Darf sich ein 65 jähriger Mann sich in einen 17/18 jährigen Jungen verlieben also Homosexuell?

6 Antworten

Vom Gesetz her ist das nicht klar verboten. Bei sexuellen Handlungen müsste man aber vorsichtig sein und sollte es unterlassen.

Dennoch finde ich sowas eher krank und nicht richtig und würde sowas in kleinster Weise unterstützen

TheJudgement  19.02.2024, 17:41
Bei sexuellen Handlungen müsste man aber vorsichtig sein und sollte es unterlassen.

§ 182 StGB - lesen!

Dennoch finde ich sowas eher krank und nicht richtig und würde sowas in kleinster Weise unterstützen

Das war weder die Frage, noch wurde es verlangt.

0
WeltraumVoyager  19.02.2024, 17:46
@TheJudgement

Ich kenne paragraph 182 StGB zum Teil. Ich habe mich aber auf die nicht Zwangslage bezogen.
mit beidseitig Einverständnis wäre es in der Theorie möglich und außerdem zeigt nicht jeder gleich jeden an. Von daher habe ich geschrieben vorsichtig sein. Ich orientiere mich bei meinem Behauptungen meist angesetzt, jedoch auch an der Realität

Dennoch darf ich meine Meinung äußern. Art. 5 Abs. 1 gg 🤝🏻😁

0
TheJudgement  19.02.2024, 17:52
@WeltraumVoyager
mit beidseitig Einverständnis wäre es in der Theorie möglich und außerdem zeigt nicht jeder gleich jeden an.

Was soll denn infrage kommen? Absatz 3 scheidet komplett aus. Bleibt gegen Entgelt. In einer Beziehung macht man sich halt gegenseitig mal Geschenke, das ist das aber eben nicht der Lohn für sexuelle Handlungen, der da vereinbart wird.

Absatz 3 würde bei einer echten Liebesbeziehung auch dann ausscheiden können, wenn die jüngere Person 14 oder 15 wäre.

Dennoch darf ich meine Meinung äußern. Art. 5 Abs. 1 gg 🤝🏻😁

... und musst es aushalten, dass andere das auch tun und dir widersprechen! :-p

0
WeltraumVoyager  19.02.2024, 17:58
@TheJudgement

Ich beziehe mich nicht auf das Gesetz, ich beziehe mich auf den Menschenverstand. Dieses hat nämlich auch klar, wenn man eine Person liebt und mit dieser dann Sex hat, dass man die nicht anzeigt, weil der GV möglicherweise illegal wäre…

Zudem kann man immer noch mit Gesetzen Tod argumentieren. Sofern Person lieben und der Sex von beiden Parteien ausgeht und gewollt ist, kann dieser zwar zur Anzeige geführt werden, wird aber in den meisten Fällen fallen gelassen.

und musst es aushalten, dass andere das auch tun und dir widersprechen! :-p

mache ich das nicht 😉😂. Würde ich deine Meinung nicht akzeptieren, würde ich den Beitrag melden und den Kommentar löschen lassen 🤣😆

0
TheJudgement  19.02.2024, 18:10
@WeltraumVoyager
Ich beziehe mich nicht auf das Gesetz, ich beziehe mich auf den Menschenverstand. Dieses hat nämlich auch klar, wenn man eine Person liebt und mit dieser dann Sex hat, dass man die nicht anzeigt, weil der GV möglicherweise illegal wäre…

Jein. Menschliche Beziehungen ändern sich. Woher weißt du denn, dass einer Person nicht 2 oder 10 Jahre später einfällt, dass das doch alles ziemlich doof war? Oder dass eine dritte Person Anzeige erstattet, weil sie das "eher krank" und "nicht richtig " findet und "sowas in kleinster Weise unterstützen" würde? ;-)

Anzeigen kann ja so ziemlich jeder alles und jeden - und bis Verjährung eintritt, vergeht sehr viel Zeit.

