Darf jemand einfach ein Wildschwein erlegen?
13 Antworten
Offiziell - zum Glück - nicht !
Wilderei kommt aber immer wieder vor - zumindest in bestimmten Gebieten...
Wir leben ja nicht im alten Gallien, wo - angeblich - Obelix seine Leibspeise mit dem Hinkelstein erlegte...;);)
Selbst, wenn dir ein Wildschwein vor das Auto läuft und dabei zu Tode kommt, darfst du es nicht einfach mitnehmen und selbst verwerten !
Zum Thema "Jagdschein" und "Wilderei" wurde hier bereits alles gesagt...
Wildschweine sind keine Kuscheltiere - es sind aber auch keine blutrünstigen Monster, die jedem Menschen nach dem Leben trachten !
Letzteres wollte ich an dieser Stelle einfach nochmal betonen - es sei mir erlaubt...;)
@Honeysuckle18
Wildschweine sind keine Kuscheltiere - es sind aber auch keine blutrünstigen Monster, die jedem Menschen nach dem Leben trachten !
Schön, dass du das erwähnst, denn wenn man sich vernünftig im Wald bewegt, also die angelegten Wege nicht verlässt, muss man schon Glück haben, um Schwarzwild überhaupt zu sehen und wenn, dann oft nur auf große Entfernung, weil es Menschen aus dem Weg geht.
Wenn man natürlich im Frühjahr - mit Schwerpunkt März bis Mai - die Wege verlässt und dann "queerbusch" oder auf Wechseln ("Trampelpfade des Wildes") geht, kann es passieren, dass man auf einen Wurfkessel trifft - das ist so eine Art Kreißsaal u. a. für Wildschweine ;-)
Sollte man dann auch noch einen Geruch wahrnehmen, der - kein Witz - an Maggi erinnert, wird es Zeit, kehrt zu machen und sich zurückzuziehen...
Bachen sind gute Mütter und passen gut auf ihre Frischlinge auf...denen geht man besser aus dem Weg, solange man kann...
LG
Natürlich nicht.
Sowohl für die Waffe an sich, als auch für das Jagdrecht braucht es gesonderte Erlaubnisse.
Außer du schaffst es ein anstürmendes Wildschwein mit einem zufällig vom Boden aufgehobenen spitzen Stock aufzuspießen.
Dann wäre es Notwehr.
Muss aber trotzdem beim Förster gemeldet werden.
Und das Schwein gehört dir dann immer noch nicht.
Dann wäre es Notwehr.
Nein. Notstand.
Muss aber trotzdem beim Förster gemeldet werden.
Und was soll der Förster machen? Ein Gedenkbäumchen pflanzen? Richtig ist, es beim Jagdausübungsberechtigten zu melden, hilfsweise bei der Polizei.
Natürlich darf man das nicht...
Wilderei ist strafbewehrt und somit sind Geld- und/oder Freiheitsstrafen möglich. Strafgesetzbuch (StGB) § 292 Jagdwilderei
Darf jemand einfach ein Wildschwein erlegen?
Einfach so? Nein!
Du musst schon Jäger sein und an der betreffenden Stelle das Recht haben die Jagd auch auszuüben.
Alle Anderen würden eine Straftat (Wilderei) begehen, die mit Geldstrafe oder sogar Gefängnis bestraft wird.
Du darfst es nicht einmal aufsuchen oder ihm nachstellen, weil das bereits Jagdausübung darstellt.
Nein.
Wie jedes andere Wildtier ist es Wilderei wenn man kein Jäger oder Jagdausübungsberechtigter ist in dem Revier und es jagt.
@Waldmensch70
Fachlich und sachlich richtig, was du schreibst aber wenn wirklich jmd. einen Wurfkessel "aufsucht", schaue ich mir das aber nur aus sicherer Entfernung an ;-)))
LG