Lehrer denkt Schmierzettel ist Spickzettel?
Habe vor einer Woche ein Kursarbeit geschrieben und während der arbeit ist dann halt der Lehrer durch die Reihen gegangen und hat mir dann unterstellt, dass mein Notizblatt ein Spicker wäre. Er meinte dass ich die Zettel mit der Arbeit später abgeben soll und hat mich dann halt weiterschreiben lassen. Gilt das als Täuschungsversuch und gibt es irgendwelche Schulgetze die mich vor sowas schützen?
11 Antworten
gib den Zettel mit ab und dann wird er sehen , das es nur ein Schmierzettel ist
Wo ist der Unterschied zwischen einem Schmierzettel und einem Spickzettel? Tatsache ist, dass du ohne Erlaubnis Hilfsmittel benutzt hast. Das ist eine klare Täuschung, egal, ob du es "Schmierzettel" nennst und dein Lehrer "Spickzettel".
Nicht, wenn der Zettel erst während der Klausur "beschmiert" wurde
Okay! Daran hatte ich nicht gedacht.
Jetzt aber Moment mal, der Lehrer hat ja noch gar nichts gemacht, außer ihn eben zu bitten den Zettel mit der Arbeit abzugeben. Das hat mit in dubio pro reo überhaupt nichts zu tun und ist auch kein Grund an der Rechtsstaatlichkeit der Schulen zu zweifeln
Problem ist, dass der Lehrer "Ankläger" und "Richter" in einem ist. Mir wäre zumindest keine andere Kontrollinstanz bekannt, die darüber entscheidet, ob es ein Täuschungsversuch ist oder nicht.
Mir wurde in der Schule mal eine Chemie-Arbeit wegen "Täuschung" abgenommen, da im Ablagefach unterm Tisch ein Chemiebuch lag. Dass es sich weder um meinen Tisch gehandelt hat (wir wurden erst während der Arbeit per Zufallsprinzip an Tische gesetzt), noch ich vorher unter den Tisch geschaut hatte (wieso auch), interessierte den Lehrer nicht.
Soviel zum Thema "Beweislast". Ich bin seitdem der Überzeugung, dass es in der Schule nicht rechtsstaatlich zugeht.
Normalerweise werden doch extra Bögen "Schmierpapier" ausgegeben, die z.b. gestempelt und somit von "normalem" Papier zu unterscheiden sind, damit eben genau so etwas nicht passiert...
Dein Lehrer wird den Notizzettel mit der Arbeit vergleichen und Du kannst ganz sicher sein, dass er erkennt, ob da nur Notizen draufstehen, die Du während der Arbeit gemacht hast und die sich darin dann logischerweise auch wiederfinden oder ob Du es sich um einen feinsäuberlich vorbereiteten Spicker handelt - der sieht nämlich normalerweise etwas anders aus und vor allem würde er nicht mit dem übereinstimmen, was Du dann letztendlich auch geschrieben hast.
Sollten da also Sachen drauf stehen, die mit der Fragestellung in der Arbeit wenig zu tun haben und die Du auch nicht verwendet hast, hast Du ein Problem - ansonsten nicht.
Und: Selbstverständlich darf ein Lehrer das überprüfen - einen Spicker als Notizzettel verkaufen zu wollen, ist nämlich ein uralter Trick.....
Dein Schmierzettel enthält doch sicherlich aufgabenspezifische Rechnungen und nicht irgendwelche Beispielrechnungen aus dem Lehrbuch. Daher einfach mit abgeben und keine Sorgen machen.
Nicht, wenn der Zettel erst während der Klausur "beschmiert" wurde. Im Rechtsstaat gibt es ein Prinzip: Im Zweifel für den Angeklagten, und die Beweislast liegt beim Ankläger. Ob das im Klassenzimmer auch immer so praktiziert wird, weiß ich nicht.