Wenn ich mir einen Krankenwagen privat kaufe darf ich damit dann mit Blaulicht fahren?

12 Antworten

Salue

In der Regel musst Du das Horn komplett ausbauen, die Drehlampen sind ausser Betrieb zu nehmen und mit einer Abdeckung zu versehen.

Man darf zwar sehen, dass es sich um ein ehemaliges Notfallfahrzeug handelt, es muss aber auch klar ersichtlich sein, dass es privatisiert ist .

Tellensohn

Bild: Mein ehemaliges Feuerwehrauto. Ich war kurz vor einem Oldtimertreffen und habe die Abdeckungen (illegalerweise) an den Drehlichtern abgenommen. Immerhin waren es blaue Plastiktöpfe, die mir der Experte freundlicherweise aber zähneknirschend akzeptiert hat.

Bild zum Beitrag

 - (legal, Straßenverkehr, Krankenwagen)

Natürlich darfst du das nicht. Um mit Blaulicht zu fahren, muss die Einsatzzentrale entweder " alle Sonderrechte" ( Blaulicht, bei Rot über Ampeln), oder " Recht Blaulicht" freigeben und das für evtl. Nachfragen Seitens der Polizei protokollieren sowie begründen. Du musst im privaten Gebrauch sogar das Blauicht und Martinshorn ausbauen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nein, das ist verboten.

Die Sonderrecht hast du als Privatperson nicht.

Du kannst die Sachen aber abklemmen und das Blaulicht unbrauchbar machen (überstreichen mit Farbe zum Beispiel oder folieren bzw. anders abdecken). Dann darf es dran bleiben.

Alternativ kannst du die Leuchten auch mit der Handbremse koppeln, sodass sie nur für Showzwecke im Stand funktionieren. Das dürfte aber eine Grauzone sein. Während der Fahrt müssen sie dann aber trotzdem wieder abgedeckt sein.

Auch die Aufschrift des Rettungsdienstes muss entfernt werden.

Die Leuchtstreifen können meines Wissens nach dran bleiben.

Natürlich nicht. Das darf du nur wenn du Sonder- und Wegerechte hast. Und die bekommst du als Privatperson nicht.

Ich bin mir nicht mal sicher ob das Blaulicht nicht sogar entfernt werden muss.

auf jeden Fall darf es nicht benutzt werden nur um schneller von a nach b zu kommen. Selbst der richtige Rettungsdienst, Feuerwehr und auch die Polizei dürfen nicht einfach so sonder bzw. Wegerechte nutzen.