Darf ein Polizei Auto mit Blaulicht eine Geschlossene Schranke umfahren?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Nein 60%
Ja 40%

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

Nein, vor der Schranke wird gewartet. Das Überfahren ist viel zu riskant, an Übergängen wird immer gewartet. Es gibt zwar die Möglichkeit, die Bahnstrecke zu blockieren, in dem man der Leitstelle Bescheid sagt, die der Bahnleitstelle Bescheid geben, die dem Fahrdienstleiter, der den nahenden Zug stoppt und dann auf dem selben Weg zurück grünes Licht für das passieren gibt, aber da ist der Zug schneller durch als die Streckenfreigabe vorliegt.

es gibt auch diverse Videos, wo RTW, Notarzt, Feuerwehr oder Polizei vor der Schranke stehen.

ein extremes Beispiel dafür ist sogar recht neu, da hat die Feuerwehr sichtkontakt zum brennenden PKW und wartet trotzdem bis der Zug passiert hat.

https://youtu.be/owNAd7t9Ll0?si=xApcu0r2jndt5ZnI

Durch §35 StVO darf man sich über andere Regelungen der StVO hinwegsetzen, nicht jedoch über Regelungen aus anderen Gesetzen und die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung als Bundesgesetz ist so eine Regelung und deren §11 definiert unter anderem das der Schienenverkehr an einem Bahnübergang Vorrang vor dem Straßenverkehr hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Zugführer in einer größeren bayerischen Feuerwehr
Von Experten Rollerfreake und Crack bestätigt
Nein

Hey, hier kommt es sehr stark darauf an, um was für eine Schranke es sich handelt. Bei Schranken, die vor einem Bahnübergang stehen, bleiben auch vier mit Blaulicht stehen; ein Zug kann leider uns keinen Vorrang gewähren. Hier müssen eben auch wir warten. Andere Schranken können natürlich umfahren werden, solange die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern und uns ausgeschlossen ist. Mit dem Paragraphen 35 und 38 StGB haben wir sowohl sonder und Wegerechte, was uns sehr viel im Straßenverkehr erlaubt. Man darf nur nicht vergessen, dass wir diejenigen sind, die den Straßenverkehr durcheinander bringen können. Sobald wir mit Blaulicht und Martinshorn fahren, haben wir ein achtfach höheres Risiko einen Verkehrsunfall zu bauen wir ändern. Daher wird eben auch bei Schranken genau geschaut, ob es sich überhaupt lohnt, das Risiko einzugehen und sowohl uns als auch andere zu gefährden. Ich hoffe, ich konnte damit deine Frage beantworten. LG.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zum Notfallsanitäter

Das kommt auf die Schranke an. Eine "normale" Schranke, welche zum Beispiel die Zufahrt zu einem Waldweg oder auch zu einem Grundstück blockiert, darf im Einsatz von den Einsatzfahrzeugen sofern möglich selbstverständlich umfahren werden. Dafür, existieren die Sonderrechte gemäß §35 der Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach die entsprechenden Institutionen oder deren Fahrzeuge im Einsatzfall von den ansonsten geltenden Vorschriften der StVO befreit sind.

Wenn eine Schranke an einem Bahnübergang gemeint ist, dann nicht. Zwar besteht auch hier eine Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, jedoch stellt das Durchqueren von einer geschlossenen Schranke oder Halbschranke einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr gemäß §315 Strafgesetzbuch (StGB) dar und dieser, ist durch die Sonderrechte der StVO nicht abgedeckt. Mit den Sonderrechten, lassen sich ausschließlich die Verstöße gegen die StVO selber rechtfertigen bzw. sind diese erlaubt, nicht jedoch die Begehung von Straftaten nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches. Auch enthält der §35 StVO in Absatz 8 die Einschränkung, dass die Sonderrechte nur unter "gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ausgeübt werden dürfen. Das Durchqueren einer geschlossenen Bahnschranke gefährdet die öffentliche Sicherheit in einem derart hohen Maße, dass es davon ebenfalls nicht umfasst ist, also nicht von den Sonderrechten. Wenn mit einem Zug etwas passiert oder dieser eine Notbremsung einlegen muss, passiert viel, zumal die Fahrgäste darin auch nicht angeschnallt sind.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Ja

Sie sind ja von der StVO ausgenommen, daher dürfen sie das meines Wissens nach auch. Ich bin mir aber nicht ganz sicher.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – AM, A1, A2, A, B, BE, L, T, C1, C1E, C, CE Führerscheine
JuniorBJ92  25.08.2023, 21:55

Nein, ein gesicherter Bahnübergang wird nicht befahren!

0
Leony2000  25.08.2023, 23:53
@JuniorBJ92

Ich würde es auch nicht machen, aber laut StVO dürfte man es doch, oder?

1
JuniorBJ92  26.08.2023, 00:04
@Leony2000

Die StVO ist da auch nicht das reglementierte. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung definiert bei höhengleichen Kreuzungen von Bahn und Straße einen generellen Vorrang von Schienenfahrzeugen gegenüber Straßenfahrzeugen und diesen Vorrang kann der §35 der StVO nicht übergehen.

2
Nein

Auch die Polizei weiß nicht, wann ein Zug kommt. So blöd es sein mag, aber geschlossene Schranken dürfen von niemandem umfahren werden, weder von Polizei noch von Krankenwagen oder Feuerwehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lege jährlich etwa 30.000 Kilometer mit der Bahn zurück.