Darf mein Hund beißen, wenn jemand nur unser Grundstück betritt?

8 Antworten

Es gibt auch Personenkreise, die ein berechtigtes Interesse daran haben (können), Dein Grund-stück auch ohne Deine vorherige Erlaubnis betreten zu dürfen. Dazu gehört nicht nur der Brief-zusteller der Post, sondern beispielsweise auch eventuell der Stromversorger, wenn hier Strom-leitungen über / durch Dein Grundstück verlaufen. Genauso die Stadtwerke mit der Wasser-versorgung. Du solltest Dich also nicht darauf verlassen, ein entsprechendes Schild angebracht zu haben und dem Hinweis, Du hättest dem Betreten Deines Grundstücks nicht zugestimmt.

JoshG 
Fragesteller
 17.08.2014, 10:56

An allen Toren steht, dass wir Hunde haben. Da steht sogar, dass sie bissig sind. Jeder, der wegen post etc was braucht klingelt am Tor, da gibt es keine Probleme.

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Schuhu  17.08.2014, 11:08
@JoshG

Wenn du weißt, dass deine Hunde bissig sind, und dies sogar mit dem Schild dokumentierst, bist du verpflichtet, dafür zu sorgen, dass niemand durch deine bissigen Hunde zu Schaden kommt. Hunde sollen Eindringlinge melden, nicht verletzen!

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KaeteK  17.08.2014, 11:13
@JoshG

Dann solltet ihr auch das Tor verschließen, damit jegliche Gefahr ausgeschlossen ist.

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Ein Hund in Privathand darf eigentlich nie zubeissen. Solltest du aber überfallen werden und der Hund beisst zu, hast du gute Chancen, dass du kein Schmerzensgeld zahlen musst und auch nicht verurteilt wirst. So einen Fall gab es hier mal, als jemand versucht hat eine Frau zu vergewaltigen. Der Hund hat zugebissen, was aber keine Konsequenzen für die Halterin hatte.

Hallo,

das mit der rechtslage ist immer ein wenig knifflig. Belangt werden kannst du immer, selbst wenn dein Hund einen Einbrecher beißen solle, dann allerdings Zivilrechtlich. Wenn du weißt das deine Hund ebeißen, und man dir dieses Wissen auch nachweisen kannst, bist du im Besondere verpflichtet deine Hunde so zu halten das von ihnen keine Gefahr ausgeht und dein Grundstück so zu sichern, das Fremde keine Möglichkiet haben es zu betreten! Sprich hoher Zaun (rund um), Tore abgeschlossen, etc. das allein biete dir aber noch keinen Schutz, denn es greift eigentlich immer die Gefährdungshaftung, sprch du haftest für alles was dein Hund verboxkt! Allerdings wird bei einem Einbruch oder aber bei einem Angriff auf Mensch oder Tier, dem Angreifer häufig eine Teilschuld zugesprochen und es droht keine Wesensüberprüfung des Hundes!

Schilder auf denen auf die Gefährlichkiet des Hundes hingewiesen wird, sind Haftungstechnisch ziemlich blöd, dmait gibts du quasi zu, dass du dir Bewusst bist, dass dein Hund eine Gefahr für Leib und Leben darstellt! Besser sind Schilder die das Betreten des Grundstücks verbeiten (dann muss de rPsotkasten außerhalb angebracht sein) und eine Klingel zu erreichen sein, und die auf freilaufende Hunde hinweisen.

Nein, dürfen die nicht. Trotz Warnschildern etc, denn nicht jeder kann sie lesen. Wenn Kinder oder Briefträger o.a. verletzt werden haftet der Hundehalter privat- und strafrechtlich.

Nein, das darf er nicht und Du könntest angezeigt werden. http://www.hunderecht.eu/hundegesetz/deutsches-hunderecht/17-die-haftung-des-tierhalters

JoshG 
Fragesteller
 17.08.2014, 11:07

Ach so ein Mist. Ich komme mit den Gesetzen in Deutschland nicht ganz Klar.

Bin in der USA größtenteils aufgewachsen und habe von dort meine ehemaligen Hunde mitgebracht, die sind dazu ausgebildet worden aufzupassen. Meine Jetzigen Hunde haben das komplette Verhalten von ihnen gelernt und sind mittlerweile genau so.

Ach naja. Was solls. Muss ich halt den Zaun wieder erhöhen.

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butz1510  17.08.2014, 11:23
@JoshG

Ist ja auch nicht unbedingt logisch. Wenn einer unbefugt auf mein Grundstück latscht, muss er halt damit rechnen, dass der Hund kritisch wird. Aber wir sind hier halt extrem vorsichtig und der Einbrecher/Eindringling darf nicht zu Schaden kommen, sonst ist mal selber noch dran, auch wenn man eigentlich der Geschädigte ist.

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