Zudem kann man immer noch mit Gesetzen Tod argumentieren. Sofern Person lieben und der Sex von beiden Parteien ausgeht und gewollt ist, kann dieser zwar zur Anzeige geführt werden, wird aber in den meisten Fällen fallen gelassen.

Der Witz ist ja - wenn es z.B. Jugendliche betrifft - dass das Einverständnis schlicht aufgrund fehlender Reife unwirksam sein kann. Da nutzt es ja nichts zu sagen: "die Person wollte das aber!" - die war ja ggf so unreif, dass sie das Einverständnis nicht wirksam erklären konnte! ;-) Wo kein wirksames Einverständnis, da womöglich 1 strafrechtliches Problem. ;-)

mache ich das nicht 😉😂

Doch, doch, selbstverständlich, wollte nur sagen das Art. 5 GG nicht vor Antworten schützt xD

0
WeltraumVoyager  19.02.2024, 18:13
@TheJudgement

Sowas ist natürlich eine Risiko und das müsste man bedenken. Deswegen habe ich ja auch geschrieben, dass man sehr vorsichtig sein sollte. Wäre das nicht aber nach zehn Jahren schon verjährt? Oder verjährt missbrauch nicht?

Dann sollte man es mit einem Vertrag lösen 😉. Am besten einen notariell beurkundeten Vertrag ;)

Jaja

0
TheJudgement  19.02.2024, 18:23
@WeltraumVoyager

Die Verjährung beginnt überhaupt erst zu laufen (!) wenn das Opfer das 30. Lebensjahr vollendet hat. Dann kommt es darauf an, um welche Straftat es geht.

Ein Zungenkuss mit einer 13-Jährigen Person würde z.B. als sexueller Missbrauch i.S.d. § 176 Abs. 1 StGB (Verbrechenstatbestand, nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) dann nach 20 Jahren verjähren (also, wenn das Opfer 50 Jahre wird) - es sei denn, es wird gegen eine konkrete Person ermittelt und es finden bestimmte Ermittlungshandlungen statt, die zur Unterbrechung der Verjährung führen, dann verjährt die Tat aufgrund der Unterbrechung für diese beschuldigte Person erst nach 40 Jahren, also wenn das Opfer 70 wird. Das gilt übrigens auch, wenn der oder die Täter*in bei der Tat erst 14 Jahre alt war.

Bei einer Tat nach § 182 StGB fünf Jahre (ggf. Verdoppelung auf 10 Jahre, siehe oben).

Ein Vertrag nutzt eher nichts ;)

0

Verboten ist es nicht, warum auch.

Aber das es vielleicht doofe Kommentare gibt von anderen oder "komische" Blicke gibt, da sollte man sich drauf vorbereiten.

Lena6567 
Fragesteller
 19.02.2024, 17:37

Also keiner von uns ist 65 und ist in einen 17/18 jährigen Jungen verliebt und ich bin nicht 65 und ich bin 17

0
Marci110  19.02.2024, 17:40
@Lena6567

Glückwunsch das du 17 bist 👍🏼

Wie gesagt, Verboten ist es nicht. Nur andere Menschen könnten "doof" reagieren (mit Blicken, Kommentare etc)

0
Lena6567 
Fragesteller
 19.02.2024, 17:40
@Marci110

Also keiner von uns ist 65 und ist in einen 17/18 jährigen Jungen verliebt

0
Marci110  19.02.2024, 17:44
@Lena6567

Du wiederholst dich.

Wie gesagt, möglich ist fast alles. Nur wie eure Umwelt drauf reagiert ist was anderes.

0

Rein rechtlich absolut kein Problem wenn’s eine Liebesbeziehung ist .

Wer wollte das verbieten und wie sollte man das verhindern können?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Needs one to know one

Ist nicht verboten, würde aber den Glauben an die Menschheit verlieren, wenn ich so etwas mal mitbekommen würde