Darf ich ihr verbieten mein Pferd zu besuchen?

8 Antworten

Du kannst ihr auf jeden Fall verbieten, Dein Pferd anzufassen oder sonstwas an/mit ihm zu machen.

Passiert das trotzdem (und Du kannst es beweisen), ist der Hofbesitzer in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass so etwas unterbleibt.
Er ist dafür verantwortlich, dass die ihm anvertrauten Pferde in Ruhe gelassen werden (auch wenn viele das nicht wahrhaben wollen).

Alles andere "üble Nachrede", "Stalking", "Annäherungsverbot" usw ... ja, das gibt es alles, aber solche Sachen durchzusetzen, kostet viel Zeit, Nerven & Geld.
Da könntest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen und er wird Dir sagen, dass sowas wenig Aussichten hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ehrlich gesagt, wird das außer viel Geld für den Anwalt nicht bringen!

Einzig der Hofbesitzer hat gute Chancen es schlicht und einfach zu halten.

Hausverbot aussprechen, das kann er wenn ein sachlicher Grund Vorliegt. Das wäre zum Beispiel wenn Du als Kunde im drohst die Anlage zu verlassen, wenn er Dein Pferd nicht "schützt" vor dieser Person!

So lange die Dame, das Grundstück betreten darf, wird sie auch zum Pferd dürfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

lynnmary1987  05.11.2024, 07:35

Dem Hofbesitzer zu drohen ist einen beschissene Idee wenn man vor hat, dort sein Pferd weiterhin halbwegs friedlich eingestellt zu haben.

Was soll denn so ein Kindergarten und vor allem, muss man da auch noch andere Leute mit rein ziehen? Wer vernünftig behandelt werden möchte, der sollte als allererstes andere Leute vernünftig behandeln und einem Hofbesitzer mit Auszug zu drohen endet in der Regel einfach damit, dass der sagt: "DANKE! Wann gehst du bitte?"

StRiW  05.11.2024, 08:52
@lynnmary1987

Der Hofeigner braucht für ein Hofverbot einen sachlichen Grund.

Den hat er wenn man das Abspricht.

lynnmary1987  05.11.2024, 09:05
@StRiW

Keine Ahnung woher du das mit dem "sachlichen Grund" meinst her zu haben: es ist Blödsinn. Der Hofbesitzer darf das Hausrecht auch ganz ohne Grund ausüben. Vor allem da es sich bei der Person die hier weg gewiesen werden soll NICHT um einen Einsteller von ihm handelt oder sonst einer Person die einen berechtigten Grund hätte, sich dort doch aufhalten zu dürfen.

Hausverbot erteilen und ausprechen einfach erklärt

Und nein, es hilft einem persönlich ganz und gar nicht Drohungen aus zu sprechen um zu erreichen was man möchte. Das tut es nie.

StRiW  05.11.2024, 09:16
@lynnmary1987

In der Regel sind eben die meisten Anlagen mehr oder minder für den allgemeinen Publikumsverkehr offen.

Wenn auch nicht Einstaller, auf dem Hof rumlaufen. Freunde und Bekannte etc.

Somit ist ein Sachgrund von Nöten.

lynnmary1987  05.11.2024, 09:29
@StRiW
In der Regel sind eben die meisten Anlagen mehr oder minder für den allgemeinen Publikumsverkehr offen.

Ganz und gar nicht. Und wenn, dann nur weil es geduldet wird, bzw Menschen meinen Pferde die auf Wiesen herum stehen würden zum Allgemeingut gehören und sich einfach rotzfrech benehmen und diese streicheln oder sogar füttern. Gehören tut sich das nicht.

Und nein, dein "Sachgrund" ist immer noch nicht notwendig.

Die Hofbesitzer könnten wenn sie es wollen jederzeit ein Hausverbot aussprechen - dazu braucht es keinen Grund, zumal die betreffende Person ja offensichtlich kein Einsteller ist und somit sowieso kein berechtigtes Interesse daran hat, das Gelände zu betreten.

Ob ich selbst das als SB jedoch in der aktuellen Situation machen würde, weiß ich auch nicht. In erster Linie spricht man dann Hausverbote aus, wenn die Tiere konkret gefährdet sind. In deinem Fall passiert dem Pferd per se ja erstmal nichts - selbst wenn sie kommen würde und zum Beispiel über die Boxentür schaut, um zu prüfen ob es dem Pferd gut geht.

Ich verstehe deinen Standpunkt, und würde hier einfach letztmalig ganz klar kommunizieren, dass die Sache für dich erledigt ist und du nicht möchtest dass sie dein Pferd weiterhin in irgendeiner Art und Weise betreut oder besucht. Dann würde ich den Kontakt abbrechen und sehen was passiert. In den meisten Fällen wird ja erstmal zwar viel geredet und "gedroht", den A**** in der Hose zu haben und dann wirklich am Stall aufzutauchen wäre aber ja nochmal ne ganz andere Hausnummer ;)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer & Trainingstherapeut für Pferde

Ich würde ihr mal drohen mit ner anzeige. Sie bedroht dich und sie hat KEIN recht auf dein pferd. Wenn du sagst, sie soll sich deinem Pferd nicht mehr nähern, muss sie das lasen.

Ohne einen Anwalt und ohne Vorfall geht da schon mal leider gar nichts.

Du kannst es offiziell aussprechen, im Stall bekannt machen, dass Person X nichts mehr bei deinem Pferd zu suchen hat und darum bitten, sollte Person X auftauchen, dass man sie des Hofes verweist und ggf. Beweise sichert, dass sie da war.

Das schreibt ihr dann auf und sammelt die Verstöße. Letzendlich kannst du sie aber wegen der Androhung des Stalkings rankriegen, das ist nämlich seit einigen Jahren eine Straftat.

Ich würde den Hofbesitzer ins Vertrauen nehmen, da die Person X ja jetzt eine "Unbefugte" ist, die seinen Hof betreten wird und Schaden anrichten kann. Normalerweise sind SBs da recht kooperativ, die wollen nämlich überwiegend ihren Frieden ^^