Darf eine Sportlehrerin bei Nichtteilnahme am Sportunterricht eine schlechtere Note geben?

7 Antworten

Generell gilt dass Schüler am Unterricht teilnehmen müssen und ihre Leistungen bewertet werden. Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mitmachen kann sollten diese Fehlzeiten natürlich entsprechend entschuldigt sein.

Bei deiner Schwester ist es ja so dass sie aufgrund gesundheitlicher Beschwerden mehrmals nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen konnte.

Wichtig ist hier dass diese Fehlzeiten ordnungsgemäß entschuldigt sind beispielsweise durch ein ärztliches Attest oder eine Entschuldigung der Eltern. Wenn das der Fall ist sollte das eigentlich nicht negativ auf ihre Note wirken vor allem wenn sie sonst immer eine 1 hatte und aktiv am Unterricht teilnimmt sobald es ihr möglich ist.

Lehrer haben zwar einen Freiraum bei der Notengebung aber sie müssen sich auch an bestimmte Bewertungsrichtlinien halten. Eine schlechtere Note nur aufgrund von entschuldigten Fehlzeiten zu geben wäre daher in der Regel nicht gerechtfertigt und wirkt tatsächlich unfair.

Ich würde vorschlagen dass deine Eltern das Gespräch mit der Sportlehrerin suchen und die Situation klären. Sie können dabei die bisherigen Leistungen deiner Schwester betonen und darauf hinweisen dass die gesundheitlichen Beschwerden ordnungsgemäß entschuldigt waren. Sollte das Gespräch mit der Lehrerin nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen können deine Eltern auch die Schulleitung oder Schulsozialarbeit einbeziehen. Diese können oft vermitteln und auf eine faire Bewertung hinwirken.

Falls deine Schwester länger gesundheitliche Probleme hat könnte ein ärztliches Attest das die Notwendigkeit der zeitweisen Nichtteilnahme am Sportunterricht bestätigt ebenfalls hilfreich sein.

Am Ende sollte eine faire und nachvollziehbare Bewertung im Vordergrund stehen besonders wenn deine Schwester ansonsten sportlich aktiv ist und gut am Unterricht teilnimmt.

Liebe Grüße! 🌺🌺

Wer unentschuldigt fehlt, kann für die Zeiträume mit einer 6 benotet werden.

Bei entschuldigtem aber sehr häufigem Fehlen gibt es noch die Möglichkeit jemanden gar nicht zu bewerten. Dann steht statt einer Note sowas wie "nicht feststellbar" im Zeugnis.

Natürlich darf sie das nicht. Sofern ein ärztliches Attest vorliegt, ist sie natürlich entschuldigt, dafür gibts keine Bewertung. Ich versteh echt nicht, wieso manche Sportlehrer sich einbilden, sie müssten irgendwie großartig Druck bei der Note machen. Sollte da eh nur "bestanden" und "nicht bestanden" geben, so ein Quatsch.

Eure Eltern sollen da mal ein ernstes Wort mit ihr reden. Und gegebenenfalls die Direktion mit einbeziehen. Kanns ja nicht sein.

Ja, wenn sie kein ärztliches Attest für das Fehlen vorgelegt hat, darf sie das sicherlich.Auch die Teilnahme am Unterricht spielt bei der Notenvergabe eine Rolle.

Mit entsprechendem Attest eines Arztes nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung