Darf eine 21 Mann mit 17 jähriges Mädchen zusammen sein?

10 Antworten

Ja!

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.

Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf: 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html 

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 3 oder 4 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen. 

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... . 

Seid nett aufeinander! 

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Beziehung und Sex ist nicht verboten. Im Nachhinein kann man immer sagen "der hat das und das gemacht", aber man muss es auch beweisen können. Ansonsten gilt in Deutschland im Zweifel für den Angeklagten.

Armin5 
Fragesteller
 15.06.2022, 09:23

Also die beide dürfen zusammen sein wenn das Mädchen das will und zb die beide Elternteile das nicht wollen?

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Sini13  15.06.2022, 09:26
@Armin5

Solange sie keine 18 ist dürfen ihre Eltern entscheiden, mit wem sie sich treffen darf und mit wem nicht. Wenn beide Elternteile dagegen sind ist es schwer für dich.

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Armin5 
Fragesteller
 15.06.2022, 09:30
@Sini13

Und wenn die Mutter davon weißt oder der Vater nicht ist es auch in Ordnung?

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Sini13  15.06.2022, 09:31
@Armin5

Es geht nicht darum ob sie davon wissen sondern ob sie es erlauben.

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Armin5 
Fragesteller
 15.06.2022, 09:33
@Sini13

Wenn es das Mädchen sagt ich darf Freund haben aber man hat ja Zweifel ob sie recht hat oder nicht m ist s man dann mit Eltern reden oder?

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Naseneinrad  15.06.2022, 09:35
@Armin5

Mit 17 kann niemandem Verboten werden, sich mit dem Partner zu treffen. Die Volljährigkeit ist zwar noch nicht gegeben, das heißt aber nicht, dass man, nur weil man 1 Jahr jünger ist, quasi Leibeigener der Eltern ist. Das Selbstbestimmungsrecht wird hierzulande glücklicherweise recht groß geschrieben.

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Naseneinrad  15.06.2022, 09:44
@Sini13

Sie müssen es definitiv nicht erlauben. Wenn die 17-Jährige eine Beziehung will, darf sie die auch führen.

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Sini13  15.06.2022, 11:16
@Naseneinrad

Bis man 18 ist haben die Erziehungsberechtigten das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das bedeutet sie dürfen entscheiden, wo sich ihr Kind aufhalten darf und wo nicht. Das heißt die Eltern dürfen auch bestimmen, mit wem sich ihr Kind treffen darf und mit wem nicht.

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Naseneinrad  15.06.2022, 11:55
@Sini13

Die Eltern dürfen natürlich gewisse Einschränkungen machen, um ihr Kind vor Gefahren zu schützen, aber die müssen auch verhältnismäßig sein.

Selbst wenn ein Kind mit 17 von zu Hause ausziehen will, können Eltern das nur bedingt verhindern. Natürlich haben die Eltern in der ersten Instanz das Entscheidungsrecht. Das heißt aber nicht automatisch, dass es dabei bleiben wird.

Wie gesagt, man ist kein Leibeigener der Eltern, nur weil die Volljährigkeit noch nicht erreicht ist. Im Zweifelsfall entscheiden Gerichte, wenn Eltern Zwang anwenden, um ihre Tochter oder ihren Sohn von regelmäßigen Treffen mit dem Partner abzuhalten. Die Entscheidung fällt in solchen Fällen eigentlich immer zugunsten des Kindes aus. Entsprechende Gerichtsurteile gibt es zu Hauf.

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Klar geht das, aber warum sollte das Mädel den jungen Mann anzeigen, dass er sie ausgenutzt hat?

Wenn der Mann das Mädel nur benutzt, dann wäre sie blind und naiv, wenn sie nicht merkt, dass er sie nur ausnutzten will um seinen Spaß zu haben.

Man sagt nicht umsonst "Liebe macht blind".

Von Jungs ist es schäbig, wenn sie Mädels ausnutzen, nur um ihre eigene Befriedigung zu stillen. Aber es gehören immer zwei Personen dazu:

ein Mann der es versucht und ein Mädel die es mit sich machen lässt, weil sie verliebt ist und nicht erkennt, dass der Typ sie nur ins Bett bekommen will und sie vielleicht Angst hat, dass er dann weg ist, wenn sie NEIN sagt.

Du hast in keiner Beziehung eine Garantie, dass die hält.

Eine Beziehung zwischen beiden ist vollkommen legal. Ob die Eltern bescheid wissen ist nicht relevant.

Verboten ist das nicht. Rein rechtlich hat der Mann nichts zu befürchten.