Reicht Blaulicht aus, um am Straßenrand stehen zu bleiben?

7 Antworten

Der § 38 StVO sagt aus, unter welchen Umständen Blaulicht verwendet werden darf.

Ich sehe da keinen Hinweis, dass beim Absichern von Unfall- und Einsatzstellen zusätzlich auch der Warnblinker verwendet werden muss.

Dass es sinnvoll (und zulässig) ist und man deshalb den Warnblinker auch einschalten sollte, steht auf einem andern Blatt.

Stadewaeldchen  19.04.2024, 10:49

Ist das wirklich sinnvoll? In der Regel ist doch das Blaulicht auffälliger als ein Warnblinker.

0
RedPanther  19.04.2024, 10:58
@Stadewaeldchen

Blaulicht hat das Problem, recht kurzwellig zu sein. Das heißt, es bringt auf kurze Distanz recht viel Energie rüber, aber reicht nicht sonderlich weit. Diese Story, in dt. sei Blaulicht für Einsatzkräfte eingeführt worden, weil es für amerikanische Bomberpiloten aus 3000 m Höhe nicht mehr sichtbar ist, baut darauf auf.

Gelbes oder auch rotes Licht ist langwelliger, d.h. bei gleicher Ausgangsleistung mag es zwar auf kurze Distanz weniger hell erscheinen, reicht dafür aber weiter in die Ferne. Deshalb machen z.B. als Heckwarneinrichtung für die Fernwirkung gelbe Blitzer mehr Sinn als blaue.

Der eigentliche Hintergrund für meine Aussage ist allerdings eher "viel hilft viel". Je mehr Licht, desto eher merkt auch ein Verkehrsteilnehmer was, der eigentlich gerade in den Sekundenschlaf wegdämmert.

0

Du belästigst eine Einsatzkraft, die offensichtlich gerade im Einsatz ist, mit so einem, pardon, Unsinn?

Bei manchen Leuten kann man sich nur wundern, da scheint wohl jeder Anstand und gesunde Menschenverstand verloren gegangen zu sein.

Ja, auch Einsatzfahrzeuge sollten Warnblinker an haben um anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren dass hier geparkt/gehalten wird. Generell gilt aber der § 35 Sonderrechte sowie § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht der StVO falls du nachlesen möchtest.

Stadewaeldchen  19.04.2024, 10:44
Ja, auch Einsatzfahrzeuge sollten Warnblinker an haben um anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren dass hier geparkt/gehalten wird.

Nein. Warnblinker und halten oder Parken ist nicht nur unnötig sondern verboten.

Zur Warnung an Unfallstellen reicht blaues Blinklicht:

2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html

0
MertIs  19.04.2024, 11:13
@Stadewaeldchen
Nein. Warnblinker und halten oder Parken ist nicht nur unnötig sondern verboten.

Quatsch. Lies mal z.B. die offiziell FwDV 3. Dort steht ausdrüklich drin, ich zitiere: "Er [Anm. der Maschinist] sichert sofort die Einsatzstelle mit Warnblinkanlage, Fahrlicht und blauem Blinklicht." - also genau wie ich sagte, Blaulicht + Warnblinker. Ausser natürlich diejenigen welche die Dienstvorschriften der Feuewehr erlassen sind alle dumm und wissen nicht was sie tun und nur hast den vollen Durchblick...

Natürlich war das hier nicht die Feuerwehr, aber deine Aussage ist eben Quatsch.

0
Stadewaeldchen  19.04.2024, 13:40
@MertIs
Natürlich war das hier nicht die Feuerwehr, aber deine Aussage ist eben Quatsch.

Für (u.a.) die Feuerwehr gibt es aber, im Gegensatz zu Einsatzfahrzeugen von Verkehrsbetrieben etc. aber auch die Ausnahme aus 35 StVO (Sonderrechte). Daher ist das hier schon entscheidend ob es sich um die Feuerwehr handelt oder eben nicht.

Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html

0

blaues Blinklicht ohne Horn darf durchaus zur Warnung an Einsatz oder Unfallstellen verwendet werden.

§38 StVO (2)

Dass ein Fahrzeug der Stadtwerke damit ausgerüstet ist, hätte ich noch nie gesehen, obgleich es nach §52 StVZO (3) durchaus möglich sein kann.

Hafnafir  19.04.2024, 10:35

Doch, gibt es, sogar Verkehrsbetriebe haben Blaulichteinsatzfahrzeuge

2
Stadewaeldchen  19.04.2024, 10:38
Dass ein Fahrzeug der Stadtwerke damit ausgerüstet ist, bezweifle ich allerdings.

Doch, das ist durchaus möglich.

3) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert, mehreren Warnleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein:
(...)
3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind,

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html

Du warst mit deinem Edit schneller...

2

JOPP reicht aus

Und statt Dich darüber zu mukieren und die von der Arbeit abzuhalten hättest weiterfahren sollen

wo Blaulicht an war aber keine Warnblinkanlage.

das reicht auch aus (38 StVO)

Warnblinklicht darf nur verwendet werden bei

  • Liegen bleiben (Panne)
  • Abschleppen
  • Von Schulbussen an gekennzeichneten Haltestellen.
  • Warnung vor Gefahren wie z.B. Stau-Ende
Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen. (16 StVO)