Darf ich ihr verbieten mein Pferd zu besuchen?
Hallo zusammen,
ich habe unsere damaligen Pflegebeteiligung nach 5 Jahren gesagt, dass sie nicht mehr mein Pferd pflegen muss, da es leider absolut nicht mehr menschlich gesehen passte. Sie hat viel über meinen Kopf entschieden und sich aufgeführt, als wäre es ihres. Leider hat sie dieses Verhalten nie geändert.
Jetzt ist so ein wenig das Problem, dass sie sehr respektlos wird, mir droht weiterhin in den Stall zu kommen und will mich stalken, da ich mich laut ihrer Meinung nicht gut um mein Pferd kümmere, was völliger Schwachsinn ist. Sie erzählt viel schlechtes über mich.
Die Hofbesitzer können ihr wohl kein verbot aussprechen, außer sie würde gegen etwas verstoßen. Jetzt die Frage, darf ihr theoretisch verbieten meinem Pferd sich zu nähern (auf der Weide, Paddock oder die Box)? Kennt sich da jemand rechtlich aus? ☺️
8 Antworten
Du kannst ihr auf jeden Fall verbieten, Dein Pferd anzufassen oder sonstwas an/mit ihm zu machen.
Passiert das trotzdem (und Du kannst es beweisen), ist der Hofbesitzer in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass so etwas unterbleibt.
Er ist dafür verantwortlich, dass die ihm anvertrauten Pferde in Ruhe gelassen werden (auch wenn viele das nicht wahrhaben wollen).
Alles andere "üble Nachrede", "Stalking", "Annäherungsverbot" usw ... ja, das gibt es alles, aber solche Sachen durchzusetzen, kostet viel Zeit, Nerven & Geld.
Da könntest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen und er wird Dir sagen, dass sowas wenig Aussichten hat.
Ehrlich gesagt, wird das außer viel Geld für den Anwalt nicht bringen!
Einzig der Hofbesitzer hat gute Chancen es schlicht und einfach zu halten.
Hausverbot aussprechen, das kann er wenn ein sachlicher Grund Vorliegt. Das wäre zum Beispiel wenn Du als Kunde im drohst die Anlage zu verlassen, wenn er Dein Pferd nicht "schützt" vor dieser Person!
So lange die Dame, das Grundstück betreten darf, wird sie auch zum Pferd dürfen.
Der Hofeigner braucht für ein Hofverbot einen sachlichen Grund.
Den hat er wenn man das Abspricht.
Keine Ahnung woher du das mit dem "sachlichen Grund" meinst her zu haben: es ist Blödsinn. Der Hofbesitzer darf das Hausrecht auch ganz ohne Grund ausüben. Vor allem da es sich bei der Person die hier weg gewiesen werden soll NICHT um einen Einsteller von ihm handelt oder sonst einer Person die einen berechtigten Grund hätte, sich dort doch aufhalten zu dürfen.
Hausverbot erteilen und ausprechen einfach erklärt
Und nein, es hilft einem persönlich ganz und gar nicht Drohungen aus zu sprechen um zu erreichen was man möchte. Das tut es nie.
In der Regel sind eben die meisten Anlagen mehr oder minder für den allgemeinen Publikumsverkehr offen.
Wenn auch nicht Einstaller, auf dem Hof rumlaufen. Freunde und Bekannte etc.
Somit ist ein Sachgrund von Nöten.
In der Regel sind eben die meisten Anlagen mehr oder minder für den allgemeinen Publikumsverkehr offen.
Ganz und gar nicht. Und wenn, dann nur weil es geduldet wird, bzw Menschen meinen Pferde die auf Wiesen herum stehen würden zum Allgemeingut gehören und sich einfach rotzfrech benehmen und diese streicheln oder sogar füttern. Gehören tut sich das nicht.
Und nein, dein "Sachgrund" ist immer noch nicht notwendig.
Die Hofbesitzer könnten wenn sie es wollen jederzeit ein Hausverbot aussprechen - dazu braucht es keinen Grund, zumal die betreffende Person ja offensichtlich kein Einsteller ist und somit sowieso kein berechtigtes Interesse daran hat, das Gelände zu betreten.
Ob ich selbst das als SB jedoch in der aktuellen Situation machen würde, weiß ich auch nicht. In erster Linie spricht man dann Hausverbote aus, wenn die Tiere konkret gefährdet sind. In deinem Fall passiert dem Pferd per se ja erstmal nichts - selbst wenn sie kommen würde und zum Beispiel über die Boxentür schaut, um zu prüfen ob es dem Pferd gut geht.
Ich verstehe deinen Standpunkt, und würde hier einfach letztmalig ganz klar kommunizieren, dass die Sache für dich erledigt ist und du nicht möchtest dass sie dein Pferd weiterhin in irgendeiner Art und Weise betreut oder besucht. Dann würde ich den Kontakt abbrechen und sehen was passiert. In den meisten Fällen wird ja erstmal zwar viel geredet und "gedroht", den A**** in der Hose zu haben und dann wirklich am Stall aufzutauchen wäre aber ja nochmal ne ganz andere Hausnummer ;)
Ich würde ihr mal drohen mit ner anzeige. Sie bedroht dich und sie hat KEIN recht auf dein pferd. Wenn du sagst, sie soll sich deinem Pferd nicht mehr nähern, muss sie das lasen.
Ohne einen Anwalt und ohne Vorfall geht da schon mal leider gar nichts.
Du kannst es offiziell aussprechen, im Stall bekannt machen, dass Person X nichts mehr bei deinem Pferd zu suchen hat und darum bitten, sollte Person X auftauchen, dass man sie des Hofes verweist und ggf. Beweise sichert, dass sie da war.
Das schreibt ihr dann auf und sammelt die Verstöße. Letzendlich kannst du sie aber wegen der Androhung des Stalkings rankriegen, das ist nämlich seit einigen Jahren eine Straftat.
Ich würde den Hofbesitzer ins Vertrauen nehmen, da die Person X ja jetzt eine "Unbefugte" ist, die seinen Hof betreten wird und Schaden anrichten kann. Normalerweise sind SBs da recht kooperativ, die wollen nämlich überwiegend ihren Frieden ^^
Dem Hofbesitzer zu drohen ist einen beschissene Idee wenn man vor hat, dort sein Pferd weiterhin halbwegs friedlich eingestellt zu haben.
Was soll denn so ein Kindergarten und vor allem, muss man da auch noch andere Leute mit rein ziehen? Wer vernünftig behandelt werden möchte, der sollte als allererstes andere Leute vernünftig behandeln und einem Hofbesitzer mit Auszug zu drohen endet in der Regel einfach damit, dass der sagt: "DANKE! Wann gehst du bitte?"