gepackt gewesen. Da hätte sie ihn nicht mal mehr runterschlucken können. :D

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Schuhu  01.07.2013, 22:43
@valentin301

Natürlich habe ich die Frage gelesen. Uund in Kenntnis des Gesamttextes habe ich gewusst, dass die junge Dame mit dem Spickzettel nicht damit gerechnet hat, dass die Federmäppchen weggepackt werden mjussten. Meiner Theorie nach, hätte sie den Zettel sonst woanders deponiert, lieber Valentin301.

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valentin301  02.07.2013, 06:43
@Schuhu

Meiner Theorie nach, hätte sie den Zettel sonst woanders deponiert..

Nun, sie hat aber nicht und war dabei es wegzupacken, bevor die Arbeit begann, das ist die Sachlage, lieber Schuhu. Eine Theorie "was wäre wenn", sollte man zur Bestrafung nicht heranziehen.

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Bereits der Versuch gillt als Betrugsversuch. Selber Schuld. würd ich mal sagen. Das ist meine Meinung =)

Das ist aber nunmal ein Täuschungsverusch (sie wollte den Spickzettel ja bentuzen) die entsprechende Sanktion richtet sich nach dem jeweiligen Schulghesetz des Bundeslandes von demher: ja, das kann durchaus sein das der Lehrer das darf.

Zyogen  01.07.2013, 14:26

Meines Erachtens liegt der Versuch erst dann vor, wenn während der Arbeit der Spicker zum Einsatz kommt. Sonst ist es weder Täuschung noch Versuch, sondern lediglich die Vorbereitung dazu.

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kayo1548  01.07.2013, 14:32
@Zyogen

Die Frage ist ja: wann ist während der Arbeit? Zählt da bereits der Beginn bzw die Ankündigung dazu oder erst die Austeilung der Arbeit?

Und ist die gezielte Positionierung mit einuigem Ziel der Verwendung nicht bereits eine Handliung die über die Vorbereitung hinausgeht?

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Das ist eine gute Frage vor allem, weil es schwierig ist hier einen Ansprechpartner zu finden. Vielleicht kann dir hier das Kultusministerium helfen? Möglicherweise haben die auch eine Abteilung für Fragen der Schüler und Eltern.