Darf eine Lehrerin meine Taschen kontrollieren?

7 Antworten

Jetzt besteht sie darauf vor jeder Stunde unsere Taschen zu kontrollieren obwohl sie das ja eigentlich nicht darf und auch keine Beweise hat. Was passiert wenn ich das verweiger?

Sie darf euch bitten in die Taschen zu schauen und diese zu kontrollieren. Wenn ihr dies erlaubt, dann darf sie dies auch. Wenn ihr aber nein sagt, dann darf sie das nicht tun.

Selbst die Schulleitung darf nicht in die Tasche schauen! Sie dürfte die Tasche beschlagnahmen, sodass sie die Polizei vor Ort ist, dort auch verbleibt.

Was passiert wenn ich das verweiger? 

Grundsätzlich erstmal nichts, außer man geht wirklich davon aus, dass ihr die "Täter" seit. In dem Fall könnte ich die Schulleitung z.B. die Eltern einladen und ein klärendes Gespräch führen.

Darf eine Lehrerin meine Taschen kontrollieren?

Nein, das darf sie nicht. Das widerpricht dem Grundrecht auf Persönlichkeits- und Datenschutz. Nur wenn der Schüler freiwillig (ohne Druck) zustimmt, darf sie das.

Wenn Gefahr im Verzug ist (was hier ja nicht der Fall ist), gibt es Ausnahmen. Dann kann die Schulleitung eine Taschenkontrolle anordnen, sofern sie zuvor keine Gelegenheit hat, die Polizei hinzuzuziehen oder die Eltern um Erlaubnis zu fragen. Das ist aber rechtlich gesehen dünnes Eis, denn die Maßnahme muss verhältnismäßig sein und der Zweck der Durchsuchung darf nicht anders erreichbar sein.

Wenn die Lehrerin also in die Tasche schauen wollte, würde ich sagen, dass ich nicht damit einverstanden bin und zudem gerne wissen möchte, wer aus der Schulleitung diese Durchsuchung angeordnet hat und warum diese Kontrolle nicht von der Polizei durchgeführt wird, die für so etwas zuständig ist.

Nein das darf sie nicht einfach so kontrollieren

Durchsuchen darf nur die Polizei, AFAIK. Ich würde in dieser Sache einen Vertrauenslehrer oder den Direktor fragen. Es gibt diese Klausel mit "Gefahr in Verzug"...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HTL-Lehrer, arbeite mit Jugendlichen

Hi,

Ganz so einfach ist es nicht mit Taschenkontrolle, aber hier geht es auch um Gefahrenabwehr.

Selbstverständlich darfst du dich weigern und ebenso selbstverständlich darf sie (und jeder andere Lehrer) dich dann aus seinem Unterricht verweisen.

Bevor hier wieder irgendein Shitstorm der entrüsteten Unterprivilegierten losgeht, einfach mal kurz vergleichen: Wenn dir einer einen Böller um die Ohren haut, schreist du Zeter und Mordio. Warum also sollte ein Lehrer weniger rechte haben? Oder deine anderen Mitschüler, die nicht nur ein Recht auf Unterricht haben, sondern auch auf körperliche Unversehrtheit?

m.f.G.

anwesende


premme  03.12.2024, 10:14

Hallo,

die Schulleitung wird das schon begründen können.

Ansonsten, überlegen.

Da gibt es bestimmt eine Begründung.

Aber, es ist schon interessant zu lesen, wie viele User immer nur von Rechten schreiben, Hinweis: es gibt auch Pflichten.