Fremder Hund betritt mein Grundstück, ist das erlaubt?
Hallo,
folgendes Problem: unsere Katze chillt ihr Leben bei uns auf der Treppe, jeden Tag kommt eine Frau mit ihrem Hund vorbei, mal ist es ein Labrador und mal ein Jagdhund, was für einer genau, kann ich nicht sagen. Die Hunde freuen sich jeden Abend schon drauf hier wieder vorbei zu kommen. Was ich damit sagen will ist das das die Frau gerne mal die Leine locker lässt und ihren Hund auf unserem Grundstück lässt, damit der Hund die Katze sieht. Unsere Katze fühlt sich auch jedes Mal bedroht und geht in Kampfstellung über.
Ich muss ehrlich sagen, dass mir das echt auf die Nüsse geht. Was kann ich tun?
Ich habe der Frau schon gesagt, dass ich nicht möchte, dass ihr Hund mein Grundstück betritt, aber es scheint sie wohl nicht zu jucken.
Danke im Voraus.
7 Antworten
Dann erkläre der Dame mal deutlich, dass sie das unterlassen soll, denn sonst würdest Du sie anzeigen, was durchaus möglich ist. Das Ordnungsamt hilft Dir hier sicher weiter.
Ist die Grundstücksgrenze eindeutig ersichtbar?
Üblicherweise wird ein Grundstück von Zäunen oder anderen Markierungen gekennzeichnet. Woher sollte sonst ein Passant mit oder ohne Hund Grenzen erkennen?
Ist die Grenze eindeutig, nur nicht umzäunt (keine Zaunpflicht), ist es trotzdem unbefugtes Eindringen. Dagegen kann man sich wehren.
Manche Hundehalter haben aus unerklärlichen Gründen Spaß daran, wenn ihre Hunde spitz auf Katzen sind und befördern dies sogar.
Stell Schilder bezüglich Privatgrundstück auf und rede mit dieser Frau.
Also wenn du sagst dass du nicht willst dass die Hunde auf dein Grundstück gehen, muss sie es respektieren und ihre Hunde fernhalten, tut sie es jedoch nicht sollte man sie beim Ordnungsamt melden dar die dafür zuständig sind
Dann sag es ihr nochmal - und zwar deutlicher....
Unmöglich sowas. Die hat mit ihrem Hund auf Deinem Grundstück nichts verloren. Habt ihr keinen Zaun oder wie kommt sie da einfach rein ?
Ich würde sie fragen ob sie tierlieb ist. Und wenn sie das mit ja beantwortet dann würde ich fragen warum das dann nicht für die Katze gilt ??
Ich fände das auch nicht lustig. Aber manche Menschen sind halt so dämlich, denen muss man Dinge mehrmals sagen...... Ansonsten stell auf Deinem Grundstück ein Schild auf auf dem "Vorsicht Rattengift" steht...
Gibt es nicht den Leinenzwang??? Du kannst selbstverständlich beim Ordnungsamt ne Meldung machen aber das wird sehr wahrscheinlich im Sande verlaufen. Wie kommt denn der Hund überhaupt aufs Grundstück? Sind die Tore offen? Dann kannst Du nix gegen machen.
Nur weil ich mein Tor offen habe, darf der Hund doch nicht einfach hereinkommen. Wenn ich das Fenster oder die Haustür offen habe dürfen sie also auch einfach rein und sich mit mir an den Esstisch setzen?
@ blabla151: Also in unserer Nachbarschaft ist es durchaus üblich, dass meine Nachbarn bei offener Haustüre auch mal ins Haus kommen, oder im Hof nach mir rufen. Das ist hier vollkommen normal. Allerdings kommen fremde Leute nicht ins Haus und Hunde möchte ich hier auch keine haben, meiner Katzen wegen.
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Ein befriedetes Besitztum ist ein in äußerlich erkennbarer Weise gegen Betreten durch zusammenhängende (nicht notwendigerweise lückenlose) Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück. Befriedet ist dabei gleichbedeutend mit „eingehegt“.
Beispiele: eingefriedete Äcker, Weiden und Schonungen, Lagerplätze, Friedhöfe, Kirchhöfe
es ist rechts und links ummauert ca 50 cm hoch und dann kommt ein Podest welches 1,5 m von der Treppe entfernt ist .
sie findet es wohl lustig ich aber nicht .