Dürfen Leute mit Wegerecht auch über den Weg bestimmen?

6 Antworten

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Wenn jemand ein Wegerecht hat, ist es deine Pflicht, ihm die Nutzung des Wegerechts zu ermöglichen. Wenn jemand dies aufgrund deiner Hunde oder Hühner nicht kann, hat er schon das Recht, etwas dazu zu sagen, oder dagegen zu klagen.

Hierbei ist es nicht nötig, dass die Ausübung des Wegerechts komplett behindert wird, es reicht, wenn die Benutzung hinreichend erschwert wird und davon ist schon auszugehen, wenn ich jedes Mal von Hunden überrannt werde oder über Hühner klettern muss, wenn ich durchlaufe, insbesondere, wenn jemand keine Hunde mag.

Gibt es keine Möglichkeit, den Weg irgendwie einzuzäunen? Ich sehe die Chancen im Fall einer Klage gegen dich nicht als allzu gering an...

Du solltest an der Stelle auch bedenken, dass die Halterhaftpflicht eine Gefährdungshaftung ist. Springen deine Hunde beispielsweise jemanden, der sich zu Recht auf dem Weg aufhält an und der fällst, haftest du vollständig für den entstandenen Schaden...

Nein, Zaun ziehen ist mir gemäß Grundbuch verboten

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@Paulina42

Ja, dann würde ich schauen, ob man dieses Verbot aufheben kann. Wer verbietet es denn, der Wegerechtsinhaber, vielleicht kannst du dich mit dem ja einigen.

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@Paulina42

das kann aber eigentlich gar nicht sein, denn es ist gerichtliche Dauerrechtsprechung, dass der Eigentümer eines mit einem Wegerecht belasteten Grundstückes sein Grundstück beispielsweise zu seinem Schutz oder zum Schutz seiner Kinder oder Hunde einzäunen darf, solange er dabei das Wegerecht nicht beeinträchtigt

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Ah ok, dann muss ich das mal mit einen Anwalt besprechen

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Nein, solange du die Gesetzte einhälst, haben die die Schnute zu halten.

Nur würde ich vielleicht Hinweisschilder wegen der Hunde anbringen. Damit keiner sagen kann, er wusste von nichts. Und das GS so absichern, dass zumindest deutlich wird, wo es aufhört und anfängt.

Eine Umzäunung musst du mit den Nachbarn abklären und das am besten schriftlich. Die müssen jederzeit drüber GEHEN dürfen.

Nur für Reparaturarbeiten an deren Haus und Wegen musst du Handwerker mit Gerätschaften und Transportmitteln zulassen. Schubkarren sind kein Durchgangsrecht. Kinderwagen und Rollstühle dürfen durch.

Es gibt Bücher über Nachbarschaftsrecht.
Achte bitte auf Aktualität und Bundesland. Bundesrecht bricht ausserdem Landesrecht.

Hinweis- und Warnschilder auf Hunde sind zwar beliebt und "gut" gemeint - haben aber rechtlich überhaupt keine Bedeutung!

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Stimmt - aber es hält manchmal ungebetene Besucher ab. ☺

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ein Wegerecht ist grundbuchlich eingetragen. über dein Grundstück bestimmst immer noch du selbst, darfst es halt nur nicht versperren.

auch nicht mit Hühnern und Hunden :)

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@Bitterkraut

Ich glaube nicht, dass das als versperren gilt XD

Immerhin gehen die Tierchen auch wieder zur Seite ;-)

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@Tsukino38

aber Nicht-Hunde-Fans können sich durchaus belästigt fühlen, wenn Hunde Hallo sagen ...

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@Bitterkraut

wir kennen die Gegebenheit nicht, vielleicht kann er den Weg so absperren, dass eben seine Tiere da nicht hinkommen

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Es gibt meines Wissens trotzdem keinen Leinenzwang auf Privat- Grundstück. Falls ich im Unrecht bin, dann bitte mit Gesetzestext zum Nachlesen. Dankeschön! 😊

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@IlmMumK

da braucht es kein Gesetzestext, sobald mehrere Beschwerden über Belästigung durch Besucher bzw. Nutzungsberechtigte beim Ordnungsamt eingehen wird es handeln müssen.

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Hallo,

ja, natürlich ist es dein Grundstück. Aber wenn ein notariell (grundbuchliches) Wegerecht eingetragen ist, dann bringt das Verpflichtungen und Einschränkungen deines Eigentums mit sich.

Dabei kommt es aber sehr klar auf den Wortlaut der Grundbucheintragung an.

I.d.R. gibt es zu diesem Grundbucheintrag nährere Erläuterungen im Lageplan.

So kann es z.B. durchaus sein, dass dieses Wegerecht nur für den Hinteranlieger gilt - dann hat auch nur dieser (nebst der eigenen Familie) das Recht, diesen Weg zu benutzen. Grundsätzlich dürfte dann noch nicht einmal ein Besuch diesen Weg einfach nutzen, sondern müsste sich anmelden und dann vom Wegerechtbegünstigten "abgeholt" werden.

Aber auf jeden Fall bist du verpflichtet, den Nutzungsberechtigten die Nutzung des Weges OHNE jegliche Beeinträchtigung zu ermöglichen. Du musst also tatsächlich sicherstellen, dass eure Nachbarn unbehelligt von den Hunden den Weg nutzen können. (die Hühner lasse ich mal außen vor, die werden höchstwahrscheinlich eher von alleine flüchten und niemanden belästigen).

Und auch, wenn du schreibst, es wären freundliche Retriever - so mag der Nachbar das anders empfinden und sich durch ein "Hallo"-sagen schon belästigt fühlen.

Hundefans empfinden so etwas oft völlig anders als Nicht-Hundefans.

Hundefans empfinden so etwas oft völlig anders als Nicht-Hundefans.

..genauso ist es .

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Hühner stören nicht und Retriever sind so freundliche Hunde, dass sie sogar einen Einbrecher freudig begrüßen würden.

Dreh den Spieß doch um und sag den Leuten: "Gegen welche Vorschriften verstoßen wir den hier? Beschweren Sie sich mal ruhig!"

Ich halte den Vorschlag nicht für praktikabel. Er schafft Stress mit dem Nachbarn und auch ein freundlicher Hund kann das Wegerecht behindern.

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@oklein

"Gegen welche Vorschriften verstossen wir den hier?". Ganz einfach, gegen die gesetzliche Nebenpflicht, jemandem, der das Wegerecht hat, dieses auch zugänglich zu machen. Ob freundlich, oder unfreundlich ist egal, nicht jeder mag Hunde und darüber hinaus kann auch ein freundlicher Hund im Weg stehen.

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Retriever sind so freundliche Hunde........
Hundefans empfinden so etwas oft völlig anders als Nicht-Hundefans...das sehe ich genauso.
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