Darf man ein Krankenwagen fahren, wenn man das Blaulicht abmacht?

7 Antworten

Das wird leider innerhalb Deutschlands sehr unterschiedlich gehandhabt.

Auf einem Privatgrundstück darfst Du eh tun und lassen, was Du willst.

Für eine kurze Überführungsfahrt reicht es in der Regel aus, das Blaulicht mit Kappen abzudecken oder abzukleben. Zudem sollten Schriftzüge wie "Polizei", "Rettungsdienst", "Notarzt" oder "Feuerwehr" abge- oder überklebt werden. Hier gibt es z.B. auch Magnetschilder mit der Aufschrift "Werkstattfahrt" o.ä.

Spätestens dann, wenn Du das Fahrzeug aber auf Dich privat zulassen möchtest, muss aber mehr passieren. Aus dem "Sonder-Kfz" wird dann im Fahrzeugschein ein normaler Pkw oder Lkw. Hierzu muss die Sondersignalanlage technisch und optisch außer Betrieb genommen werden. D.h., zum einen muss technisch sichergestellt sein, dass man sie nicht "so einfach" wieder einschalten kann, zum anderen müssen die Blaulichter demontiert oder durch gelbe/weiße Kappen ersetzt werden. Ausnahmen gibt es teilweise für Oldtimerfahrzeuge.

In der Regel können ausgemusterte Einsatzfahrzeuge ohne Umlackierung weiter genutzt werden. Ausnahmen bilden allerdings Leuchtfarben wie z.B. RAL 3024 und 3026, denn diese gelten aufgrund ihrer Leuchtkraft als "Beleuchtungseinrichtung" und unterliegen damit einer gesonderten Zulassung, die man als Privatperson nicht erhält.
Zudem haben Einsatzfahrzeuge ja häufig reflektierende, weiße Streifen an den Seiten (Konturmarkierungen)... ob diese bleiben können oder entfernt werden müssen, das wird je nach Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt. Rein theoretisch müssten diese eigentlich entfernt werden, manchmal drücken die Behörden da aber auch ein Auge zu...

Die Sondersignalanlage, sprich das Blaulicht und das Folgetonhorn müssen unbrauchbar gemacht werden, sprich die elektronischen Verbindungen müssen getrennt werden, Lautsprecher ausgebaut werden und am Blaulicht die Leuchtmittel/die Module demontiert bzw. das Blaulicht verdeckt werden. Die eventuell vorhandene Aufschrift "Rettungsdienst" oder "Rettungswagen" muss ebenfalls entfernt werden, sodass keine Verwechslungsgefahr zwischen dir und dem Rettungsdienst entstehen kann. Was die Folie angeht, so wird es in der Praxis wohl unterschiedlich gehandhabt, das Entscheidende dabei ist, dass dir ein Sachverständiger vom TÜV oder von der DEKRA die Papiere vom eingetragenen Krankenkraftwagen zum normalen Fahrzeug abändert, wenn der Sachverständigen/Prüfer also von dir verlangt, dass du die Folie abmachst, dann musst du es machen, wenn nicht, dann eben nicht. Du selber musst wissen, ob du das überhaupt fahren darfst, viele Rettungswagen haben mittlerweile eine zulässige Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen, sodass zum Fahren dann dementsprechend eine LKW Fahrerlaubnis der Klasse C1 notwendig ist und logischerweise die Sondervorschriften für LKW der StVO gelten. Neben dem Führerschein musst du also auch wissen, ob du damit zufrieden bist, Fernstrecken ziehen sich hin, weil du mit solchen KFZ auf der Autobahn laut der StVO nur mit 80 km/h fahren darfst, der RTW im Notfalleinsatz natürlich ausgenommen aber du würdest ihn ja privat benutzen. Mfg.

Die Handhabung scheint sehr unterschiedlich.

Vor rund 10 Jahren mussten die Neon-Farben überlackiert werden. Das Blaulicht konnte montiert bleiben, musste aber abgedeckt werden (z.B. mit verzurrtem "Becher" aus LKW-Plane).

Ich habe aber schon einige Ex-RTW gesehen bei denen die (verblichene) Neon-Lackierung noch vorhanden war und sie eine normale Straßenzulassung hatten. Ja, es waren privat genutzte Fahrzeuge (Surfer- Aufkleber und Hibiskusblütensitzbezüge :D).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)

Es muss

  • Die Sondersignalanlage unbrauchbar gemacht werden (so, dass du sie unterwegs nicht wieder funktionstüchtig machen kannst)
  • Für den Verkehrsteilnehmer ersichtlich sein, dass du nicht zum Rettungsdienst gehörst. Das Minimum ist, jede Aufschrift runter zu machen. Bei der Neonfarbe kanns gut sein, dass es davon abhängt wie verblichen die schon ist. Ist sie schon eher rosa als orange, kannst du sie wahrscheinlich drauf lassen.

Also ich weiß Definitiv, dass Man ein Polizeiauto ohne Blaulicht und ohne Aufschrift "Polizei" fahren darf. Ich denke mal das gleiche gilt für den RTW. Blaulicht abmachen und die aufschrift Rettungswagen bedecken, dann sollte das kein Problem sein.